SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin (NBS)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 169-442227)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mil.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/sen/uvk
Abschnitt II: Gegenstand
SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin (NBS)
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin
RB66 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde
Die Leistungen umfassen auf der Linie RE9 ca. 1.080.000 Zugkm p. a.
Die Leistungen umfassen auf der Linie RB66 ca. 430.000 Zugkm p. a., wobei die Beauftragung dieses Leistungsteils unter dem Vorbehalt einer abschließenden Klärung der Vergabestelle mit der Wojewodschaft Westpommern steht.
Die Linien RE9 und RB66 sind darüber hinaus zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreiben. Derzeit erkundet die Vergabestelle insoweit die Möglichkeit einer Einbindung der Wojewodschaft Westpommern.
Gegenstand der Verhandlungen ist zudem eine mögliche Umgestaltung des Betriebsprogramms mit Verlängerung der Linie RE9 im VBB-Gebiet und einer Erweiterung des Leistungsumfangs um bis zu ca. 200.000 Zugkm p. a..
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auskunft oder die sie ersetzende Erklärung darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht älter als 10 Monate sein. Es genügt, wenn die Auskunft über den/die gesetzlichen Vertreter bzw. die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen mit dem Erstangebot vorgelegt wird.
Die Auskunft oder die sie ersetzende Erklärung darf zum Zeitpunkt ihrer Einreichung nicht älter als 12 Monate sein. Es genügt, wenn die Auskunft über den/die gesetzlichen Vertreter bzw. die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen mit dem Erstangebot vorgelegt wird.
Dies ist eine Berichtigung der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021, 06.10.2021, 09.11.2021, 16.03.2022, 26.04.2022 und 29.06.2022.