Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Ostprignitz- Ruppin Los 1, Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-069/51/VgV/ WA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ostprignitz-ruppin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Ostprignitz- Ruppin Los 1, Los 2
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu vergeben. Die benötigten Wach- und Sicherungsleistungen wird der Auftraggeber in Gestalt zeitlich befris-teter Einzelaufträge für verschiedene Standorte im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beauftragen. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u.a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unter-kunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift. Detaillierte Informa-tionen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Leistungen stellen sozi-ale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar.
Gebietslos West
Hauptort der Ausführung sind Unterkünfte, die sich im Gebiet der Stadt Wittstock/Dosse, der Gemeinde Heiligengrabe, der Stadt Kyritz, dem Amt Neustadt/Dosse, der Gemeinde Wusterhausen, der Stadt Rheinsberg und dem Amt Lindow befinden.
Los 1 (Gebietslos West) betrifft die Erbringung von Wach- und Sicherungsdiensten bezogen auf Unterkünfte, die sich im Gebiet der Stadt Wittstock/Dosse, der Gemeinde Heiligengrabe, der Stadt Kyritz, dem Amt Neustadt/Dosse, der Gemeinde Wusterhausen, der Stadt Rheinsberg und dem Amt Lindow befinden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 36 Monate. Die Rahmenvereinbarungslaufzeit verlängert sich einmalig um 36 Monate, wenn die Rahmenvereinbarung nicht seitens des Auftraggebers mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet da-her spätestens nach 72 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Laufzeit von maximal 72 Monaten ist nach § 65 Abs. 2 VgV zulässig, da es sich um soziale und besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV handelt.
Mit Zuschlagserteilung werden bereits für folgende Objekte/Standorte Wach- und Sicherungsdienste für Flüchtlingsunterkünfte abgerufen: ÜWH Wusterhausen, Seestraße 14, 16868 Wusterhausen (Leistungsbeginn: 01.11.2022).
Gebietslos Ost
Hauptort der Ausführung sind Unterkünfte, die sich im Gebiet der Stadt Neuruppin, dem Amt Temnitz und der Gemeinde Fehrbellin befinden.
Los 2 (Gebietslos Ost) betrifft die Erbringung von Wach- und Sicherungsdiensten bezogen auf Unterkünfte, die sich im Gebiet der Stadt Neuruppin, dem Amt Temnitz und der Ge-mein-de Fehrbellin befinden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt 36 Monate. Die Rahmenvereinbarungslaufzeit verlängert sich einmalig um 36 Monate, wenn die Rahmenvereinbarung nicht seitens des Auftraggebers mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet da-her spätestens nach 72 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Laufzeit von maximal 72 Monaten ist nach § 65 Abs. 2 VgV zulässig, da es sich um soziale und besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV handelt.
Mit Zuschlagserteilung werden bereits für folgende Objekte/Standorte Wach- und Sicherungsdienste für Flüchtlingsunterkünfte abgerufen: ÜWH Alt Ruppiner Allee, Alt Ruppiner Allee 41 A/B, 16816 Neuruppin (Leistungsbeginn: 01.01.2013) und ÜWH Martin-Ebell-Str., Martin-Ebell-Straße 19, 16816 Neuruppin (Leistungsbeginn: 01.11.2022).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung
(1) Eigenerkl. gemäß §§ 123, 124 GWB oder ggf. eine Eigenerkl. zur Selbstreinigung (§ 125 GWB).
(2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsreg. des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate ab Veröff. der Bekanntmachung) oder alt. Nachweis zur erl. Berufsausübung.
(3) Nachweis einer aktuell gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34aGewO durch Vorlage einer Kopie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Eigenerklärung. zum Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von mindestens: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR; Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR; Schlüsselschäden: [Betrag gelöscht] EUR. Für den Fall, dass eine Versicherung zu den vorgen. Bedingungen nicht vorliegt: Eigenerkl., dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den genannten Bedingungen abgeschl. wird.
(2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bez. auf die letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahre in Euro (netto).
(3) Angaben zum Umsatz des Unternehmens im vgl. Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sicherheitsdienstleistungen) jeweils bez. auf die letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren in Euro .(netto).
Der Umsatz im vgl. Tätigkeitsbereich (Sicherheitsdienstleistungen) muss im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens betragen haben (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der angebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr; Los 2: [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr.
(1) Erklärung, aus der die durchschn. jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) ersichtlich ist mit Angaben zu: Anzahl Beschäftigte insg., Anzahl MA im Bereich Wach- und Sicherheitsdienste, Anzahl MA mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung), Anzahl MA mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO, Anzahl MA mit Qualifikationen nach § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV. MINDESTANFORDERUNGEN: Die Anzahl der MA mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung) muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der an-gebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: 18; Los 2: 21; die Anzahl der MA mit Qualifikationen nach § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle ei-nes Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der ange-botenen Lose erfüllt werden): Los 1: 15; Los 2: 15.
(2) Geeignete unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren betr. Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für vergleichbare Einrichtungen. Zu jedem Referenzprojekt sind folg. Angaben zu machen: Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des AG mit E-Mail-Adresse und Telefonnr.), Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ), Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug auf Leistungsspektrum (Zugangskontrolle, Bestreifung, Bewachung etc.); Kapazitä-ten (Anzahl der Bewohner) und Nutzung der bewachten Einrichtung sowie Anzahl des ein-gesetzten Personals. MINDESTANFORDERUNGEN: Mind. 2 Referenzen für unterschied-liche Objekte; die Referenzen müssen vgl. soziale Einrichtungen betreffen; das Leistungs-ende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen (05/2019); der Leistungszeit-raum eines jeden Referenzprojektes muss mind. 12 Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzprojekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mind. 1 Jahr (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden.
(3) Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Sicherheit durch Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN 77200.
(4) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen u.U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Siehe Vergabeunterlagen. Die Bieter haben insbesondere die Erklärung über die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) abzugeben und müssen mit Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften die "Vereinbarung Mindestanforderungen/NU" abschließen (Formulare 5.3 EU und 5.4 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Für die unter der Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurden geschätzte Auftragswerte für eine maximale Vertragslaufzeit von 6 Jahren ermittelt. Insbesondere aufgrund der langen Laufzeit sowie aufgrund von aktuellen Konfliktsituationen (wie z.B. dem Ukrainekrieg) einhergehender kurz-fristiger Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten kann der Auftragswert nicht ab-schließend geschätzt werden. Der Auftraggeber ist daher berechtigt, nach der Rahmenvereinbarung Beauftragungen zum rund 1,5-fachen des geschätzten Auf-tragswerts zu tätigen. Somit ergibt sich folgende maximale Obergrenze: Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto; Los 2: [Betrag gelöscht] EUR.
- Mit dem Angebot ist die vollständig ausgefüllte "09_Eigenerklärung Artikel 5k) VO (EU) 833-2022" über das Nichtvorliegen eines Bezuges zu Russland gemäß Artikel 5k) VO (EU) 833/2022 abzugeben. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die "09_Eigenerklärung Artikel 5k) VO (EU) 833-2022" auszufüllen und mit dem Ange-bot einzureichen. Angebote von Unternehmen, welche die angeforderte Eigenerklä-rung nicht abgeben, sind auszuschließen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRWRPTS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/