Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EU VgV 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velten
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://okmhb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen
Objektplanung Gebäude zur Restaurierung, denkmalgerechten Sanierung, Ertüchtigung und Ergänzung der Gebäude der denkmalgeschützten ehem. Kachelofenfabrik A. Schmidt Lehmann in Velten zum Museumsstandort.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf dem von dem Auftraggeber erworbenen Gelände befindet sich das 1899 erbaute Gebäude einer erst 2017 stillgelegten ehemaligen Kachelofenfabrik nebst mehreren Nebengebäuden; in dem Obergeschoss des Hauptgebäudes befindet sich das Ofenmuseum, in einem Nebengebäude das Keramikmuseum Hedwig Bollhagen. Das Hauptgebäude und Teile der Nebengebäude stehen unter Denkmalschutz. Die sanierungsbedürftigen Gebäude sollen bei laufendem Betrieb der Museen als Museumsstandort für die vorhandenen und weitere Museen sowie zur Darstellung der ehemaligen Fabrik als Technikdenkmal ertüchtigt und durch Erweiterung eines Nebengebäudes erweitert werden. Hierbei ist die vorhandene Gebäudesubstanz soweit möglich nicht nur zu erhalten, sondern auch sichtbar zu lassen. Auch Freianlagen sind zu planen.Beauftragt werden die Leistungen nach §§ 34, 39 HOAI Leistungsphasen 5 bis 8 auf der Grundlage einer bereits vorliegenden Baugenehmigung für fünf Bauabschnitte - sowie zusätzlich für einen Bauabschnitt auch die Leistungsphasen 2 bis 4. Das Honorar ist als Pauschalfestpreis inkl. Mwst. (derzeit 19 %) anzubieten.Die Arbeiten werden aus Fördermitteln finanziert, so dass die Planung die Einhaltung des hierdurch vorgegebenen Kostenrahmens sicherzustellen hat. Ferner ist dies bei der von dem Bieter mit zu betreuenden Vergabe von Aufträgen zu berücksichtigen.Die Planungsarbeiten müssen so abgeschlossen werden, dass Bauarbeiten möglichst bereits im Jahr 2022 begonnen und 2023 abgeschlossen werden können, da dies zur Erhaltung der Fördermittel erforderlich ist.Bei der Planung für die vorgenannten Bauarbeiten sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:Die Belange des baulichen Denkmalschutzes sind in besonderem Maß zu beachten, bei Neubaumaßnahmen auch im Rahmen des Ensembleschutzes. Die Maßnahmen sind im Vorfeld der Ausführung und im Fortschritt der einzelnen Planungsschritte stets mit dem Brandenburgischen Landesdenkmalamt/der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Bauherrn abzustimmen.Da das Ensemble der historischen Kachelofenfabrik insgesamt historisch und stadtbildlich prägend ist, verlangt der Auftraggeber, dass die historische Bausubstanz nicht nur, soweit dies irgend möglich ist, erhalten wird, sondern auch sichtbar bleibt, insbesondere auch um das Gesamtbild des historischen und denkmalgeschützten Gebäudebestandes zu erhalten. Auch die neu zu erstellenden Teile sollen bei der Auswahl der sichtbaren Bauteile an die historische Substanz optisch angeglichen werden.Die bauliche Realisierung wird im laufenden, musealen Betrieb stattfinden, für die Nutzungsaufrechterhaltung während der Baudurchführung sind in Abstimmung mit der Museumsleitung und dem Förderverein entsprechende Provisorien der Besucherlenkung, Baustellenlogistik und Aufrechterhaltung der technischen Gebäudeausrüstung vorzusehen.Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.