Grundwassermonitoring WRRL Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-178
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundwassermonitoring WRRL Brandenburg
Gegenstand des Auftrags ist die Grundwasserprobennahme einschließlich der Bestimmung von Vor- Ort- Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU.
Es sind insgesamt 703 Grundwassermessstellen zu beproben und die Wasserproben auf ausgewählte Inhaltsstoffe zu analysieren.
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Bitte beachten Sie hierzu die Datei "Details zur Losvergabe und Zuschlagserteilung".
Nordwest (Landkreise HVL, OHV, OPR, PR)
Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
Nordost (Landkreise BAR, MOL, UM)
Landkreise Barnim, Märkisch Oderland, Uckermark
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
Südwest (Landkreise BRB, EE, P, PM, TF)
Landkreise Brandenburg, Elbe-Elster, Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
Südost (Landkreise CB, FF, LDS, LOS, OSL, SPN)
Landkreise Cottbus, Frankfurt (Oder), Dahme-Spreewald, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße
Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung "_LB_Land_B_WRRL-GW-Monitoring_HE22-FR23".
Das Vorhaben wird finanziert auf Grundlage der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahen Entwicklung von Gewässern (ELER/GAK-GewSan).
Folgender Bewertungsmaßstab wir den Zuschlagskriterien zugrunde gelegt.
I. Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin * Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die den günstigsten Preis um das Zweifache übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
II. Untersuchung aller Parameter
5 Punkte: für ein Angebot über die Analytik aller in Anlage 4 genannten Parameter
4 Punkte: wenn ein Parameter nicht angeboten wird
3 Punkte: wenn zwei Parameter nicht angeboten werden
2 Punkte: wenn drei Parameter nicht angeboten werden
1 Punkt: wenn vier Parameter nicht angeboten werden
0 Punkte: wenn fünf Parameter nicht angeboten werden
III. Einhaltung der Bestimmungsgrenzen
5 Punkte: bei Einhaltung aller in Anlage 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
4 Punkte: bei Überschreitung von max. 2 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
3 Punkte: bei Überschreitung von max. 4 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
2 Punkte: bei Überschreitung von max. 6 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
1 Punkt: bei Überschreitung von max. 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
0 Punkte: bei Überschreitung von mehr als 8 vorgegebenen Bestimmungsgrenzen
IV. Zusatzpunkt: Aufzeichnung Vor-Ort-Parameter mit Datenprotokoll
Die Aufzeichnung der Messwerte Vor-Ort-Parameter während des Abpumpvorgangs in einem Datenprotokoll durch die Verwendung geeigneter Sonden wird mit einem Zusatzpunkt bewertet; Um den Zusatzpunkt zu erhalten, ist die Einreichung eines Datenprotokolls der Vor-Ort-Parameter für 3 aktuelle Probennahme-Protokolle erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Es ist die aktuelle Zertifizierungsurkunde als staatlich zugelassene Untersuchungsstelle für Gewässeruntersuchungen und Probennahmen in einem Land der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Zusätzlich muss dargestellt werden, dass das Unternehmen in der ReSyMeSa-Liste gelistet ist.
2. Das mit der Untersuchung des Grundwassers beauftragte Labor muss über eine für Grundwasseruntersuchungen gültige Akkreditierung nach DIN- EN- ISO 17025:2018-03 verfügen (Nachweis unter Angabe der aktuellen Akkreditierungsnummer).
3. Es sind die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter namentlich zu benennen und deren Qualifikationen darzustellen. Die für die Probenahme in Frage kommenden Probennehmer müssen ein Zertifikat besitzen, welches die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang Grundwasserprobennahme bescheinigt (Vorlage Zertifikat/e).
4. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten zwei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Durchgeführte Grundwasser-Probennahmen und Wasseranalysen. Es müssen mindestens 2 Referenzen aus den letzten 2 Jahren nachgewiesen werden. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
5. Es ist der Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben für die Grundwasser-Probennahme in Form von 3 Probennahmeprotokolle aus den letzten 2 Jahren zu erbringen.
Die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ist Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Insoweit wird auf den Dokumentenbereich des Vergabemarkplatzes Brandenburg verwiesen (FB 5.1 EU bis 5.4 EU).
Gem. Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 über die Reichweite und Anwendung des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) sind folgende Bedingungen bei noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren zu beachten: Für Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist die Eigenerklärung (ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833) zur Vorlage durch Bewerber und Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (siehe insb. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Für den gegenständlichen Auftrag ist das Dokument "Anlage_5_WRRL_Land_B_22-23_Bietererklärungen" unterschrieben mit den dort enthaltenen Ausführungsbedingungen mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind die zwingend erforderlichen Parameter (Anlage 4, farblich gekennzeichnet) anzubieten. Die erforderlichen Bestimmungsgrenzen gem. Anlage 4 müssen eingehalten werden und abweichende Bestimmungsgrenzen dürfen maximal 50% des Schwellenwertes nach GrundwV erreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
BITTE LESEN!!!
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
V. Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RPCW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]