Rahmenvereinbarung "Kommunikativ-dialogische Begleitung EHS-Monodeponie"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung "Kommunikativ-dialogische Begleitung EHS-Monodeponie"
Die Unternehmenskommunikation der LMBV mbH benötigt als Unterstützung für die kommunikativ-dialogische Begleitung zum Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer EHS-Monodeponie einen kompetenten Agenturpartner für: Mediation, Moderation, Begleitkommunikation, Strategische Beratung, Digitale Medien und Veranstaltungsmanagement.
Deutschland, Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz
In Folge des Grundwasserwiederanstiegs und des Austrags von gelöstem Eisen aus den Kippenbereichen stillgelegter Tagebaue steht die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) innerhalb ihres Sanierungsbereichs Lausitz vor der Aufgabe, einen erheblichen Anfall von Eisenhydroxiden aus Vorflutern sowie aus Wasserbehandlungsanlagen zu entsorgen. Langfristig gesicherte und wirtschaftliche Entsorgungswege für diesen Eisenhydroxidschlamm (EHS) stehen nicht zur Verfügung. Die LMBV beabsichtigt, an diesem Standort eine Deponie der Klasse I (DK I) nach KrWG i.V.m. DepV zu errichten und zu betreiben.
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Daher sollen mit dieser Ausschreibung über die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgesehene formale Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus, bereits mit Beginn der Fachplanung bis zum Ende des Probebetriebes der Deponie zusätzliche Kommunikations- und Dialogangebote nach VDI 7000 bzw. VDI 7001 geschaffen werden.
Die Unternehmenskommunikation der LMBV mbH benötigt als Unterstützung für die kommunikativ-dialogische Begleitung zum Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer EHS-Monodeponie einen kompetenten Agenturpartner für:
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• Mediation
• Moderation
• Begleitkommunikation
• Strategische Beratung
• Digitale Medien
• Veranstaltungsmanagement
• Sonstige Dienstleistungen
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Die Leistungen innerhalb der Rahmenvereinbarung im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024, 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 14.09.2026 werden als Optionen vereinbart.
Die eventuelle Beauftragung der Optionen ist bis spätestens 31.10. des vorhergehenden Vertragsjahres vorgesehen.
Vergabe-Nr.: 2202800302
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung "Kommunikativ-dialogische Begleitung EHS-Monodeponie"
Ort: Spremberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu Pkt.II.2.5) Zuschlagskriterien
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Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis der eingereichten Arbeitsprobe, der Präsentation sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 500 Punkte. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium „Arbeitsprobe Informationsschreiben“ zu 20 % und das Kriterium "Präsentation der Strategie" zu 40 % gemäß der in der Anlage zur Nutzwertanalyse Zuschlag "Auftragsbezogene Zuschlagskriterien" dargestellten Punktebewertung ein. Eine nicht eingereichte Arbeitsprobe wird mit 0 Punkten bewertet. Eine Bewertung der Arbeitsprobe mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren/Wettbewerb. Es erfolgt keine Vergütung der Arbeitsprobe/Präsentation seitens der LMBV.
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Das Kriterium „Angebotspreis“ geht zu 40 % in die Gesamtbewertung ein.
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Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher mit der höchsten Punktzahl bewertet wird.
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weitere zusätzliche Angaben:
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Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: [Betrag gelöscht] EUR
(innerhalb der Laufzeit 15.09.2022 bis 31.12.2023 inkl. eventuelle Beauftragung der Optionen für 01.01.2024 bis 31.12.2024, 01.01.2025 bis 31.12.2025 und 01.01.2026 bis 14.09.2026)
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Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den
Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
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Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch,
demgemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
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Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf).
Mit dem Abruf werden neben den geforderten Leistungen, der Örtlichkeit auch die zuständigen Ansprechpartner
und die verbindlichen Vertragstermine benannt.
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Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich.
Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
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Anlagen die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend)
- Formblatt 124-LD - Eigenerklärung zur Eignung
- Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
- bepreistes Leistungsverzeichnis (2022 bis 2026)
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Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D):
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Formblatt 217 - Covid-19 bedingte Mehrkosten Anlage zum Erlass Mehrkosten Bau
- Formblatt LMBV-Datensicherheit "Verpflichtungserklärung zum Datenschutz"
- bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer
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Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland