Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200 Referenznummer der Bekanntmachung: 22 / 01 / P / OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200
Die im Jahr 1997 sanierten und erhöhten Uferanlagen von Frankfurt (Oder) zwischen Stadtbrücke und Ziegelstraße weisen abschnittsweise eine vor die alte Ufermauer gerammte veralte Spundwand mit nur noch geringer Restdicke auf. Die Ufermauer wird zudem durch die Römertreppe unterbrochen. Abschnittsweise wurde die Ufermauer nicht erneuert, sondern leidglich ein Betonholm auf die vorhandene Spundwand aufgesetzt.
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes soll der nördliche Abschnitt der Ufermauer erhöht und im Bereich der Römertreppe über ein Stemmtor an höher liegendes Gelände bzw. Gebäude angeschlossen werden. Der südlich bis zur Stadtbrücke anschließende Teil der Uferpromenade soll wieder hergestellt und die Römertreppe neu gebaut werden.
Gegenstand der Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer.
Deich- und Uferanlagen Frankfurt (Oder) Land Brandenburg 15230 Frankfurt (Oder) Das Baugebiet befindet sich linksseitig der Oder im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder). Das Gebiet erstreckt sich entlang der Oder zwischen der Stadtbrücke und der "Ziegelstraße" und grenzt unmittelbar an die Bundeswasserstraße Oder bei km 584.
Die beiden Abschnitte sind räumlich wie folgt gegliedert:
Abschnitt 1: Ziegelstraße bis Römertreppe - Oder-km 584,70 bis 584,33 (ca. 370 m).
Abschnitt 2: Römertreppe bis Stadtbrücke - Oder-km 584,33 bis 584,14 (ca. 200 m).
Die Baumaßnahme beinhaltet den Ersatzneubau der Ufermauer mittels Bohrpfahlwand, einer Vorsatzschale als Verblendung sowie die Wiederherstellung der Freiraumflächen.
Der Bauauftrag hat im Wesentlichen folgende Bauleistungen zum Inhalt:
- Technische Bearbeitung
- Baustelleneinrichtung und -räumung
- Bauhilfsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen
- Abbrucharbeiten, Rückbau baulicher Anlagen (ca. 2.000 m³ Beton/Stahlbeton, Spundwand), Rodungen (Gebüsch)
- Tiefbau- und Wasserbauarbeiten (Erdarbeiten ca. 16.000 m³, Nassbaggerarbeiten ca. 6.000 m³, Wasserhaltung, Baugrundabdichtungen, Spundwand- und Verankerungsarbeiten 370 m, Großbohrpfähle mit Verankerungsarbeiten überschnitten ca. 4.900 m und aufgelöst ca. 2.000 m, Böschungs- und Sohlensicherungsarbeiten, Stahlbau- und Schlosserarbeiten (Stemmtor), Ausrüstungen von Wasserbauwerken, Einbau Unterwasserbetonsohle ca. 560 m³, Sonstige Arbeiten)
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Fugen- und Abdichtungsarbeiten
- Stahlwasserbauarbeiten.
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Antragsnummer: 85046357 (in Verbindung mit 80260839). Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) vom 11.05.2018 und §§ 23 und 44 der LHO des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verbesserung HWS in Frankfurt (O) auf ein HW 200, A 2 und 1 (Oder-km 584,14 - 584-70)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RPFV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag (auf Nachprüfung) unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lfu.brandenburg.de