Polyaxiale Gesteinsprüfanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.GFZ-POTSDAM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Polyaxiale Gesteinsprüfanlage
Polyaxiales mechanisches Gesteinsprüfsystem für geowissenschaftliche Anwendungen. Die Anlage dient zur Durchführung von Spannungs-Verformungsanalysen an kubischen Gesteinsproben unter echten triaxialen Druckbedingungen und Steuerungsmöglichkeit in allen drei Hauptspannungsrichtungen. Es besteht aus mehreren gekoppelten Testsystemen (mechanisches, hydraulisches, thermisches, Fracturing- und akustisches Modul).
Potsdam
Im Rahmen des Projektes TriCC (Triaxial Cell Cluster) - Aufbau von Kernelementen eines nationalen Triaxial-Hochdruck-Pressen-Clusters -, eine mit EU-Mitteln geförderte und durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg betreute Investitionsmaßnahme, soll am GFZ eine innovative Gesteinsprüfanlage für geowissenschaftliche Anwendungen installiert werden.
Benötigt wird ein polyaxiales mechanisches Gesteinsprüfsystem, ausgelegt für kubische Proben mit den Abmessungen 80x80x80 mm, maximal 120x120x120 mm (wobei auch kleinere Proben möglich sein sollten). Das Prüfsystem dient zur Durchführung von Spannungs-Verformungsanalysen an Gesteinsproben unter echten triaxialen Druckbedingungen und Steuerungsmöglichkeit in allen drei Hauptspannungsrichtungen (σ1 ≠ σ2 ≠ σ3).
Die zu beschaffende Anlage ist eine komplexe, modulare Gesteinspresse zur Charakterisierung intrinsischer, petrophysikalischer Gesteinseigenschaften und gekoppelter Prozesse im Labormaßstab. Gemeint sind thermisch, hydraulische und mechanische Eigenschaften sowie elastische und plastische (spröd und duktil) Deformationsverhalten. Dafür werden mehrere gekoppelte Testsysteme benötigt: Mechanisches Testsystem, hydraulisches Testsystem, thermisches Testsystem, Fracturing Testsystem und akustisches Testsystem.
85053766
EFRE-Projekt TriCC (Triaxial Cell Cluster) - Aufbau von Kernelementen eines nationalen Triaxial-Hochdruck-Pressen-Clusters
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Polyaxiales Gesteinsprüfsystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosdorf
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37124
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nichtspätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland