Baumpflege für die Landeshauptstadt Potsdam (5 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-76-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumpflege für die Landeshauptstadt Potsdam (5 Lose)
Die vorgesehenen Baumpflegeleistungen dienen der Herstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Flächen der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer Ortsteile
- an öffentlich gewidmeten Straßen,
- auf öffentlichen Grünflächen (z.B. Plätze, Parkflächen, an Gräben, Uferwege, waldartige Bestände),
- 55 Naturdenkmäler (Einzelbäume, Baumgruppen)
- dem Jüdischen Friedhof Potsdam.
Nicht Bestandteil sind dagegen die Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile.
Da eine exakte Mengenermittlung des zur Ausführung kommenden Leistungsumfangs im Vorfeld nicht möglich ist, wird bei den Mengenansätzen der nachfolgenden Leistungspositionen der Erfahrungswert aus den Vorjahren angesetzt. Der tatsächliche Leistungsumfang wird von Jahr zu Jahr variieren, so dass hinsichtlich der angeführten Mengenangaben kein Rechtsanspruch auf Ausführung abzuleiten ist.
Es handelt sich im Wesentlichen um Baumschnittmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Standortverbesserung, Baumuntersuchungen, Wurzelstockentfernung und Fällungen.
Folgende Angaben zur Altersstruktur liegen vor:
- Straßenbäume: 50 % über 70 Jahre (Alterungsphase), 20 % 20-70 Jahre (Reifephase), 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)
- Naturdenkmale: 100% Alterungsphase
- Auf den öffentlichen Freiflächen: 25 % in der Alterungsphase, 45 % in der Reifephase, 30 % in der Jugendphase
o Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist, als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Die Bezuschlagung erfolgt für das Los mit der höheren Baumanzahl. Los 1 stellt das größte Los dar, während entsprechend der Reihenfolge Los 5 das kleinste Los bzgl. der Baumanzahl ist.
o Ausnahme zur Zuschlagsbeschränkung: Eine Ausnahme zur maximalen Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, tritt dann ein, wenn die Besetzung eines Loses ausbleibt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter, der auch auf das nicht besetzte Los geboten, jedoch den Zuschlag für ein größeres Los (Baumanzahl) erhalten hat, für ebenjenes Los einen weiteren Zuschlag bekommen kann.
Potsdam Süd-Ost
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Das Gebietslos Potsdam Süd-Ost beinhaltet Leistungen zur Baumpflege an 10.936 verkehrssicherungsrelevanten Straßenbäumen, 12.078 verkehrssicherungsrelevanten Bäumen auf Grünflächen und an Naturdenkmälern in folgenden Stadtteilen:
Nr. 51 Klein Glienicke
Nr. 52 Babelsberg Nord
Nr. 53 Babelsberg Süd
Nr. 71 Stern
Nr. 72 Drewitz
Nr. 73 Kirchsteigfeld
(Nummerierung in Anlehnung an die statistischen Bezirke der LHP)
Der Ausführungszeitraum verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bei nichterfolgter Kündigung durch den AG. Die Kündigung wird wirksam, wenn sie mindestens zwei Monate vor Vertragsende erfolgt. Der Ausführungszeitraum endet am 31. Dezember 2026, sofern nicht vorher gekündigt wurde.
Potsdam Süd-West
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Das Gebietslos Potsdam Süd-Ost beinhaltet Leistungen zur Baumpflege an 4.209 verkehrssicherungsrelevanten Straßenbäumen, 20.104 verkehrssicherungsrelevanten Bäumen auf Grünflächen und an Naturdenkmälern in folgenden Stadtteilen:
Nr. 42 Südliche Innenstadt
Nr. 61 Templiner Vorstadt
Nr. 62 Teltower Vorstadt
Nr. 63 Schlaatz
Nr. 64 Waldstadt I
Nr. 65 Waldstadt II
Nr. 66 Gewerbegebiet Potsdam Süd
Nr. 67 Forst Potsdam Süd
(Nummerierung in Anlehnung an die statistischen Bezirke der LHP)
Der Ausführungszeitraum verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bei nichterfolgter Kündigung durch den AG. Die Kündigung wird wirksam, wenn sie mindestens zwei Monate vor Vertragsende erfolgt. Der Ausführungszeitraum endet am 31. Dezember 2026, sofern nicht vorher gekündigt wurde.
Potsdam West
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Das Gebietslos Potsdam West beinhaltet Leistungen zur Baumpflege an 11.566 verkehrssicherungsrelevanten Straßenbäumen, 9.781 verkehrssicherungsrelevanten Bäumen auf Grünflächen und an Naturdenkmälern in folgenden Stadtteilen:
Nr. 11 Bornim
Nr. 12 Nedlitz (anteilig)
Nr. 15 Eiche
Nr. 16 Grube
Nr. 17 Golm
Nr. 31 Brandenburger Vorstadt (anteilig)
Nr. 32 Potsdam West
Nr. 33 Wildpark
Nummerierung in Anlehnung an die statistischen Bezirke der LHP)
Der Ausführungszeitraum verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bei nichterfolgter Kündigung durch den AG. Die Kündigung wird wirksam, wenn sie mindestens zwei Monate vor Vertragsende erfolgt. Der Ausführungszeitraum endet am 31. Dezember 2026, sofern nicht vorher gekündigt wurde.
