Stadt Cottbus - OV 69-2022 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Ersatzneubau Sporthalle - Los 042: Heizungsinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: OV 69-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 69-2022 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Ersatzneubau Sporthalle - Los 042: Heizungsinstallation
Los 042: Heizungsinstallation
Grundschulzentrum Hallenser Straße - Sporthalle Hallenser Straße 5a 03046 Cottbus
- 1 Fernwärmekompaktstation 300 kW mit 4 Heizkreisen und Speicherladesystem 800 l
- 1 MAG 200 l
- 20 m Stahlrohr DN 50
- 205 m Edelstahlrohr bis DN 50
- 130 m MiWo-Schalen bis DN 50
- 95 m Kompaktdämmhülsen
- 750 m2 Fußbodenheizung Sandwich-Sportboden
- 185 m2 Fußbodenheizung Tacker-System
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wilzeck Gebäudetechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vetschau
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://wilzeck-gebaeudetechnik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRF6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]