Erweiterung der wasserseitigen Hafenanlage im Hafen Königs Wusterhausen, Generalunternehmerleistungen Wasserbau und Gleisbau Referenznummer der Bekanntmachung: Inv. 04-2021 Verhandlungsverfahren

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hafenkw.de/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung der wasserseitigen Hafenanlage im Hafen Königs Wusterhausen, Generalunternehmerleistungen Wasserbau und Gleisbau

Referenznummer der Bekanntmachung: Inv. 04-2021 Verhandlungsverfahren
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45241000 Bauarbeiten für Häfen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau einer Kaianlage im Nordhafen des Hafens König Wusterhausen. Hierzu werden Bauleistungen (Gleis- und Wasserbau), teilweise in Verbindung mit Planungsleistungen, an einen Generalunternehmer ausgeschrieben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45241000 Bauarbeiten für Häfen
45240000 Wasserbauarbeiten
45234116 Gleisbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Hauptort der Ausführung:

Hafen Königs Wusterhausen 15711 Königs Wusterhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die LUTRA GmbH betreibt das Güterverkehrszentrum am Schönefelder Kreuz, zu dem der Hafen Königs Wusterhausen gehört. Die Hafengesellschaft ist 100%iges Unternehmen der Stadt Königs Wusterhausen. Der Hafen Königs Wusterhausen befindet sich an der Einmündung des Nottekanals in die Dahme. Er gliedert sich aufgrund der Lage an der Aufgabelung des Gewässers in die Teile des Nord-, Ost- und Südhafens.

Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Hafens Königs Wusterhausen soll die Kapazität für den Umschlag von Transportgütern erhöht werden. Auf der bestehenden Kaianlage im Nordhafen ab km 0,4+80 bis ca. km 1,4+12 soll ein zusätzliches Betriebsgleis errichtet werden.

Gegenstand dieser Ausschreibungen sind die erforderlichen Bau- sowie Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der alten Kaianlage sowie der Gleiserweiterung im laufenden Betrieb an einen Generalunternehmer. Dies umfasst u.a.:

- Neubau einer rückverankerten Uferspundwand auf ca. 530 m Länge

- Rückverankerung mit ca. 220 Verpressankern sowie 7 Rundstahlankern

- Anpassung eines Abdeckbleches inkl. Erhöhung der alten Uferspundwand auf ca. 250 m Länge

- Abbruch eines Stahlbetonkopfbalkens der alten Uferspundwand ca. 950 m³

- Hinterfüllung der neuen Uferspundwand ca. 2.800 m³

- Rückbau und Herstellung Oberflächenbefestigung inkl. Entwässerung

- Herstellung eines Gleises auf ca. 1.000 m Länge mit 5 Weichen

- Erstellung von zwei Gleiskreuzungen mit einer Kranbahn (inkl. Entwurfsplanung und Ausführungsplanung)

- Erstellung von zwei Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren nach Sektorenverordnung (SektVO) mit vorausgehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet das Verhandlungsverfahren ein.

Für das Verhandlungsverfahren sind die Formblätter zu verwenden, die auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.

2. Die Angebot sind ausschließlich in deutscher Sprache elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Welche Unterlagen dem Angebot beizufügen sind, ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen und dem Verfahrensbrief.

3. Da es sich um eine elektronische Ausschreibung handelt, bitten wir zu beachten, dass Anfragen/Rückfragen nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie über die vorgesehene Vergabeplattform eingehen. Postalisch, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Weise an die Kontaktstelle gerichtete Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Sämtliche Kommunikation hat ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg stattzufinden, um sicherzustellen, dass eine angemessene Verfahrensdokumentation zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die Beantwortungen der Fragen werden auf der unter Ziff. I.3) bezeichneten Internetplattform veröffentlicht. Eine rechtzeitige Beantwortung der Anfragen/Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote kann nur erfolgen, wenn die Anfragen/Rückfragen bis spätestens sechs Werktage vor Ablauf der Frist bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle oder über die Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote möglich ist.

4. Die Wertung der Angebote erfolgt nach den unter Ziff. II.2.5) genannten Zuschlagskriterien. Weitere Details hierzu finden sich in den Vergabeunterlagen (siehe insb. das Formblatt "Gewichtung der Zuschlagskriterien" wie auch die Anlage "Erläuterungen zu den Unterkriterien des Kriteriums "Technischer Wert"").

5. Ist das Angebot unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der gesetzlichen Vorgaben (u.a. § 51 Abs. 2 und 3 SektVO) nachfordert oder der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausgeschlossen wird. Es besteht kein Anspruch der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.

6. Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 030-077677
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Inv. 04-2021
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/06/2022
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.Johann-Bunte.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Da die Vergabe der Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 15 SektVO erfolgt, ist vorgesehen, das weitere Vergabeverfahren im Anschluss an die Teilnahmephase wie folgt zu gestalten: Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Dieses Erstangebot ist vollständig auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Die Erstangebote müssen zuschlagsfähig sein.

2. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gem. § 15 Abs. 4 SektVO den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch auf Verhandlungen oder die Durchführung von Bietergesprächen besteht somit nicht. Sofern der Auftraggeber nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden alle Bieter mit wertbaren Angeboten zu einer Verhandlung eingeladen.

3. Die Erstangebote der Bieter werden dann im Rahmen von Bietergesprächen erörtert. Bieter, über deren Angebot verhandelt worden ist, werden zur Abgabe eines überarbeiteten und endgültigen Folgeangebotes aufgefordert.

4. Der Auftraggeber behält sich vor, im Anschluss an eine erste Verhandlungsrunde eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.

5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Abweichungen des Erstangebots und aller Folgeangebote von den Vorgaben der Vergabeunterlagen von dem jeweiligen Bieter/der jeweiligen Bietergemeinschaft eine Aufklärung dahingehend zu fordern, die Konformität des Erst- und der Folgeangebote sicherzustellen. Angebote, denen es an der Konformität mit den Vergabeunterlagen fehlt, können nach dem Ermessen des Auftraggebers vom Verfahren ausgeschlossen werden.

6. Alle Formblätter sind erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. Es wird ausdrücklich auf das Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe hingewiesen.

7. Die Vergabestelle behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist.

8. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben. Dies insbesondere dann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann.

9. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrere Hauptangebote ist nicht zugelassen.

10. Der Aufwand für die Erstellung des des Angebots wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.

11. Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Vergabestelle hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen.

12. Zur Angebotskalkulation wird die Teilnahme an einer Ortsbegehung dringend empfohlen. Die Besichtigungen erfolgen zur Gewährleistung des Geheimwettbewerbs in Einzelterminen.

13. Für alle weiteren Details wird auf die Vergabeunterlagen ausdrücklich verwiesen. Die Unterlagen stehen unter der unter Ziff. I.3) genannten Adresse uneingeschränkt und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YB9RPUA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2022

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