Neubau Mehrzweckhalle -Bernau-Arena- Los 42 Dämmarbeiten TGA Referenznummer der Bekanntmachung: 60.1-22/022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernau-bei-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrzweckhalle -Bernau-Arena- Los 42 Dämmarbeiten TGA
Lieferung und Montage von Wärmedämmung an Warm- und Kaltwasserleitung, Heizleitungen, Luftkanälen- und rohrleitungen, innenliegender Regenentwässerungsleitungen inklusiver aller Zubehörteile
Stadt Bernau bei Berlin Ladeburger Chaussee 2 16321 Bernau bei Berlin
Lieferung und Montage von Wärmedämmung an Warm- und Kaltwasserleitung, Heizleitungen, Luftkanälen- und rohrleitungen, innenliegender Regenentwässerungsleitungen inklusiver aller Zubehörteile
Die Angebotsabgabe wird in einer GAEB-Datei gewünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dämmung TGA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen übermittelt seine eindeutige Unternehmensbezeichnung und seine elektronische Adresse durch die Registrierung auf der Vergabeplattform, um Angebote in elektronische Form abgeben zu können. Mit Registrierung zum Herunterladen von Vergabeunterlagen wird er automatisch über Änderungen oder Antworten auf Fragen von Unternehmen im Vergabeverfahren informiert.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Submissionstermin über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHVRP0B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren nach §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht mehr abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Rügefrist des §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB gilt.