Neubau Technik- und Ausbildungszentrum: Toranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: TAZO.01.331.01.OV020.22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Technik- und Ausbildungszentrum: Toranlagen
Der Landkreis Oberhavel plant den Neubau eines Technik- und Ausbildungszentrums. Die auszuführende Leistung umfasst die Lieferung und den Einbau von Toranlagen.
Errichtet werden ein 2-geschossiges Hauptgebäude mit Fahrzeughallen ( L109 m x T 30 m x H 9 m), ein Übungsturm , Nebengebäude in Größe einer Doppel- und Einzelgarage sowie ein Heizhaus.
Technik- und Ausbildungszentrum (TAZ) Germendorfer Allee 16a 16515 Oranienburg Das Grundstück, mit einer Fläche von ca. 21.230 m², befindet sich in Oranienburg und ist als Sondergebiet 1 (SO 1) im Bebauungsplan Nr. 134 "Technisches Ausbildungszentrum Germendorfer Allee / Tiergartenstraße" ausgewiesen.
Der Landkreis Oberhavel plant den Neubau eines Technik- und Ausbildungszentrums zur Bündelung der Aufgaben der Gefahrenabwehr im Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst und ebenso als modernes Schulungszentrum für alle Tätigen der genannten Bereiche. Ebenso wird die Landwirtschaftsschule dort einziehen und damit moderne Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten erhalten. Der Komplex besteht aus dem Hauptgebäude mit Fahrzeughallen, Werkstätten, Lager-, Büro-, Ausbildungs- und Seminarräumen. Des Weiteren sind der Neubau eines Heizhauses, eines Feuerwehrübungsturms, weiterer Nebengebäude und verschiedener Freiflächen zur praktischen Ausbildung geplant.
Die Toranlagen umfassen folgende Hauptleistungen:
- 15 Feuerwehrtore, davon 6 mit Schlupftür
- 4 Schnelllauftore
- 1 Garagentor
Ergänzung zu II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Werkplanung Tore: ab 46.KW 2022
Einbau: ab 6.KW 2023
Fertigstellung : 10. KW 2023
Laufzeit Wartungsvertrag: 4 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, mit einem Umsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
Mindestens zwei (2) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) abgeschlossenen Kalenderjahre, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsinhalt, Ausführungszeitraum und Auftragswert.
Vergleichbar sind Leistungen mit Industrie-Sektionaltoren.
- Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Geschäftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)
- die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bieterfragen:
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 06.07.2022 über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
4.) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot mittels Formblatt 234 die Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R831
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland