Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffsammlung) aus dem Landkreis Barnim Referenznummer der Bekanntmachung: BDG/207/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreiswerke-barnim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffsammlung) aus dem Landkreis Barnim
Gestellung von Sammel- und Transportbehältern sowie Beförderung und Entsorgung der an den stationären Annahmestellen der Recyclinghöfe Bernau und Eberswalde angenommenen gefährlichen Abfälle (Schadstoffe) aus privaten Haushaltungen oder anderen Herkunftsbereichen sowie Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Schadstoffen in haushaltsüblichen Kleinmengen aus privaten Haushaltungen im Landkreis Barnim (Schadstoffmobil) für den Zeitraum vom 01.07.2023 - 30.06.2027, mit Verlängerungsoptionen.
Recyclinghof Eberswalde, Ostender Höhen 70, 16225 Eberswalde; Recyclinghof Bernau, Marie-Curie-Str. 9, 16321 Bernau, Landkreis Barnim
Gestellung von Sammel- und Transportbehältern sowie Beförderung und Entsorgung der an den stationären Annahmestellen der Recyclinghöfe Bernau und Eberswalde angenommenen gefährlichen Abfälle (Schadstoffe) aus privaten Haushaltungen oder anderen Herkunftsbereichen sowie Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Schadstoffen in haushaltsüblichen Kleinmengen aus privaten Haushaltungen im Landkreis Barnim (Schadstoffmobil) für den Zeitraum vom 01.07.2023 - 30.06.2027, mit Verlängerungsoptionen.
Der Vertrag kann einseitig durch den AG um ein Jahr, d.h. bis zum 30.06.2028, und bei beidseitiger Zustimmung nochmals um ein Jahr, d.h. bis zum 30.06.2029, verlängert werden (Verlängerungsoptionen). Die Nutzung der 1. Verlängerungsoption ist durch den AG bis 30.06.2026 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzung der 2. Verlängerungsoption ist durch den AG bis zum 31.05.2027 schriftlich mitzuteilen, der AN hat die Verlängerung dann bis zum 30.06.2027 abzulehnen, wenn er der Verlängerung nicht zustimmt.
Der Vertrag kann einseitig durch den AG um ein Jahr, d.h. bis zum 30.06.2028, und bei beidseitiger Zustimmung nochmals um ein Jahr, d.h. bis zum 30.06.2029, verlängert werden (Verlängerungsoptionen). Die Nutzung der 1. Verlängerungsoption ist durch den AG bis 30.06.2026 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzung der 2. Verlängerungsoption ist durch den AG bis zum 31.05.2027 schriftlich mitzuteilen, der AN hat die Verlängerung dann bis zum 30.06.2027 abzulehnen, wenn er der Verlängerung nicht zustimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit als Bewerber (Angaben zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, Einträgen im Gewerbezentralregister);
- Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde;
- Angaben zur Rechtsform des Bieters;
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate);
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
- Die Vergabestelle kann mit dem Angebot angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Unterlagen mit dem Angebot einreichen.
- Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB und Einträgen im Gewerbezentralregister, sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB und Einträgen im Gewerbezentralregister (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
- Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer).
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Sammlung oder Beförderung mindestens einer der von dieser Ausschreibung erfassten gefährlichen Abfallarten.
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).
Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, die einen Vertragszeitraum von mindestens sechs Monaten umfasst.
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe des Dienstleistungsvertrages zu leisten.
Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022;
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG;
Unterlagen zur Durchführung der Leistung
- Angaben zur Anzahl sowie technische Angaben zu den vorgesehenen Fahrzeugen für die zu erbringenden Leistungen sowie Nachweis der Verfügbarkeit durch Eigenerklärung;
- Angaben zu Anzahl und Tätigkeitsbereich der vorgesehenen Mitarbeiter für die zu erbringenden Leistungen sowie Nachweis der Verfügbarkeit durch Eigenerklärung;
- Kennblätter der vorgesehenen Anlagen zur Entsorgung der gefährlichen Abfälle;
- Eigenerklärung des Bieters, dass die Fahrzeugausstattung der mobilen Sammelstelle den Richtlinien der TRGS 520 und die Fahrzeugausrüstung den Richtlinien der GGVSEB entspricht;
- Eigenerklärung des Bieters über den vorgesehenen Einsatz von ausgebildetem Personal nach den Richtlinien der TRGS 520 und der GGVSEB (Ausbildungsbescheinigungen sind zusätzlich nach Auftragsvergabe einzureichen);
- Bestätigung des vorgegebenen Tourenplanvorschlags für das Jahr 2023 bzw. Vorlage eines angepassten Tourenplanes (in Anlehnung an den beigefügten Tourenplan für 2022);
Auf Verlangen vorzulegen:
- Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Entsorgung der Abfälle sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte
- ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem BbgVergG
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP). Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z. B. Nachforderungen) werden elektronisch über den VMP übermittelt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation einen ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL7R8BX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de