Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges MLF Referenznummer der Bekanntmachung: FW_2022_01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baruth/Mark
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-baruth-mark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges MLF
Die Stadt Baruth/Mark beabsichtigt die Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr in Baruth/Mark (Ortswehr Mückendorf). Angeboten werden soll das Fahrgestell bzw. der Aufbau sowie die Beladung gem. Leistungsverzeichnis als ein zusammenhängendes Los.
Alle Anforderungen an das Fahrzeug sind der Ausschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Feuerwehr Baruth/Mark (OW Mückendorf) Paplitzer Str. 7A 15837 Baruth/Mark OT Mückendorf
Die Stadt Baruth/Mark beabsichtigt die Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr in Baruth/Mark (Ortswehr Mückendorf). Angeboten werden soll das Fahrgestell bzw. der Aufbau sowie die Beladung gem. Leistungsverzeichnis als ein zusammenhängendes Los.
Alle Anforderungen an das Fahrzeug sind der Ausschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot alle geforderten Unterlagen und Nachweise sowie das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Baruth/Mark
Ernst-Thälmann-Platz 4
15837 Baruth/Mark
Die Öffnung der Angebote wird durch mind. 2 Vertreter des Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind gem. §55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4FRXNN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland