Amt Schlaubetal - Planungsleistungen "Haus der Vereine" Referenznummer der Bekanntmachung: 358/21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 114-321959)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Müllrose
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-schlaubetal.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Amt Schlaubetal - Planungsleistungen "Haus der Vereine"

Referenznummer der Bekanntmachung: 358/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für den Umbau der ehemaligen Forstverwaltung Müllrose zum "Haus der Vereine" - Los 01 (Gebäude- und Tragwerksplanung)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 114-321959

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Ergänzung
Anstatt:

Grundanliegen ist die bauliche und energetische Sanierung der ehemaligen Forstverwaltung mit Festsaal und

Nebengebäude zu einem Gemeinschaftszentrum für Senioren und soziale Vereine.

Das Gebäudeensemble besteht aus 3 Gebäudeteilen, die in separaten Nutzungseinheiten gegliedert

sind. Der im Jahr 1920/1930 errichtete Gebäudekomplex mit einem 3-geschossigen Hotelgebäude und

direkt angrenzendem Festsaal sowie einem Nebengebäude, diente bis zum Jahr 2016 als Amtssitz der

Forstverwaltung Müllrose.

Der Festsaal wird noch heute für Bürgerforen oder Festlichkeiten genutzt. Im Nebengebäude befindet sich die

Gebäudetechnik mit Sanitäranlagen.

2017 beabsichtigte die Stadt Müllrose, den in der Mixdorfer Straße ansässigen Seniorentreff in das

Hauptgebäude zu integrieren.

Dazu wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die neben der notwendigen Nutzungsänderung, den

Gebäudezustand analysierte und den Sanierungsaufwand ermittelte. Im Ergebnis dieser Maßnahmen

wurden erhebliche Baumängel festgestellt, die in Verbindung mit der Gebäudeausstattung, der fehlenden

Barrierefreiheit als auch in den wärme-, brand- und schallschutz-technischen Anforderungen erhebliche Defizite

aufweist.

Auf der Grundlage einer Variantenuntersuchung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019

als Vorzuglösung der Abriss des Hauptgebäudes mit Ersatzneubau sowie die Sanierung des Festsaals mit Nebengebäude im Bestand auf der Grundlage eines integrierten, flexiblen und energetisch ausgewogenen

Nutzungskonzeptes unter Einbeziehung der Außen-anlagen beschlossen.

Die Entwurfsplanung wurde mit Antrag vom 05.05.2021 beim Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes

Brandenburg zur Projektförderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum im Programmjahr 2021

eingereicht.

Der Zuwendungsbescheid Nr. SLR/67/009/2021 wurde am 12.11.2021 bewilligt.

Für die Realisierung des Vorhabens ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2023

beantragt.

Der Baubeginn ist im III-IV Quartal 2022 geplant.

Die Baukosten der KG 300 und 400 werden auf 2.963.490,- EUR geschätzt.

Vorbemerkungen zum Planungs- und Baurecht

Im Flächennutzungsplan der Stadt Müllrose ist die Art der Bodennutzung für das Grundstück als

Wohnbaufläche mit angrenzendem Mischgebiet festgesetzt.

Gemäß Baunutzungsverordnung § 4 sind in allgemeinen Wohngebieten Anlagen für kulturelle und soziale

Zwecke sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Müllrose oder in einem

rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem § 34 des Baugesetzbuches.

Der Gebäudekomplex wird gemäß Brandenburgische Bauordnung in die Gebäudeklasse 4 ein-geteilt und erfüllt

aufgrund der besonderen Nutzung den Tatbestand eines Sonderbaus.

Erläuterungsbericht zum Bauwerk

KG 300 - Baukonstruktion

1. Bauabschnitt - Neubau

Der geplante Neubau hat 3 Vollgeschosse und ist nicht unterkellert.

Aufgrund des hohen Grundwasserstandes ist bei den Gründungsmaßnahmen von einer Was-serhaltung mit

Baugrundverbesserung auszugehen. Die Gründung erfolgt auf einer Stahlbet-onbodenplatte mit Frostschürze.

Die Bauwerksabdichtung muss entsprechend DIN 18533 - Abdichtung gegen erdberührte Bauteile - ausgeführt

werden. Eine Dränage ist zusätzlich zu empfehlen.

Der Massivbau erhält eine zweischalige Außenwand, die eine große Variabilität in der Außen-hautgestaltung

zulässt.

Wiederkehrende moderne Holzverkleidung oder Kunststoff-Metallplatten sollen das Gebäude bewusst

akzentuieren und dem Gebäudeensemble einen eigenständigen Charakter verleihen.

Großflächige Fensterflächen als Alu-Pfosten-Riegelfassade, Wärmeschutzisolierfenster mit elektrisch

bedienbaren Sonnenschutzelementen sollen eine von außen her wirkende hohe Transparenz erzeugen, aber

auch den baulichen Wärmeschutz erfüllen.

Die Geschossdecken und die Dachdecke werden als Stahlbetondecken ausgeführt. Tragende Innenwände

und Trennwände von Nutzungseinheiten sind entsprechend den schallschutz- und brandschutztechnischen

Anforderungen auszubilden.

