Neubau Feuerwehrgerätehaus Peickwitz Referenznummer der Bekanntmachung: 22 GMP 37a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.senftenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Peickwitz Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) und Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) zu vergeben.
Gegenstand dieser Vergabe sind nur die Leistungen aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS).
Der Ortsteil Peickwitz verfügt derzeit über ein Feuerwehrsozialgebäude aus dem Jahr 1959. Dieses besteht aus enem Fahrzeugabstellplatz mit einem kleinteiligen Lager, einem Beratungsraum sowie sanitären Einrichtungen und einer kleinen Küche. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Ausführung und Einrichtung von Feuerwehrgerätehäusern ist ein Neubau notwendig.
Das neu zu errichtende Gerätehaus einschließlich der erforderlichen Innen- und Medienausstattung soll auf eine Nutzung von 50 Kamerad:innen inklusive der Jugendfeuerwehr ausgerichtet sein. Gemäß dem Gefahrenabwehrplan der Stadt Senftenberg soll das Feuerwehrgerätehause mit einem Stellplatz einschließlich einer Abgasabsauganlage errichtet werden. Das Fahrzeugkonzept sieht 1 Löschgruppenfahrzug vor. Daraus ergibt sich in der Fahrzeughalle in Bedarf von einem Stellplatz der Kategorie 3 nach DIN 14092. nach der DIN 14092 "Feuerwehrhäuser" sind für ein Löschgruppenfahrzeug mit je 9 Mann Besatzung 9 Stellplätze für PKW zu schaffen. Des Weiteren ist eine Garage für die Unterbringung eines MTW erforderlich.
Feuerwehr Peickwitz Hauptstraße 20 01945 Senftenberg OT Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Peickwitz Planungsleistungen aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Heizung, Lüftung, Sanitär - Anlagengruppen 1, 2 und 3 (§ 53 ff HOAI) der Leistungsphasen 1 bis 9 zu vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung werden beauftragt: Die Leistungsphasen 1 und 2 aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS). Die übrigen Leistungen werden gesondert abgerufen. Der Abruf der weiteren Leistungen hängt davon ab, ob vom Auftraggeber oder ggf. anderen Stellen die Planung gebilligt wird und die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist und sonstige Gründe einer Weiterführung der Maßnahme nicht entgegenstehen.
Die Vorentwurfsplanung muss bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Person der verantwortlichen Mitarbeiter wird jeweils die Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG
angezeigt haben.
Juristische Personen und Gesellschaften haben - sofern nach dem Rechts des Staates, in diese ihren Sitz haben, rechtlich vorgesehen - den Nachweis über ihren satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, andernfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen, nachzuweisen.
2. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese bereits mit dem Angebot zu benennen, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung auf deren Kapazitäten beruft (§ 47 VgV: Formular 4.3 EU, 2. Alternative). In diesem Fall ist bereits mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß dem Formular 4.4 EU vorzulegen. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bieter ist, also insbesondere Nachunternehmer oder verbundene Unternehmen des Bewerbers.
Handelt es sich um einen Dritten (i.d.R. Nachunternehmer), auf dessen Kapazitäten sich der Bieter nicht zum Nachweis der Eignung beruft (einfacher Nachunternehmer im Sinne von § 36 VgV: Formular 4.3 EU, 1. Alternative), muss der Dritte im Angebot nur benannt werden, wenn dies zumutbar ist. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern die namentliche Benennung der Dritten sowie eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten gemäß dem Formular 4.4 EU zu verlangen.
3. Mit dem Angebot sind die in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerberbogen abgefragten Eigenerklärungen - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von Dritten, auf deren Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beruft (s. o. unter 2.) - abzugeben, wobei zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden sind. Die geforderten Anlagen sind beizufügen (nähere Informationen enthält auch das Anschreiben "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots")
1. Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
2. Darstellung des Netto-Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Gefordert ist die Angabe des Netto-Umsatzes pro Geschäftsjahr.
Es muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden bestehen.
Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird.
Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied einzeln zu erbringen.
1. Übersichtliche Darstellung der wesentlichen, in den letzten 8 Jahren (2014-2021) erbachten, im Hinblick auf die planerischen Anforderungen vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Referenzen können Leistungen betreffen, die in den letzten 8 Jahren abgeschlossen wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden, wobei bei in Bearbeitung befindlichen Vorhaben die LPH 8 etwa zu 50% abgearbeitet sein muss, was mit der Referenz nachzuweisen ist.
Referenzobjekte, bei denen der bauliche Abschluss (KG 300+400) vor dem 01.01.2014 lag, werden nicht berücksichtigt.
Zum Nachweis der in den letzten 8 Jahren erbrachten, wesentlichen Leistungen sollen möglichst 3 Referenzen vorgelegt werden. Die Referenzen sind fortlaufend zu nummerieren.
Die Darstellung der Referenzen muss folgender Gliederung, der auch der vom Auftraggeber zum Download bereitgehaltene Bewerbungsbogen folgt, folgen und darf zwei einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Referenz nicht übersteigen. Zur Erläuterung kann der Bieter Zeichnungen, Schnitte, Grundrisse o. ä. max. im Format DIN A 3 (maximal 3 Seiten pro Referenz):
Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und dessen Nutzung;
- Beschreibung der erbrachten Leistungen entsprechend der einschlägigen HOAI-Leistungsbilder unter Benennung der jeweils
erbrachten Grund- und Besonderen Leistungen, sowie besondere zur Anwendung gekommene Bautechniken
- Angabe der anrechenbaren Kosten des Vorhabens nach Kostengruppen (bzw. Anlagengruppen beim Leistungsbild Technische Ausrüstung) und des Netto- bzw. Bruttoauftragsvolumens
- Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber jeweils mit namentlicher Nennung eines für Nachfragen verfügbaren
Ansprechpartners mit Telefonnummer
- BGF in m² / NF in m²
Referenzen sollen den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses oder den Neubau einer Rettungswache oder Vorhaben mit vergleichbaren oder höheren planerischen Anforderungen betreffen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Neubauvorhaben mit einer ener Bausumme der Anlagengruppen 1, 2, und 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI von mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto.
2. Erklärung über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) festangestellt Beschäftigten mit Angabe der Anzahl der Führungskräfte
3. Übersichtliche und tabellarische Darstellung der technischen Ausstattung des Bieters, insbesondere über Hard- und Software und CAD-Programme. Von Bedeutung ist dabei auch die Angabe, welche Software zur Termin- und Kostenverfolgung zur Verfügung steht sowie Angaben zum Datenaustausch.
Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz im vorstehend beschriebenenen Sinne, aus der sich ergibt, dass der Bieter bezogen auf die Anlagengruppen 1, 2 und 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI jedenfalls die Leistungsphasen 5 bis 8 aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung zusammenhängend erbracht hat.
1. Es ist ein Projektleiter als zentraler Ansprechpartner für den Auftraggeber zu benennen.
2. Von herausragender Bedeutung für den Auftraggeber ist die Einhaltung von Terminen während der Planungs- und Bauphase. Mit der Planung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung - vsl. im September 2022 - zu beginnen. Die Vorentwurfsplanung muss Ende September 2022 abgeschlossen sein. Die bauliche Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2025 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5SRP9W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.