Stadt Königs Wusterhausen, Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-106-OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigs-wusterhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Königs Wusterhausen, Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20)
Für die Freiwillige Feuerwehr Niederlehme in Königs Wusterhausen soll ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzueg (HLF 20) nach DIN 14 530 Teil 27 geliefert werden, gemäß Leistungsbeschreibung (Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbau).
Fahrgestell
Stadt Königs Wusterhausen, Feuerwache Köpenicker Straße 27 15711 Königs Wusterhausen
Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20
1.) Der Auftragnehmer von Los 1 (Fahrgestellhersteller) hat nach Auftragserteilung und nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer von Los 2 (Aufbauhersteller) das Fahrgestell zum Herstellerwerk vom Aufbauhersteller zu liefern.
Das einsatzbereite Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) soll spätestens 36 Monate nach Zuschlagserteilung an den Auftraggeber ausgeliefert werden.
2.) Das Fahrzeug muss den Richtlinien des Landes Brandenburgs entsprechen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. EU-Richtlinien, Produktsicherheitsgesetz, StVZO, DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten.
3.) Verantwortlich für die Einhaltung sind Fahrergestell- und Aufbauhersteller (Auftragnehmer Los 1 und Los 2).
4.) Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten und die Einhaltung der Qualitätsforderungen beim Auftragnehmer informieren.
Aufbau
Stadt Königs Wusterhausen, Feuerwache Köpenicker Straße 27 15711 Königs Wusterhausen
Feuerwehrtechnischer Aufbau zu Los 1 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20)
1.) Das einsatzbereite Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug ist verbindlich bis spätestens 36 Monate nach Auftragsteilung an den Auftraggeber auszuliefern.
2.) Werden in der Ausschreibung Produkte bestimmter Hersteller gefordert, sind diese mit dem Hinweis "oder gleichwertig" gekennzeichnet, so muss bei der Wahl von Produkten anderer Hersteller die Vergleichbarkeit durch den Bieter im Angebot nachgewiesen werden.
3.) Das Fahrzeug muss den Richtlinien des Landes Brandenburgs entsprechen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. EU-Richtlinien, Produktsicherheitsgesetz, StVZO, DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten.
4.) Verantwortlich für die Einhaltung sind Fahrergestell- und Aufbauhersteller (Auftragnehmer Los 1 und Los 2).
5.) Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten und die Einhaltung der Qualitätsforderungen beim Auftragnehmer informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.
Mit dem VHB Formblatt 124_LD sind folgende gültige Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen
- Nachweis der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber/Bieter ansässig ist.
1.) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.
Mit dem VHB Formblatt 124_LD sind folgende gültige Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
2.) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
3.) Eigenerklärung Russland-Bezug
- Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Ausweisung Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden, sowie für Vermögens- und Sachschäden und mit Angabe der Gültigkeitsdauer
- mindestens 3 Referenznachweise über baugleiche oder ähnliche, bisher in den letzten fünf Jahren an Feuerwehren in Deutschland ausgelieferte Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20)
1.) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.
Mit dem VHB Formblatt 124_LD sind folgende gültige Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001
- mindestens 3 Referenznachweise
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften
2.) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
3.) Bei Einsatz von Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
4.) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen:
- Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer/Eignungsleihe einzureichen
- sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
1.) Das Fahrzeug ist mit voll aufgetanktem Fahrzeugkraftstoffbehälter vom Aufbauhersteller einsatzbereit zu übergeben. Die Kosten der Betankung und die erforderlichen Betriebsstoffe sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Zur Einsatzbereitschaft des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) zählt auch die Funktionsfähigkeit aller ausgeschriebenen Zubehörteile (z.B. Batterien, etc.) sowie sämtliche Aggregate, Reservekanister und Löschwasserbehälter.
2.) Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlages gemäß § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezogen auf den Bestbieter einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
3.) Geänderte Angebote und/oder ergänzte Vergabeunterlagen bzw. nicht zweifelsfreie Änderungen des Bieters sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
4.) Vor Beginn der Abnahme sind an den Auftraggeber folgende Dokumente/Bestätigungen und Nachweise in deutscher Sprache zu übergeben:
- Bestätigung des Auftragnehmers, dass das Fahrzeug der Norm und dem Angebotsinhalt entspricht, sowie einer firmeninternen Qualitätskontorolle unterzogen wurde
- Bestätigung über die Abeferungsinspektion des Fahrzeugherstellers, nicht älter als 1 Monat
- Bestätigung über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers
- Leistungsprotokoll bei einer vorhandenen Einbaupumpe
- Verlaufspläne der gesamten Elektroversorgung, Hydraulik- und Pneumatikleitungen sowie dazugehörige Schaltpläne
- TÜV-Abnahmeprotokoll
- Prüfprotokoll der elektrischen Abnahme nach DIN-VDE-Normen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeug-Checkheft (Wartungsheft)
- Garantiekarten für das Fahrzeug sowie der mitgelieferten Aggregate und Geräte
- EU-Konformitätserklärungen für Fahrzeug und entsprechende Gerätschaften
- Bedienungs- und Wartungsanleitung in mindestens zweifacher Ausführung
- Alle für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendigen sonstigen Unterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Königs Wusterhausen
SG Vergabe / Recht, Raum A 1.06
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Ergänzung zu Abschnitt III:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates
im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass
diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2.) Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform
eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.
Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich
ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den
Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden.
Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil
der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist
über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die
o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren
anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen,
sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der
Informationsbeschaffung
3.) Elektronisch übermittelte Angebote müssen über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls
wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über
den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals (Vergabemarktplatz Brandenburg) eingereicht werden, nicht
berücksichtigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWRPAX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1
Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.