Als Innenwand- und Deckenbekleidung sind glatte Oberflächen mit Vlies- oder Glasfasertapete, farblich

beschichtet vorgesehen.

Die Zugangsbereiche im Erdgeschosses erhalten einen Hartbelag. Flure und die Räume der Nutzungseinheiten

werden mit Linolium oder Korgböden ausgestattet.

Für eine verdeckte Leitungsführung, insbesondere der Lüftungskanäle für die Beheizung der Räume sind

Unterhangdecken mit einem maximalen Aufbau von bis 35 cm geplant.

Die Dachdecke erhält ein Warmdachaufbau in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Um sich der

im Zusammenhang befindlichen Bebauung städtebaulich anzupassen, erhält das 2. 0bergeschoss ein Mansarddach als "Berliner Dach" mit einer Hartdachziegeleindeckung und Rechteckgauben zur notwendigen

Belichtung und Belüftung.

Um die Anforderungen der barrierefreien Erschließung für öffentliche Zugänge zu erreichen, wird die

Fußbodenhöhe des Saalanbaus als OKFF EG angenommen.

Der Einbau eines Personenaufzuges nach DIN EN 81-70 gewährleistet eine rollstuhlgerechte Erreichbarkeit

aller Geschosse.

2. Bauabschnitt- Sanierung Festsaal

Schwerpunkte der Sanierung liegen in

- der energetischen Aufwertung der Gebäudehülle inkl. Dachfläche mit Photovoltaik

- dem Herstellen zusätzlicher Wandöffnungen für den 1.und 2. Rettungsweg

- der Bauwerkstrockenlegung gemäß Prüfbericht 17.09-Pb/66 vom 26.09.2017

- der Aufarbeitung und Ergänzung des Parkettbelages unter dem ehemaligen Podest

- dem Einbau einer flexiblen Trennwand zur Teilung der Saalfläche

- der brandschutztechnischen und schallschutztechnischen Ertüchtigung der Saaldecke unter Beachtung der

statischen Prüfung zur Deckenlast

- und in der malermäßigen Aufarbeitung der Wandflächen.

3. Bauabschnitt- Umbau des Neben- und Zwischengebäudes

Beide Nebengebäude werden vollständig entkernt.

Die Zwischendecke im ehemaligen Jugendclub wird abgebrochen, um eine durchg

muss es heißen:

Grundanliegen ist die bauliche und energetische Sanierung der ehemaligen Forstverwaltung mit Festsaal und Nebengebäude zu einem

Gemeinschaftszentrum für Senioren und soziale Vereine.

Das Gebäudeensemble besteht aus 3 Gebäudeteilen, die in separaten Nutzungseinheiten gegliedert sind. Der im Jahr 1920/1930 errichtete Gebäudekomplex mit einem 3-geschossigen Hotelgebäude und direkt angrenzendem Festsaal sowie einem Nebengebäude, diente bis zum

Jahr 2016 als Amtssitz der Forstverwaltung Müllrose.

Der Festsaal wird noch heute für Bürgerforen oder Festlichkeiten genutzt. Im Nebengebäude befindet sich die Gebäudetechnik mit Sanitäranlagen.

2017 beabsichtigte die Stadt Müllrose, den in der Mixdorfer Straße ansässigen Seniorentreff in das Hauptgebäude zu integrieren.

Dazu wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die neben der notwendigen Nutzungsänderung,

den Gebäudezustand analysierte und den Sanierungsaufwand ermittelte. Im Ergebnis dieser Maßnahmen wurden erhebliche Baumängel festgestellt, die in Verbindung mit der Gebäudeausstattung, der fehlenden Barrierefreiheit als auch in den wärme-, brand- und schallschutztechnischen

Anforderungen erhebliche Defizite aufweist.

Auf der Grundlage einer Variantenuntersuchung wurde in der Stadtverordnetenversammlung

am 21.03.2019 als Vorzuglösung der Abriss des Hauptgebäudes mit Ersatzneubau sowie die Sanierung des Festsaals mit Nebengebäude im Bestand auf der Grundlage eines integrierten, flexiblen und energetisch ausgewogenen Nutzungskonzeptes unter Einbeziehung der Außenanlagen beschlossen.

Die Entwurfsplanung wurde mit Antrag vom 05.05.2021 beim Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg zur Projektförderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen

Raum im Programmjahr 2021 eingereicht.

Der Zuwendungsbescheid Nr. SLR/67/009/2021 wurde am 12.11.2021 bewilligt.

Für die Realisierung des Vorhabens ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2023 beantragt.

Der Baubeginn ist im III-IV Quartal 2022 geplant. Die Baukosten der KG 300 und 400 werden auf 2.963.490,- EUR geschätzt.

Vorbemerkungen zum Planungs- und Baurecht

Im Flächennutzungsplan der Stadt Müllrose ist die Art der Bodennutzung für das Grundstück als Wohnbaufläche mit angrenzendem Mischgebiet festgesetzt.