Potsdam Innenstadt
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Das Gebietslos Potsdam Innenstadt beinhaltet Leistungen zur Baumpflege an 9.395 verkehrssicherungsrelevanten Straßenbäumen, 7.777 verkehrssicherungsrelevanten Bäumen auf Grünflächen und an Naturdenkmälern in folgenden Stadtteilen:
Nr. 12 Nedlitz (anteilig)
Nr. 13 Bornstedt
Nr. 21 Nauener Vorstadt
Nr. 22 Jägervorstadt
Nr. 23 Berliner Vorstadt
Nr. 31 Brandenburger Vorstadt (anteilig)
Nr. 41 Nördliche Innenstadt
(Nummerierung in Anlehnung an die statistischen Bezirke der LHP)
Der Ausführungszeitraum verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bei nichterfolgter Kündigung durch den AG. Die Kündigung wird wirksam, wenn sie mindestens zwei Monate vor Vertragsende erfolgt. Der Ausführungszeitraum endet am 31. Dezember 2026, sofern nicht vorher gekündigt wurde.
Besonderheiten zum Jüdischer Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam:
- Es ist auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild zu achten.
- Männliche Personen dürfen den Friedhof nur mit einer Kopfbedeckung betreten.
- Der Friedhof darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden.
- Die Öffnungszeiten liegen laut Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg wie folgt:
Winter: Montag bis Freitag 09.00 - 14.00 Uhr, Sonntag 10.00 - 13.00 Uhr
Sommer: Montag bis Freitag 09.00 - 16.00 Uhr, Sonntag 10.00 - 16.00 Uhr
- Arbeiten dürfen generell nur von Montag bis Freitag ausgeführt werden.
- Informationen über Feiertage und Schlüsselübergaben außerhalb der Öffnungszeiten sind mit dem zuständigen Mitarbeiter auf dem Jüdischen Friedhof, Herrn Felix-Mosche Berul,
Tel.: 0331/24365511 abzusprechen.
Potsdam Nord
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Das Gebietslos Potsdam Nord beinhaltet Leistungen zur Baumpflege an 9.079 verkehrssicherungsrelevanten Straßenbäumen, 7.197 verkehrssicherungsrelevanten Bäumen auf Grünflächen und an Naturdenkmälern in folgenden Stadtteilen:
Nr. 14 Sacrow
Nr. 81 Uetz-Paaren
Nr. 82 Marquardt
Nr. 83 Satzkorn
Nr. 84 Fahrland
Nr. 85 Neu Fahrland
Nr. 86 Groß Glienicke
(Nummerierung in Anlehnung an die statistischen Bezirke der LHP)
Der Ausführungszeitraum verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bei nichterfolgter Kündigung durch den AG. Die Kündigung wird wirksam, wenn sie mindestens zwei Monate vor Vertragsende erfolgt. Der Ausführungszeitraum endet am 31. Dezember 2026, sofern nicht vorher gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(1) Eigenerklärung über eine Betriebsfaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (Formular 4.10).
zu (1) Die geforderten Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung liegt bei mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden und für Sachschäden. Für den Fall, dass aktuell über keine Betriebshaftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird
(1) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU)
(2) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (sofern einschlägig)
(3) Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (Formular 4.4 EU).
(4) Erklärung zu unternehmensbezogenen Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Formblatt 4.6)
(5) Erklärung zu technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 3 VgV (Formblatt 4.8)
zu (4) Es muss mindestens eine (1) abgeschlossene Referenz aus den letzten drei (3) Jahren benannt werden, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist (Beginnend ab Angebotsfrist). Vergleichbar sind Aufträge im Wert von mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto, die explizit den Tätigkeitsbereich Baumpflege betreffen.
Dabei sind folgende Angaben zu machen:
- Auftragsgegenstand
- Leistungszeitraum
- Auftragswert ca.
- Beschreibung der Leistung
- Auftraggeber
- Ggf. Ansprechpartner/Abteilung des Auftraggebers
- Vorgangsnummer (sofern bekannt)
zu (5) Der Auftragnehmer muss über ein gut ausgestattetes und leistungsfähiges Baumpflegeteam verfügen.
- Der Auftragnehmer muss innerhalb seines gesamten Baumpflegeteams mindestens einen Mitarbeiter mit der Qualifikation zum Fachagrarwirt Baumpflege, European Tree Worker (ETW) oder Vergleichbares während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages vorwei-sen können. Auf Nachfrage des Auftraggebers ist der Nachweis vorzuweisen.
- Für die Lose 1 und 2 müssen zwei bis ggf. drei Arbeitskolonnen zur Verfügung stehen. Für die Lose 3, 4 und 5 müssen eine bis ggf. zwei Arbeitskolonnen zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Mitarbeiter im Baumpflegeteam und die Anzahl der für die Leistungs-durchführung vorgesehenen Kolonnen ist unter Berücksichtigung der angebotenen Lose anzugeben.
- Ferner ist zu bestätigen, dass die unten aufgeführten technischen Anforderungen (3xHandsägen inkl. Gestänge, 3xMotorsägen, 1xHolzhäcksler, 1xFahrzeug mit Ladefläche von mindesten 5.000 Liter Ladevolumen, Lose 1, 2: jeweils 2x(je nach Arbeitsaufkommen auch 3), Los 3, 4, 5: 1x(je nach Arbeitsaufkommen auch 2) Hubarbeitsbühnen (Mietobjekt möglich), 1xBaumstumpf- und Wurzelfräse (Mietobjekt möglich) und 1xBoot (Mietobjekt möglich)) je Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages zur Verfügung stehen.
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
(3) Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Ausgabe 2009 - VOL/B
(4) Erklärung restriktive Maßnahmen gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRPLW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.