Ausschreibung Busbeschaffung mit Dieselantrieb 2022-2026
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uvg-online.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Busbeschaffung mit Dieselantrieb 2022-2026
Wir beabsichtigen die Anschaffung von 25 Dieselbussen im Zeitraum von 2022-2026, pro Jahr 5 Fahrzeuge in der Ausführung Niederflur "Low Entry" und Standard-Linienbus-Hochboden, je nachdem was im jeweiligen Anschaffungsjahr benötigt wird.
16303 Schwedt
Wir beabsichtigen die Anschaffung von 25 Dieselbussen im Zeitraum von 2022-2026, pro Jahr 5 Fahrzeuge in der Ausführung Niederflur "Low Entry" und Standard-Linienbus-Hochboden, je nachdem was im jeweiligen Anschaffungsjahr benötigt wird.
Da aufgrund der allgemeinen Wettbewerbssituation zu dieser Art von Auftragsvergabe mit einer genügend großen Anzahl von Bewerbungseingängen zu rechnen ist, wird die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufgefordert werdenden Bewerber anhand objektiver und nicht diskriminierender Eignungskriterien auf 5 Bewerber beschränkt.
ggf. 3 weitere Fahrzeuge pro Jahr in der Ausführung Niederflur "Low Entry" und Standard-Linienbus-Hochboden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der im § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind (124er Formular Eigenerklärung zur Eignung oder EEE).
- schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten,
- aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlicher anerkannter Übersetzung vor).
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jeder Bewerber diesen Nachweis einzureichen. Den Handelsregisterauszug hat der Bewerber auch für seine qualifizierten Nachunternehmer vorzulegen,
- aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Gewerbezentralregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor).
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jeder Bewerber diesen Nachweis einzureichen. Den Gewerbezentralregisterauszug hat der Bewerber auch für seine qualifizierten Nachunternehmer vorzulegen.
- Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung (nicht älter als 3 Monate und nur der Versicherung, bei der der überwiegende Teil der Angestellten versichert ist.)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate),
- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legimitiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe Vergabeunterlagen III.1.6) Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
siehe Vergabeunterlagen III.1.7) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Siehe Vergabeunterlagen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
siehe Vergabeunterlagen Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart 18/02/
1.1 Allgemeine Informationen zu dem Unternehmen des Anbieters 1.2 Information zur Entwicklung und Marktbeziehung des Unternehmens 1.3 Produktorientierte Information 1.4 Sonstige Informationen Deckungssummen Ihrer Industriehaftpflichtversicherung für: Personenschäden Euro:
Sachschäden Euro: Vermögensschäden Euro: Produkthaftpflicht Euro:
Deckungssummen Ihrer Umwelthaftpflichtversicherung für:
Personenschäden Euro: Sachschäden Euro: Vermögensschäden Euro:
Können Sie die gesamte Abwicklung des Geschäftsverkehrs - in deutscher Sprache erfüllen? ja (z.B. Korrespondenz, Verhandlungen, Schulung) 1.5 Bewertung der Qualitätssicherung Hat Ihr Unternehmen ein Qualitätssicherungssystem (QS), das nach der Europäischen Normengruppe EN 29000 bis 29004 aufgebaut.
Bewertung des Umweltmanagementsystems Hat Ihr Unternehmen ein Umweltmanagementsystem (UMS), das nach der Normengruppe DIN EN ISO 14001oder EMAS aufgebaut.
1.7 Bestätigung der Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftraggeber behält sich vor, das Erstangebot als Letztangebot zu werten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltenden gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der First nach § 134 Abs. 2 beleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. Dabei bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 unberührt.