Land Brandenburg, Erdgasbelieferung 2023ff Referenznummer der Bekanntmachung: PDM-E-GAS-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Land Brandenburg, Erdgasbelieferung 2023ff
Erdgasausschreibung für den Belieferungszeitraum 01.01.2023, 06:00 Uhr bis 01.01.2026, 06:00 Uhr plus einem optionalen Verlängerungsjahr im Rahmen eines europaweiten nicht offenen Verfahrens. Liefermenge in 2023 ca. 140,4 GWh mit 255 Abnahmestellen, Liefermenge ab 2024 ca. 156,8 GWh/Jahr mit ca. 256 Abnahmestellen
Uni Potsdam-Heizhaus Golm - RLM-Abnahmestelle
Land Brandenburg
Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung, 1 Abnahmestelle mit einem jährlichen Verbrauch von 16,4 GWh/Jahr
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um ein weiters Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wrid. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 3 Jahren (01.01.2027, 06:00 Uhr), ohne dass es eine Küdigung bedarf.
JVA Brandenburg an der Havel - RLM-Abnahmestelle
Land Brandenburg
Abnahmestelle mit registrierender Leistungsmessung, 1 Abnahmestelle mit einem jährlichen Verbrauch von 16,3 GWh/Jahr
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um ein weiters Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wrid. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren (01.01.2027, 06:00 Uhr), ohne dass es eine Küdigung bedarf.
RLM-Abnahmestellen < 10 Mio. kWh/a
Land Brandenburg
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung, ca 4 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca 27,3 GWh/Jahr
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um ein weiters Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wrid. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren (01.01.2027, 06:00 Uhr), ohne dass es eine Küdigung bedarf.
RLM-Abnahmestellen < 5 Mio. kWh/a
Land Brandenburg
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung, ca 17 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 46,9 GWh/Jahr
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um ein weiters Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wrid. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren (01.01.2027, 06:00 Uhr), ohne dass es eine Küdigung bedarf.
SLP-Abnahmestellen
Land Brandenburg
Abnahmestellen ohne registrierender Leistungsmessung, 223 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 49,9 GWh/Jahr
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um ein weiters Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wrid. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren (01.01.2027, 06:00 Uhr), ohne dass es eine Küdigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung;
- Angaben zur Berufsgenossenschaft;
- Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers;
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen;
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Erdgassparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Erdgasumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG gemäß Formblatt 5.3 EU
- Vereinbarung Mindestanforderungen NU/ Verleiher BbgVergG gemäß Formblatt 5.4 EU
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://uea.publicprocurement.be/
- Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können;
- Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die
Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen:
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt
- Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt
- Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung, 5. Sanktionspaket der EU im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, gemäß Formblatt
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der erwarteten jährlichen Erdgasbezugskosten
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://uea.publicprocurement.be/
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist nur über den "Vergabemarktplatz Brandenburg" möglich. Benutzen Sie dazu das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg. Informationen zum Bietertool finden Sie unter www.support.cosinex.de.
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Anfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Auskünfte zum Vergabeverfahren werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg erteilt.
Wichtig! Elektronische Angebotsabgabe:
Eine Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 20.07.2022 einzureichen, damit eine rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY4WV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]