Stromlieferung WAZ Nieplitz 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 32969-22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beelitz
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waz-nieplitz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ebnerstolz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung WAZ Nieplitz 2023-2024
Stromlieferung WAZ Nieplitz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Versorgung von 68 Abnahmestellen (Zählpunkten) mit elektrischer Energie, davon 4 Abnahmestellen gem. registrierender Leistungsmessung (RLM) und 64 gem. Standardlastprofil (SLP).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Jahresumsatz unseres Unternehmens betrug im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 10 Millionen EURO.
Mindestumsatz i.H.v. 10 Mio. € p.a. im Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Fünf Referenzen (Referenzkunden der öffentlichen Hand) aus den letzten drei Jahren, deren Lieferumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Zum Beleg der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) wird einer der nachfolgend aufgeführten Nachweise beigefügt:
- Anzeige nach § 5 EnWG
- oder Eintrag in BNetzA-Liste Lieferanten von Haushaltskunden
- oder Genehmigung nach § 3 EnWG 1998
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.