IT-Ausstattung der Grace-Hopper Gesamtschule in Teltow Vergabeeinheit 1: Infrastrukturprojekt - GHIT2022_VE1 Referenznummer der Bekanntmachung: 13-2022 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Ausstattung der Grace-Hopper Gesamtschule in Teltow Vergabeeinheit 1: Infrastrukturprojekt - GHIT2022_VE1
Im Rahmen des Gesamtprojektes GHIT2022 wurde die Vergabeeinheit 1 gebildet, in der Systeme beschafft und bereitgestellt werden sollen. Die Beschaffung erfolgt mittels Ausschreibung, in deren Ergebnis ein Vertrag auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemvertrag zur Beschaffung von
- USV-Systemen und Stromverteilern,
- Einem redundanten Firewall-System,
- Rack-Servern,
- ggf. Virtualisierungssoftware,
- einem NAS-Storage,
- Datensicherungssoftware,
- Präsentationstechnik wie Motor-Leinwand, Beamer und Großbildmonitore,
- Monitore für Arbeitsplätze,
- Kabel und Zubehör,
- Leistungen zur Implementierung und Integration der Lieferkomponenten,
- Leistungen zur Bereitstellung weiterer Systeme aus Beistellungen des Auftraggebers und
- Support- und Wartungsleistungen für die Folgejahre
zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden soll.
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Neubau der Grace-Hopper Gesamtschule Teltow Mahlower Str. 146 14513 Teltow
Der Neubau der Grace-Hopper Gesamtschule stellt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur verbesserten Unterstützung pädagogischer Bildungskonzepte mit digitalen Systemen und modernen Mitteln der Wissensvermittlung dar. Die über dem bisherigen Standard erfolgende Ausstattung mit zeitgemäßen Computersystemen und Schüler-gebundenen Tablets in Verbindung mit interaktiven Präsentationsmöglichkeiten und Unterrichts-unterstützenden Anwendungen soll den Heranwachsenden ermöglichen, im Kontext der fortschreitenden umfassenden Digitalisierung der Gesellschaft komplexe Lernstoffe auf neuen Wegen zu erschließen, kreative Möglichkeiten zur Präsentation von Informationen und Inhalten zu erforschen und Medienkompetenz zu erlangen, die dabei hilft, sich in der Masse der zur Verfügung stehenden Informationen aus verschiedenen Quellen zu orientieren.
Die Vergabeeinheit 1 - Infrastrukturprojekt im Rahmen des Gesamtprojektes GHIT2022 hat zum Inhalt, zusammen mit anderen Projektbeteiligten die technischen Systeme der IT-Infrastruktur zu implementieren und so bereitzustellen, dass zum Projektende ein funktionales und mit wenig Aufwand zu administrierendes Gesamtsystem entsteht, das für alle am Schulbetrieb Beteiligten eine sichere, angemessen verfügbare und flexible Basis für die aktive Mitarbeit bietet.
Folgende Zielstellungen sollen erreicht werden:
- Bereitstellung von modernen und leistungsfähigen technischen Systemen, die die Leistungsanforderungen des Schulbetriebs erfüllen
- Sicherstellung einer weitgehenden Verfügbarkeit der zentralen IT- Infrastruktur, sowohl für die Nutzung innerhalb des Schulgebäudes als auch im Außenbereich sowie von externen Zugriffspunkten
- Möglichkeiten zur flexiblen Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen
- Begrenzung der notwendigen Aufwände zur Administration und zum kontinuierlichen Betrieb der IT-Infrastruktur
- Gewährleistung der IT-Sicherheit, des Jugendschutzes und des Datenschutzes
- Fehler- und Gefahrenresistenz sowie Qualitätssicherung der IT-gestützten Arbeitsprozesse durch Aufsetzen von Regelwerken, Automatismen und definierten Wartungsprozessen
Zur Umsetzung dieser Ziele werden vom Auftragnehmer dieser Vergabeeinheit erwartet:
- ein hohes Maß an Fokussierung auf die zu erreichenden Ziele
- Flexibilität bezüglich dynamischer Prozesse in der Zusammenarbeit mit den weiteren Projektbeteiligten
- sehr gute Fähigkeiten zur Kommunikation technischer Themen in der Abstimmung mit anderen Beteiligten des Projektes
Der Auftragnehmer wird am Gesamterfolg des Projektes und seiner Anteile daran gemessen. Der Auftraggeber legt Wert auf ein funktionales Gesamtsystem, dass zum Zieltermin in der geforderten Qualität übergeben wird.
Der Bedarfsträger behält sich vor, die optional abgefragten Leistungen zu beauftragen. Die gegenständlichen Bedarfspositionen werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Ausstattung der Grace-Hopper Gesamtschule in Teltow Vergabeeinheit 1: Infrastrukturprojekt - GHIT2022_VE1
Ort: Eisenhüttenstadt
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15890
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabenummer lautet: 13-2022 EU.
Die Referenznummer lautet: GHIT2022_VE1.
1) Durch diese Bekanntmachung wird das Angebotsverfahren begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen sowie den weiteren Erklärungen gemäß Vergabeunterlagen mit einem Angebot um den Auftrag bewerben.
2) Bewerber und Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
3) Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
4) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.04.2022, 12.00 Uhr an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
5) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
6) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRPRD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]