Lieferung eines LKW mit Laubverladecontainer und Winterdiensttechnik Referenznummer der Bekanntmachung: UVGO-0077/2022-66
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LKW mit Laubverladecontainer und Winterdiensttechnik
Lieferung eines LKW mit Laubsaugcontainer und Winterdienstausrüstung
Stadt Oranienburg, Tiefbauamt / Stadthof Friedrich-Siewert-Straße 8 16515 Oranienburg
LKW mit Laubsaugcontainer und Winterdienstausrüstung mit folgenden Bestandteilen:
1. einem 28t-LKW mit der Radformel 6x4 und Winterdienstausrüstung
2. Kommunalhydraulik für den unter Pkt. 1 beschriebenen LKW
3. einem Abroller-/Absetzkipperaufbau zum Aufbau auf den unter Pkt. 1 beschriebenen LKW
4. einem Abrollcontainer mit Hakenaufnahme DIN 30722 zum Aufbau auf den unter Pkt. 1
beschriebenen LKW
5. einem Laubsauger auf Abrollrahmen zum Aufbau auf den unter Pkt. 1 beschriebenen LKW
6. einem Mehrscharschwinglenkerschneepflug zum Anbau an die Frontplatte des unter Pkt. 1
beschriebenen LKW
7. einem Aufsatzbandstreuer auf Abrollrahmen zum Aufbau auf den unter Pkt. 1 beschriebenen
LKW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines LKW mit Laubverladecontainer und Winterdiensttechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plau am See/OT Klebe
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19395
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://hawartomv.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RPFB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.