Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter der Stadt Königs Wusterhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-102-OV

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigs-wusterhausen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHWR85S/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHWR85S
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter der Stadt Königs Wusterhausen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-102-OV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung aller Beschäftigten inkl. Städtischer Eigenbetriebe für 2023 - 2024 mit der Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis max. 2026.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Hauptort der Ausführung:

Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich Zentrale Dienste, Sachgebiet Vergabe/Recht Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvertrag

Laufzeitbeginn: 01.01.2023

Laufzeitende: 31.12.2024

mit 2-maliger optionaler Verlängerungsmöglicheit bis max. 2026

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Durch den Auftraggeber ist vorgesehen, den Leistungszeitraum optional jährlich zu verlängern. Maximal sind 2 Verlängerungen bis maximal zum 31.12.2026 möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung besteht jedoch nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.

Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:

- Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes

- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt

- Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.

Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:

- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)

3) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung gemäß gesetzlichen Vorschriften

4) Eigenerklärung Russland-Bezug

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Nachweis über ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung", jedoch unter Beachtung der zusätzlichen Angaben entsprechend Ziffer VI.3) hinsichtlich Eignungsnachweis präqualifizierter und nicht präqualifizierter Unternehmen.

Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben gefordert:

- mind. 3 Referenzen zu Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Auftragsvolumens, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers (Kontaktdaten)

- Erklärung zu Arbeitskräften

2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen

3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen

4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen:

- Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" - Nachunternehmer / Eignungsleihe einzureichen

- sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen

Vergabegesetz (BbgVergG).

5) Nachweis zur arbeitsmedizinischen Fachkunde sowie Nachweise über ausgeführte Fortbildungen der einzusetzenden Ärzte in den letzten 3 Jahren

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nach § 4 ASiG darf der Arbeitsgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die eingesetzten Ärzte müssen berechtigt sein, den ärztlichen Beruf auzuüben.

Sie müssen zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.

Diese ist mit folgendem Nachweis gegeben:

1. die Berufsbezeichnung "Facharzt für Arbeitsmedizin" oder

2. Arzt mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"

(§ 3 DGUV Vorschrift 2)

Eingesetze Hilfskräfte müssen die für den jeweiligen Arbeitsbereich erforderlichen Qualifikation besitzen.

Die eingesetzten Ärzte müssen namentlich benannt werden.

Die Nachweise zur arbeitsmedizinischen Fachkunde sind mit dem Angebot einzureichen.

Dazu zählen auch die ausgeführten Fortbildungen der einzusetzenden Ärzte in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2019 bis 2021).

Die Ärzte verpflichten sich zur regelmäßigen Fortbildung, um jederzeit die sich aus dem ASiG ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden sowie nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können.

Zu der arbeitsmedizinischen Betreuung gehört der Einsatz eines qualifizierten Arbeitspsychologen oder einer Arbeitspsychologin. Der Fachabschluss als Diplom-Psychologe/ Diplom-Psychologin oder alternativ als Master der Psychologie ist mit dem Angebot nachzuweisen.

Die eingesetzten Psychologen müssen namentlich benannt werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/07/2022
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/07/2022
Ortszeit: 11:30
Ort:

Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus A, Raum A1.08/1.09,

15711 Königs Wusterhausen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Nur Vertreter des Auftraggebers.

Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und

Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

2.) Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.

Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.

Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung.

3.) Elektronisch übermittelte Angebote müssen über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals (Vergabemarktplatz Brandenburg) eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWR85S

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"

§ 135 GWB Unwirksamkeit:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022

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