Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH - Energielieferung mit Nahwärme und Betriebsstrom für die WG Stahnsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 308/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stahnsdorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wg-stahnsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH - Energielieferung mit Nahwärme und Betriebsstrom für die WG Stahnsdorf
Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH
Energieversorgungsstandort: Ahornsteg 8 in 14532 Stahnsdorf zur
Versorgung der Boschsiedlung mit Wärme und Betriebsstrom
Am Standort Ahornsteg 8 in 14532 Stahnsdorf existiert eine Wärmerzeugungsanlage (WEA) mit einem Fernwärmenetz, im Eigentum der Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH.
Das Fernwärmenetz dient der Versorgung der Boschsiedlung mit Wärme und Trinkwarmwasser.
Das Fernwärmeleiternetz sowie die WEA sind Eigentum der Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH.
Der bestehende Wärmeliefervertrag der Anlage basiert auf einem Pachtmodell und läuft zum 31.12.2022 aus.
Die Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH wird in den nächsten Jahren ihre Energieversorgung umstellen. Das Wärmenetz wird CO2-neutraler und nachhaltiger werden. Um hierfür geeignete
Konzepte zu entwickeln, wird ein Projektierungs- und Planungszeitraum von 2-3 Jahren veranschlagt. Zielsetzung ist es, den Anteil regenerativer Energien zu erhöhen und die bestehende
Anlage zu modernisieren. Für den entstehenden Neubau am Standort Ahornsteg 8 wird eine Wärmepumpe mit Abgaswärmenutzung geplant und umgesetzt. Dafür ist bereits die Planung und Umsetzung
beauftragt, seitens des BSFM gibt es dafür eine entsprechende Freigabe.
Die Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH schreibt für einen Zeitraum von 2 Jahren eine Wärmelieferung im Pachtmodell aus.
Der Energiedienstleister der Wärmelieferung soll in den Erneuerungsprozess der Gesamtanlage aktiv mit einbezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RVB4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.