Ingenieurtechnische Leistungen Kontaminationsuntersuchung, Abbruchplanung und Erstellung Leistungsverzeichnis „Verwaltungsgebäude und Bodenkontamination Bergmannstraße in Lauchhammer-Ost“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: D-01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurtechnische Leistungen Kontaminationsuntersuchung, Abbruchplanung und Erstellung Leistungsverzeichnis „Verwaltungsgebäude und Bodenkontamination Bergmannstraße in Lauchhammer-Ost“
Die LMBV führt gemäß der 2. Abänderung „Restabbrüche und Bodensanierung“ zum ABP „Objekt bergbauliche Anlagen Bergmannstraße in Lauchhammer-Ost“ erforderlichen Restabbrüche und die Bodensanierung auf dem unter Bergaufsicht stehenden Gelände der LMBV mbH durch.
Durch den Planer ist eine wirtschaftliche, nach dem Stand der Technik umsetzbare und genehmigungsfähige Abbruchplanung und Sicherungs- bzw. Sanierungslösung zu erarbeiten und umzusetzen.
Bergmannstraße im Ortsteil Lauchhammer - Ost der Stadt Lauchhammer im Bundesland Brandenburg
Entsprechend der 1. Abänderung zum Abschlussbetriebsplan ABP „Objekt bergbauliche Anlagen Bergmannstraße Lauchhammer-Ost“ sind die auf dem Gelände befindlichen Gebäude vollständig, einschl. Fundamente, abzubrechen, um die vorgesehene Nachnutzung des gesamten Areals innerhalb der ABP-Grenzen als Kleinsiedlungsgebiet nach § 2 BauNVO zu gewährleisten.
In den Vorjahre sind diverse Abbrucharbeiten erfolgt. Lediglich das Objekt 1 (Verwaltungsgebäude) der ehemaligen BVL Transport ist noch vorhanden und zum Abriss vorgesehen.
In unmittelbarere Nähe zum Verwaltungsgebäude lag die ehemalige Tankstelle. Das betrefemnde Areal wurde durch Abbruch der Tankstelleneinrichtung sowie durch Bodenaushub saniert. Dennoch ist der Restschaden in Teilen unterhalb des Verwaltungsgebäudes liegend im Boden verblieben. Durch diese Bodenkontamination wurde die Bauwerkssubstanz des Verwaltungsgebäudes kontaminiert. Zusätzlich gibt es weitere nutzungsbedingte Kontaminationen durch anhaftende schadstoffhaltige Baustoffe wie Dachpappen, Schwarzanstriche und Kleber. Auch wenn von der kontaminierten Bausubstanz kein akutes Gefährdungspotential ausgeht, stellt diese Bausubstanz einen gefährlichen Abfall dar.
Besonderheit bei den Abbrucharbeiten stellt die Bebauung auf dem Nachbargrundstück dar. Hier sind die angrenzende Garage und Wirtschaftsgebäude mit dem Mauerwerk des Verwaltungsgebäudes verzahnt. Hier ist ggf. nur ein händischer Abbruch möglich. Die Wand der Garage des Fremdeigentümers muss im Anschluss an die Sanierungsarbeiten wiederheregestellt werden (Maurere-, Putz, und Dachdeckerarbeiten). Für diesen Teilaspekt werden Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI erforderlich.
Besonderheiten bei der Bodensanierung ergeben sich aus dem Umstand, dass die Bodenkontamination bereits den Geltungsbreich des ABP und damit die Grundstücksgrenze überschritten hat. Die Kontamintaion liegt in 1 m Tiefe unter der Einfahrt des Nachbargrundstückes und teilweise unterhalb des Wohnhauses. Die letzten Untersuchungen zur horizontalen und vertikalen Ausbreitung der kontaminierten Bodensubstanz liegen meherer Jahre Zurück (2007 und 2009). Hierbei wurde ein kontaminiertes Volumen von ca. 148 m3 ermittelt. Eine erneute unfassende Eingrenzung des Schadens wird im Rahmen der Planungsleitung erforderlich.
Hinweis: Eine Grundwasserkontamination konnte bis dato nicht festgestellt werden.
Ziel der Maßnahmen ist es, das Verwaltungsgebäude zurückzubauen und die kontaminierte Bausubstanz zu entsorgen, die Garagenwand auf dem Grundstück des Privateigentümers wiederhezustellen und die Schadstoffe aus dem Boden zu entfernen.
Durch den Planer ist eine wirtschaftliche, nach dem Stand der Technik umsetzbare und genehmigungsfähige Abbruchplanung und Sicherungs- bzw. Sanierungslösung zu erarbeiten und umzusetzen.
Vorab nicht absehbare Verzögerungen im Rahmen der Erfüllung der Planungsleistung; Anpassungen am Umfang der Sanierungsmaßnahme können sich während der Planungsphase aufgrund neuer Erkenntnisse aus Erkundungsmaßnahmen ergeben. Diese Änderungen sowie Änderungen anderer Zwangspunkte bzw. Randbedingungen sind während der Planung vollumfänglich zu berücksichtigen.
Teilweise sind Optionen aufgrund inhaltlicher Abgrenzungen erforderlich, da Leistungen ggf. nur dann anfallen werden, wenn die entsprechenden Vorarbeiten verwertbare Ergebnisse erbracht haben. Diese werden mit „OPTION“ betitelt.
Vergabenummer: 2202900106
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden mit dem Angebot verlangt (631-EU-Pkt. 3.1):
- Erklärung des Bieters zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) bestehen
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemeinen zugänglichen Listen z. B. der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die finazielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach VgV § 45 nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
- (§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr)
- (§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages den letzten 3 Geschäftsjahre (Angaben pro Jahr)
Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben,
- (§ 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 2 VgV) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (siehe "Möglicherweise geforderte Mindeststandards")
- Allgemeine Angaben des Wirtschaftteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineresUnternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
- Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit i.S. § 123 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist. Bei Erfordernis wird der Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemeinen zugänglichen Listen z. B. der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
Folgende Mindestanforderungen sind zu übergeben:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
a) für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
b) für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach VgV §46 nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren (gerechnet ab dem Tag dieser Bekanntmachung) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (siehe "Möglicherweise geforderte Mindeststandards")
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemeinen zugänglichen Listen z. B. der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
— Ansprechpartner
— Art der ausgeführten Leistung
— Auftragssumme
— Ausführungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja
Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Pkt. C):
— Eigenerklärung wg. Art.5k EU-VO 2022-576_Sanktionen
— Formblatt 234 — Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend);
— Formblatt 235 — Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend);
— Formblatt 124-LD Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw. Präqualifikationsverzeichnis;
— Bieterinformationen während der Angebotsfrist (soweit zutreffend).
— Formblatt 633 - Angebotsschreiben
— Honorarermittlungsblätter
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Pkt. D):
— Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer;
— Formblatt 236 — Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ort: entfällt
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv.de