Schönwalde Schulprojekt, Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: SW-GS-PS-N
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schönwalde Schulprojekt, Projektsteuerung
Projektsteuerungsleistungen im Hochbau (vgl. AHO-Heft Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", Stand März 2020), bezogen auf die Errichtung eines Grundschulstandortes im Ortsteil Schönwalde der Gemeinde Wandlitz: Neubau einer 3-zügigen Grundschule für bis zu 540 Kinder (Erweiterungsmöglichkeit für eine 4-Zügigkeit vorgerichtet), Errichtung von Sporthalle, Außensportanlagen, Mensa, Hort sowie zugehörige Frei- und Verkehrsflächen sowie technische Erschliessungsanlagen. Das Vorhaben soll durch ein parallel laufendes B-Plan-Verfahren öffentliches Baurecht erhalten, ein Generalplanerwettbewerb ist dem Planungs- und Herstellprozess vorgeschaltet.
Gemeinde Wandlitz Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz Schulstandort Schönwalde
Bernauer Damm
16348 Wandlitz OT Schönwalde
vgl. detaillierte Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen
s. Anlage Zuschlagskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMRPPJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/