Rahmenvertrag: Standbau von Gemeinschaftsständen Referenznummer der Bekanntmachung: 2600-22-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfbb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag: Standbau von Gemeinschaftsständen
Die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) plant die Durchführung von Gemeinschaftsständen für das Land Brandenburg und die Hauptstadtregion in den Jahren 2023 bis 2026. Für den Ausschreibungszeitraum sind pro Jahr Gemeinschaftsstände auf jeweils vier bis sechs Messen in Deutschland und im europäischen Ausland geplant. Während der max. Vertragslaufzeit von vier Jahren handelt es sich daher um voraussichtlich insgesamt 20 Messen. Zudem sind Gemeinschaftsstände im außereuropäischen Ausland geplant.
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam Deutschland, Europa, Japan sowie weitere noch nicht festgelegte Länder
Gesucht wird ein Auftragnehmer (AN), der als Dienstleister die folgenden Aufgaben übernimmt:
- Erstellung eines Gemeinschaftsstandkonzeptes, Anfertigung einer Preisübersicht sowie Ausarbeitung und Visualisierung eines Muster-Gemeinschaftsstandes.
- Die Anpassung dieses Konzeptes an die jeweiligen Einzelprojekte, nachdem Details zur Messe und des Messestandes (Platzierung, Standgröße, Anzahl der Mitaussteller etc.) feststehen.
- D-EU: Umsetzung des Standbaus und Organisation und Abwicklung von verschiedenen Serviceleistungen während der Messelaufzeit.
- WELT: Organisation eines Messebauers/ Subunternehmers vor Ort, der den Standbau und die Serviceleistungen vor Ort übernimmt - alles nach enger Absprache mit und Freigabe durch die AG.
Die rahmenvertraglichen Leistungen sind in der Zeit ab Zuschlagserteilung für 2 Jahre zu erbringen. Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf dieses Zeitraums um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilt, dass die Verlängerungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Die Verlängerungsmöglichkeit kann höchstens zweimal in Anspruch genommen werden.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gemeinsam mit dem Land Brandenburg im Rahmen der Markterschließungsrichtlinie 2022
Alle Vergabeunterlagen werden unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bereitgestellt.
Damit Bieter im Rahmen der Angebotsphase alle erteilten Auskünfte bei der Angebotserstellung berücksichtigen können, ist es erforderlich, eine Registrierung für diese Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz vorzunehmen, insbesondere um der Bieterkommunikation zu folgen. Hier werden alle gestellten Bieterfragen und Antworten allen Bietern bekannt gemacht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Registrierung im Handelsregister oder zur Gewerbeanmeldung (alternativ für Freiberufler: Angabe der Steuernummer)
Für alle Bieter sind Angaben zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB im Angebotsformblatt gemäß Anlage 01 zu erklären.
Weiterhin erforderlich:
- soweit relevant: Bietergemeinschaftserklärung gemäß Anlage 05
- soweit relevant: Eigenerklärung über Untervergabe und Drittunternehmen gemäß Anlage 06
- Erklärung Verfügbarkeit für Abstimmungsgespräche sowie hinreichenden personellen Kapazitäten im Durchführungszeitraum gemäß Anlage 04
- Darstellung des Agenturprofils mit Nennung der Mitarbeiterzahl
- Bestätigung über die Einhaltung der grundlegenden Nachhaltigkeitsvorgaben in Ziffer 1.2 sowie darüberhinausgehende Aspekte in den Ziffern 2.2, 2.3, 3.1.2, 3.2.4 und 4.4 der Leistungsbeschreibung
- Kurzbeschreibung von mindestens 3 Referenzen über Aufträge im Rahmen der Konzipierung und Umsetzung von Messegemeinschaftsständen innerhalb der letzten 4 Jahre mit Angabe der Kontaktdaten eines Ansprechpartners bei Referenzgeber, des Jahres der Umsetzung
- Kurzbeschreibung von mindestens 2 Referenzen zu konkret durchgeführten Konzipierungen und der Organisation von Messegemeinschaftsständen im außereuropäischen Ausland mit Angabe der Kontaktdaten eines Ansprechpartners bei Referenzgeber, des Jahres der Umsetzung
- Benennung und Angaben zur Qualifikation der Personen, die den Rahmenvertrag sowie deren Einzelaufträge federführend ausführen werden (wir erwarten ein Team von mindestens 3 Personen)
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) gemäß Anlage 03
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist für das Stellen von Bieterfragen endet am 07.07.2022, 14:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) Bieterfragen können ausschließlich schriftlich über die Bieterkommunikation auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg gestellt werden und werden ausschließlich darüber schriftlich beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen umzuformulieren, um Rückschlüsse auf die Identität des Fragenstellers zu verhindern. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
Sie finden die kompletten Ausschreibungsunterlagen voll elektronisch, registrierungsfrei abrufbar https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do unter der Vergabe-Nr. 2600-22-01. Um der Bieterkommunikation folgen zu können, ggf. über wichtige Information zum Ausschreibungsverfahren verzögerungsfrei erhalten zu können, registrieren Sie sich hier.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4ZR8TZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsverfahren richtet sich nach § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammernur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.