Mittagsverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein (Los 1) sowie für die Realschule plus in Lingenfeld (Los 2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörth am Rhein
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76744
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woerth.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein (Los 1) sowie für die Realschule plus in Lingenfeld (Los 2)
Im Rahmen der Fremdbewirtschaftung soll die Mittagessensverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein (Los 1) sowie für die Realschule plus in Lingenfeld (Los 2) über eine Dauer von vier Schuljahren vergeben werden.
Bei den Schulen handelt es sich nicht um verpflichtende Ganztagsschulen. Das bedeutet, die Eltern können frei entscheiden, ob sie ihr Kind in der Ganztagsschule sowie zur Mittagessensverpflegung anmelden oder nicht. Es kann dementsprechend nicht abgeschätzt werden, wie viele Schülerinnen und Schüler während der Vertragslaufzeit am Mittagessen teilnehmen werden. Bei den angegebenen Essenszahlen handelt es sich daher nur um geschätzte Werte, basierend auf den aktuellen Erfahrungen. Dadurch begründet sich kein Anspruch des Auftragnehmers auf die Abnahme bestimmter Essenszahlen. Gleiches gilt für das angegebene Auftragsvolumen.
Die Küchen an den Schulen sind lediglich als Warmhalteküchen gebaut und eingerichtet. Es stehen keine Kühlsysteme zur Verfügung und es besteht auch keine Möglichkeit zur Aufbereitung von Mahlzeiten. Die Umbauten zu einer den Richtlinien entsprechenden Kochküche sind unwirtschaftlich und aufgrund räumlicher Gegebenheiten nicht umsetzbar. Daher wird ausschließlich das Verpflegungskonzept „Cook & Hold“ (Warmanlieferung) ausgeschrieben.
Mittagsverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein
Forststraße 1a, 76744 Wörth am Rhein
Im Rahmen der Fremdbewirtschaftung soll die Mittagessensverpflegung für die Carl-Benz-Gesamtschule und die Dorschberg-Grundschule in Wörth am Rhein vergeben werden.
In der Carl-Benz-Gesamtschule nehmen aktuell durchschnittlich 170 Personen an der Mittagsverpflegung teil. An der Dorschbergschule indes sind es im Durchschnitt 80 Personen.
Die Mensa ist von 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr für die Ausgabe von Essen geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler der Dorschbergschule nehmen dabei von 12:00 Uhr bis 13:45 Uhr ihr Essen zu sich. Die Schülerinnen und Schüler der Carl-Benz-Gesamtschule essen indes von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Eine chargenweise Anlieferung ist hierbei möglich.
Mittagsverpflegung für die Realschule plus in Lingenfeld
Schillerstraße 10-12, 67360 Lingenfeld
Im Rahmen der Fremdbewirtschaftung soll die Mittagessensverpflegung für die Realschule plus in Lingenfeld vergeben werden.
In der Realschule plus nehmen aktuell durchschnittlich 120 Personen an der Mittagsverpflegung teil.
Die Mensa ist von 13:15 Uhr bis 14:00 Uhr für die Ausgabe von Essen geöffnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung bei Liefer- / Dienstleistungen (VHB 124)
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister (VHB 124); ein Nachweis der Eintragung ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate)
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieters in Frage stellt (VHB 124); der Auftraggeber fordert einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister bei der zuständigen Stelle an
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (VHB 124); eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate)
- Angebotsdeckblatt (KVG 6)
- Eigenerklärung, ob der Bieter einer Vereinbarung / einem Kartell gemäß §§ 2, 3 GWB angehört (KVG 6)
- Eigenerklärung, ob der Bieter ein bevorzugter Bewerber ist (KVG 6); ein Nachweis zum Status „bevorzugter Bewerber“ ist vom Bieter beizufügen, sofern dieser Status in Anspruch genommen wird
- Eigenerklärung über beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (KVG 6); die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zu Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Nachunternehmen sind vom Bieter beizulegen, sofern eine solche Beteiligungsform eines anderen Unternehmens gegeben ist
- Vertraulichkeitserklärung für den Bieter (KVG 7) und gegebenenfalls für den berechtigten Dritten (KVG 8)
- Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (KVG 10)
- Unternehmensdarstellung (KVG 12); Angaben zur Haupttätigkeit, zur zuständigen Niederlassung und zur Anzahl der fachlichen Mitarbeitenden an diesem Standort sind von Bieter zu tätigen
- Eigenerklärung zu § 123 und § 124 GWB (KVG 13)
- Eigenerklärung zu § 23 und § 21 AEntG (KVG 14)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (VHB 124)
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (VHB 124); auf gesondertes Verlangen ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vom Bieter vorzulegen
- Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (VHB 124); eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate)
- Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (VHB 124); eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, ist vom Bieter beizulegen (nicht älter als 12 Monate)
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung; mindestens 1.000.000 € für Sachschäden und 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall (KVG 9); eine entsprechende Versicherungsbescheinigungen ist vom Bieter beizulegen
- Tariftreueerklärung (LSJV 2) und/oder Mindestentgelterklärung (LSJV 3)
- Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (VHB 124); drei bestätigte Referenzen unter detaillierter Angabe der erbrachten Leistung, Benennung des Ansprechpartners sowie der Auftragssumme und dem Ausführungszeitraums sind vom Bieter anzugeben
- Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (VHB 124); die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und die für die Leitung des Projekts vorgesehenen Personen sind vom Bieter anzugeben
- HACCP-Konzept der Produktionsstätten (nicht älter als 3 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird,
ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).