Verwaltung von Grundstücken der TKW Teltower Kreiswerke GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: P-006-111190-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jüterbog
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14913
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow-flaeming.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltung von Grundstücken der TKW Teltower Kreiswerke GmbH
Verwaltung von Wohn-, Gewerbe- und Pachtgrundstücken der TKW Teltower Kreiswerke GmbH in den Bereichen:
- allgemeine Verwaltung
- Vertragsverwaltung
- Rechnungswesen
- technische Hausverwaltung.
Vertragslaufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht 6 Monate vor dessen Ablauf schriftlich gekündigt wird.
diverse Grundstücke gemäß Beschaffungsunterlagen (gemäß Beschaffungsunterlagen) Berlin Der Auftrag umfasst diverse Wohn-, Gewerbe- und Pachtgrundstücke einschl. Gärten, die alle in Berlin liegen.
Verwaltung von Wohn-, Gewerbe- und Pachtgrundstücken der TKW Teltower Kreiswerke GmbH in den Bereichen:
- allgemeine Verwaltung
- Vertragsverwaltung
- Rechnungswesen
- technische Hausverwaltung.
Vertragslaufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht 6 Monate vor dessen Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe prüft der Auftraggeber die Erfüllung der im Formular 2.6 EU sowie der Unterlage "Eignungskriterien mit Wichtung" (siehe Beschaffungsunterlagen) aufgeführten Mindeststandards hinsichtlich der Eignung der Bewerber. In der 2. Stufe bestimmt der Auftraggeber unter den Bewerbern, die die Mindeststandards erfüllen, diejenigen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Dazu bewertet der Auftraggeber den von den Bewerbern erreichten Erfüllungsgrad in den einzelnen Kriterien. Die Bewertung erfolgt anhand einer Punkteskala von 1 bis 3 Punkten gemäß der Unterlage "Eignungskriterien mit Wichtung" (siehe Beschaffungsunterlagen). Ist die Anzahl an gleichermaßen geeigneten Bewerber höher als die vorher festgesetzte Höchstanzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt die endgültige Auswahl durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
Folgende Eignungskriterien mit folgenden Wichtungen werden bewertet:
1. Kriterium: Erlaubnis zur Berufsausübung (KO-Kriterium) - Vorliegen eines Nachweises der Befähigung/ Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder Vorliegen eines Nachweises auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
2. Kriterium: Umsatz des Bewerbers (Wichtung: 20) - jährlicher Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
3. Kriterium: Haftpflichtversicherung (KO-Kriterium) - Vorliegen des Nachweises einer Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall
4. Kriterium: Referenzen über Verwaltung von Wohngrundstücken (Wichtung 20) - Nennung von vergleichbaren Leistungen der Verwaltung von Grundstücken für Wohnzwecke. Eine Vergleichbarkeit ist nur dann gegeben, wenn je Referenz mindestens 10 Wohneinheiten je Auftraggeber enthalten sind.
5. Kriterium: Referenzen über Verwaltung von Gewerbe-/Pachtgrundstücken (Wichtung 20) - Nennung von vergleichbaren Leistungen der Verwaltung von Grundstücken für Gewerbe oder verpachteten Grundstücken. Eine Vergleichbarkeit ist nur dann gegeben, wenn je Referenz mindestens 80 Gewerbe- oder Pachteinheiten (einschl. Gärten) je Auftraggeber enthalten sind.
6. Kriterium: Jährliche Beschäftigtenzahl (Wichtung 20) - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers einschl. Geschäftsinhaber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Die Beschaffungsunterlagen zur Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb enthalten eine vollständige und detaillierte Übersicht der maßgeblichen Kriterien, ihrer Wichtung und der konkreten Vorgaben für die jeweilige Bewertung mit 1 bis 3 Punkten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Bewerbers oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Bewerber, die im Handelsregister eingetragen sind, geben an, unter welcher Nummer und bei welchem Amtsgereicht ihre Eintragung geführt wird. Bewerber, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind spezifizieren ihren Status. Die Bewerber bestätigen, dass der jeweils angegebene Eintragungsstand ihrem aktuellen Status entspricht
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
- bei Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU)
- bei Eignungsleihe: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) und Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU)
- Angabe zum jährlichen finanziellen Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des hiesigen Auftrags bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags [Betrag gelöscht] Euro brutto
- Mindestversicherungshöhe Berufs- oder Betriebshaftpflicht [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall. Die Versicherung muss bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, zugelassen ist, abgeschlossen werden und für die Dauer der Vertragslaufzeit des zu vergebenden Vertrages bestehen.
- Auflistung von vergleichbaren Leistungen der Verwaltung von Grundstücken für Wohnzwecke mit Angabe des Auftraggebers.
- Auflistung von vergleichbaren Leistungen der Verwaltung von Grundstücken für Gewerbezwecke oder von verpachteten Grundstücken mit Angabe des Auftraggebers.
- Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiterzahl des Bewerbers einschl. Geschäftsinhaber in den letzten drei Jahren
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Angabe von mindestens 2 Referenzen für die Verwaltung von Wohngrundstücken
- Angabe von mindestens 2 Referenzen für die Verwaltung von Gewerbe- oder Pachtgrundstücken (einschl. Gärten)
- Mindest-Beschäftigtenanzahl: jahresdurchschnittlich mindestens 6 Mitarbeiter einschl. Geschäftsinhaber
- Unteraufträge: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die von ihnen jeweils übernommenen Leistungen/Leistungsteile genügen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, weist der Bewerber die Erfüllung dieser Mindeststandards der Vergabestelle bis zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nach.
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten Teilnahmeantragsformular mit den geforderten Angaben und Anlagen. Die Formulare sind auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg abrufbar.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen; davon abweichend sind die Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft zu führen.
3. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind. Zu diesem Zeitpunkt hat er der Vergabestelle auch den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
4. Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Antrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Zu diesem Zeitpunkt hat er der Vergabestelle auch den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" abzugeben.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angegebenen Frist nachzuholen.
6. Auskünfte zum Verfahren sind spätestens bis zum in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU - abrufbar auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg) angegebenen Termin unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzustellen. Die Übersicht zu Bieterfragen und den entsprechenden Antworten ist lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzusehen.
7. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
8. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y52RP7J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.