Planungsleistungen für die Direktanbindung des Quellkessels an die Nieplitz im FFH-Gebiet "Obere Nieplitz" Referenznummer der Bekanntmachung: 19-2022 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Direktanbindung des Quellkessels an die Nieplitz im FFH-Gebiet "Obere Nieplitz"
Planungsleistungen für die Direktanbindung des Quellkessels an die Nieplitz im FFH-Gebiet "Obere Nieplitz"
Landkreis Potsdam-Mittelmark, FD Umwelt, untere Naturschutzbehörde Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Das Vorhabensgebiet befindet sich im FFH-Gebiet "Obere Nieplitz" (DE 3843-301, Landes Nr. 596) südlich von Treuenbrietzen. Der Quellbach mündet bei Station 45+650 in die Nieplitz.
Die zu erbringenden Planungsleistungen gliedern sich in Grundleistungen HOAI und in besondere Leistungen. Der Auftrag bezieht sich auf die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 HOAI. Die im Rahmen dieser Leistungsphasen vorgesehenen Grundleistungen sind vollständig zu erbringen. Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt stufenweise/optional (Optionsvertrag).
Phase 2 - Leistungsphase (LP) LPH 3 und 4 HOAI - Beauftragung mit Zuschlagserteilung
Phase 3 - Leistungsphase (LP) LPH 5 bis 9 HOAI - nach schriftlicher Aufforderung erfolgt die Beauftragung zur weiteren Bearbeitung durch den AG (LK PM)
Ein rechtlicher Anspruch auf die Beauftragung der Phase 3 sowie die damit verbundenen besonderen Leistungen besteht für Bieter / Auftragnehmer nicht.
Leistungsumfang:
Dienstleistung, Dienstleistungskategorie Nr. 12, Leistungsbild und Honorarermittlung
Durch den Planer ist zunächst die Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke LP 3-4 einschließlich besonderer Leistungen sowie die LP 1-4 im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erbringen (Phase 2).
Mit dem Vorliegen der Genehmigungsplanung, wird die behördliche Zulassung (Plangenehmigung) des Vorhabens bei der Oberen Wasserbehörde (LfU W11) beantragt. Die Phase 2 endet mit Vorlage der behördlichen Zulassung.
Im Anschluss daran erfolgt optional der Abruf der Phase 3 (Leistungsbild der Ingenieurbauwerke LP 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen).
Im Anschluss an Phase 2 erfolgt optional der Abruf der Phase 3 (Leistungsbild der Ingenieurbauwerke LP 5 bis 9 einschließlich besonderer Leistungen).
Der Leistungsumfang der Phase 3 ist im Leistungsverzeichnis als "***Bedarfsposition mit Gesamtpreis" kenntlich gemacht und inhaltlich beschrieben.
geplanter Beginn: 07/2023; Ende: 02/2024
Ein rechtlicher Anspruch auf die Beauftragung der Phase 3 sowie die damit verbundenen besonderen Leistungen besteht für Bieter / Auftragnehmer nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 4.1 EU)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den geforderten Tätigkeitsbereichen innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre
- Eigenerklärung, dass die erforderlichen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, spätestens zu Beginn der Leistungserbringung zu beschäftigen
Referenzen:
- Planungsleistungen für ökologische Gewässerprojekte gemäß WRRL und Natura 2000 (u.a. im Wald)
- Hydraulische Gewässermodellierung
Angebote, die die genannten Mindestanforderungen aus Punkt 12.b der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022-576
- Ausführungen zur geplanten Herangehensweise, der Arbeitsorganisation und dem Personaleinsatz
- verbindlicher Zeitplan (vorbehaltlich des Zeitraumes für die Genehmigung)
- geplante Kartierungszeiträume für die aufgeführten Arten mittels Zeitplan
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR7XY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]