Gemäß Baunutzungsverordnung § 4 sind in allgemeinen Wohngebieten Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Müllrose oder in einem rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem § 34 des Baugesetzbuches.

Der Gebäudekomplex wird gemäß Brandenburgische Bauordnung in die Gebäudeklasse 4 eingeteilt und erfüllt aufgrund der besonderen Nutzung den Tatbestand eines Sonderbaus.

Erläuterungsbericht zum Bauwerk

KG 300 - Baukonstruktion

1. Bauabschnitt - Neubau

Der geplante Neubau hat 3 Vollgeschosse und ist nicht unterkellert.

Aufgrund des hohen Grundwasserstandes ist bei den Gründungsmaßnahmen von einer Wasserhaltung mit Baugrundverbesserung auszugehen. Die Gründung erfolgt auf einer Stahlbetonbodenplatte mit Frostschürze.

Die Bauwerksabdichtung muss entsprechend DIN 18533 - Abdichtung gegen erdberührte

Bauteile - ausgeführt werden. Eine Dränage ist zusätzlich zu empfehlen.

Der Massivbau erhält eine zweischalige Außenwand, die eine große Variabilität in der Außenhautgestaltung zulässt.

Wiederkehrende moderne Holzverkleidung oder Kunststoff-Metallplatten sollen das Gebäude bewusst akzentuieren und dem Gebäudeensemble einen eigenständigen Charakter verleihen. Großflächige Fensterflächen als Alu-Pfosten-Riegelfassade, Wärmeschutzisolierfenster mit elektrisch bedienbaren Sonnenschutzelementen sollen eine von außen her wirkende hohe Transparenz

erzeugen, aber auch den baulichen Wärmeschutz erfüllen.

Die Geschossdecken und die Dachdecke werden als Stahlbetondecken ausgeführt. Tragende Innenwände und Trennwände von Nutzungseinheiten sind entsprechend den schallschutz- und brandschutztechnischen Anforderungen auszubilden.

Als Innenwand- und Deckenbekleidung sind glatte Oberflächen mit Vlies- oder Glasfasertapete, farblich beschichtet vorgesehen.

Die Zugangsbereiche im Erdgeschosses erhalten einen Hartbelag. Flure und die Räume der Nutzungseinheiten werden mit Linolium oder Korgböden ausgestattet.

Für eine verdeckte Leitungsführung, insbesondere der Lüftungskanäle für die Beheizung der Räume sind Unterhangdecken mit einem maximalen Aufbau von bis 35 cm geplant.

Die Dachdecke erhält ein Warmdachaufbau in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Um sich der im Zusammenhang befindlichen Bebauung städtebaulich anzupassen, erhält das 2. 0bergeschoss ein Mansarddach als "Berliner Dach" mit einer

Hartdachziegeleindeckung und

Rechteckgauben zur notwendigen Belichtung und Belüftung. Um die Anforderungen der barrierefreien Erschließung für öffentliche Zugänge zu erreichen, wird die Fußbodenhöhe des Saalanbaus als OKFF EG angenommen.

Der Einbau eines Personenaufzuges nach DIN EN 81-70 gewährleistet eine rollstuhlgerechte Erreichbarkeit aller Geschosse.

2. Bauabschnitt- Sanierung Festsaal

Schwerpunkte der Sanierung liegen in

- der energetischen Aufwertung der Gebäudehülle inkl. Dachfläche mit Photovoltaik

- dem Herstellen zusätzlicher Wandöffnungen für den 1.und 2. Rettungsweg

- der Bauwerkstrockenlegung gemäß Prüfbericht 17.09-Pb/66 vom 26.09.2017

- der Aufarbeitung und Ergänzung des Parkettbelages unter dem ehemaligen Podest

- dem Einbau einer flexiblen Trennwand zur Teilung der Saalfläche

- der brandschutztechnischen und schallschutztechnischen Ertüchtigung der Saaldecke unter Beachtung der statischen Prüfung zur Deckenlast

- und in der malermäßigen Aufarbeitung der Wandflächen.

3. Bauabschnitt- Umbau des Neben- und Zwischengebäudes

Beide Nebengebäude werden vollständig entkernt.

Die Zwischendecke im ehemaligen Jugendclub wird abgebrochen, um eine durchgehende Raumhöhe im gesamten Gebäude zu erreichen.

Das Dach des Zwischenbaus wird zurückgebaut und durch ein Flachdach als Warmdach ersetzt.

Das Flachdach wird im Innenhofbereich als Vordachkonstruktion umlaufend an den Gebäudefassaden erweitert und bildet eine räumliche Abgrenzung des Innenhofes. Beide Gebäude werden funktionell neu gegliedert.

Wand-, Boden- und Deckenflächen sind entsprechend der Nutzung komplett neu herzurichten.

Der Dachraum (Satteldach) des Jugendclubs soll für die Installation der Gebäudetechnik genutzt werden.

Entsprechende Zugangsöffnungen sind vorzusehen.

Die Gebäudehülle wird wie der Saalanbau energetisch ertüchtigt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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