Rahmenvereinbarung "Bodengeologischer Kartierungsbericht und Qualitätsnachweis" Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: 2202800112
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Bodengeologischer Kartierungsbericht und Qualitätsnachweis"
Die bodengeologische Kartierung als systematische, flächendeckene Bodeninventur, stellt die Grundlage des gesamten Rekutlivierungsprozesses dar. Als Grundlage der Rekultivierung von zukünftigen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und sonstigen Flächen, bildet der Bodengeologische Kartierungsbericht die Grundlage. Resultierend daraus wird der Meliorationsbedarf für das jeweilige Areal abgeleitet. Für die erfolgreiche Rekultivierung meliorierter Kippenflächen ist es erforderlich, die Qualität der durchgeführten Meliorationsmaßnahmen zu überprüfen.
Brandenburg: Landkreise Elber-Elster und Oberspreewald-Lausitz;
Sachsen: Landkreis Bautzen
Die zu erbringende Leistung erfolgt auf Grundlage der Arbeitsanleitung zum "Qualitätsnachweis meliorierter Kippenflächen" und zum "Bodengeologischen Kartierungsbericht" in der LMBV auf Kippen- und Randflächen auf der Basis der Bodenkundlichen Kartieranleitung 5. Auflage. Somit ist eine einheitliche Arbeitsweise auf allen Bergbaufolgeflächen gewährleistet.
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Die Leistung beinhaltet:
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Feldarbeiten:
- bei einer Flächengröße von ca. zehn Hektar bzw. je Kartiereinheit ist eine Messstelle als Bodenschurf mit einem Meter Tiefe einzurichten.
- Die Probenahme und -zusammenstellung erfolgt mittels Pürckhauer-Bohrstock und Stechzylindern.
- Um ein späteres Wiederauffinden zu gewährleisten, wird die Untersuchungsstelle eingemessen.
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Laborarbeiten:
- Aus den entnommenen Bodenproben werden nach entsprechender Probenaufbereitung im Labor
die Parameter pH-Wert, Kohlenstoffgehalt (Corg), Karbonatgehalt (CaCO3), Kationenaustauschkapazität, Hauptnährstoffe,
Trockenrohdichte und Porenvolumenverteilung zur Ermittlung der nutzbaren Feldkapazitäten bestimmt.
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Untersuchungsbericht:
- Lage, Herkunft der Substrate, Kipptechnologie, Relief u. ä.
- Angaben zum Untersuchungszeitpunkt und der genutzten Methoden,
- Flächenbeschreibung und Wertung der Analysenergebnisse,
- Vergleich der Analyseergebnisse mit den Ergebnissen aus der Erstkartierung,
- Einschätzung der Entwicklung des Bodenzustands seit Erstkartierung,
- Vergleich der Analyseergebnisse mit den definierten bodenkundlichen Zielwerten,
- Hinweise für die weitere Bewirtschaftung der Untersuchungsfläche,
- Lageplan der Untersuchungsfläche, Prüfbericht des Labors und Fotodokumentation als Anlagen.
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Optionale Leistungen im Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2025 und 01.09.2025 bis 31.08.2026
Die eventuelle Beauftragung der Optionen ist bis spätestens 01.07.2024 bzw. bis 01.07.2025 vorgesehen.
Vergabe-Nr.: 2202800112
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Die Flächen auf der die Leistungen erbracht werden stehen unter Bergaufsicht: teilweise ja
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Die Flächen auf der die Leistungen erbracht werden befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen: teilweise ja
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung "Bodengeologischer Kartierungsbericht und Qualitätsnachweis"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: [Betrag gelöscht] EUR
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Die Beauftragung und Abrechnung erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelaufträge (Abruf) im [gelöscht].
Mit dem Abruf werden neben den geforderten Leistungen, der Örtlichkeit auch zuständige Ansprechpartner und verbindliche Vertragstermine benannt.
Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Option dar.
Sie geben den aktuellen Planungsstand wieder und es besteht kein Anspruch auf die angegebene Gesamtmenge.
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Der Mengenansatz gilt der Angebotsauswertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
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Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
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Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung,
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend),
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
- Formblatt LMBV-Personal für Leitung und Aufsicht,
- Formblatt 124-LD - Eigenerklärung
- Bieterinformation während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
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Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D):
- Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise und/oder Urkalkulation,
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
- Formblatt 217 - Covid-19 bedingte Mehrkosten Anlage zum Erlass Mehrkosten am Bau
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Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (631-EU-Punkt 3.2):
- Urkalkulation
- Eignungsnachweise Nachunternehmer
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv.de