Mittagsverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein (Los 1) sowie für die Realschule plus in Lingenfeld (Los 2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörth am Rhein
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76744
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein (Los 1) sowie für die Realschule plus in Lingenfeld (Los 2)
Im Rahmen der Fremdbewirtschaftung soll die Mittagessensverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein (Los 1) sowie für die Realschule plus in Lingenfeld (Los 2) über eine Dauer von vier Schuljahren vergeben werden.
Bei den Schulen handelt es sich nicht um verpflichtende Ganztagsschulen. Das bedeutet, die Eltern können frei entscheiden, ob sie ihr Kind in der Ganztagsschule sowie zur Mittagessensverpflegung anmelden oder nicht. Es kann dementsprechend nicht abgeschätzt werden, wie viele Schülerinnen und Schüler während der Vertragslaufzeit am Mittagessen teilnehmen werden. Bei den angegebenen Essenszahlen handelt es sich daher nur um geschätzte Werte, basierend auf den aktuellen Erfahrungen. Dadurch begründet sich kein Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Essenszahlen. Gleiches gilt für das angegebene Auftragsvolumen.
Die Küchen an den Schulen sind lediglich als Warmhalteküchen gebaut und eingerichtet. Es stehen keine Kühlsysteme zur Verfügung und es besteht auch keine Möglichkeit zur Aufbereitung von Mahlzeiten. Die Umbauten zu einer den Richtlinien entsprechenden Kochküche sind unwirtschaftlich und aufgrund räumlicher Gegebenheiten nicht umsetzbar. Daher wird ausschließlich das Verpflegungskonzept „Cook & Hold“ (Warmanlieferung) ausgeschrieben.
Mittagsverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein
Forststraße 1a, 76744 Wörth am Rhein
Im Rahmen der Fremdbewirtschaftung soll die Mittagessensverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein vergeben werden.
In der Carl-Benz-Gesamtschule nehmen aktuell durchschnittlich 170 Personen an der Mittagsverpflegung teil. An der Dorschbergschule indes sind es im Durchschnitt 80 Personen.
Die Mensa ist von 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr für die Ausgabe von Essen geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler der Dorschbergschule nehmen dabei von 12:00 Uhr bis 13:45 Uhr ihr Essen zu sich. Die Schülerinnen und Schüler der Carl-Benz-Gesamtschule essen indes von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Eine chargenweise Anlieferung ist hierbei möglich.
Mittagsverpflegung für die Realschule plus in Lingenfeld
Schillerstraße 10-12, 67360 Lingenfeld
Im Rahmen der Fremdbewirtschaftung soll die Mittagessensverpflegung für die Realschule plus in Lingenfeld vergeben werden.
In der Realschule plus nehmen aktuell durchschnittlich 120 Personen an der Mittagsverpflegung teil.
Die Mensa ist von 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr für die Ausgabe von Essen geöffnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein (Los 1) sowie für die Realschule plus in Lingenfeld (Los 2)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).