PI Polizeiinspektion Schönefeld, Estrich- und Dämmarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BRB-L-30021168
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
PI Polizeiinspektion Schönefeld, Estrich- und Dämmarbeiten
Estrich- und Dämmarbeiten
PI Polizeiinspektion Schönefeld 12529 Schönfeld
- 1892 m2 Polymerbitumen.Schweißbahn
- 762 m Abdichtung aufgehender Bauteile
- 2800 m2 Trittschalldämmestrich EPS
3268 m Randdämmstreifen
- 2954 m2 PE-Folie
- 1950 m2 Zementestrich 4kN/m2
- 628 m2 Heizestrich
- 134 m2 Calciumsulfatfließestrich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe YG Bau-und Baustoff GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzatal
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06198
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY42L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]