Netzerrichtung, Signalbelieferung, Netzbetrieb und Service Krampnitz Referenznummer der Bekanntmachung: TKI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzerrichtung, Signalbelieferung, Netzbetrieb und Service Krampnitz
Der Konzessionsgeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für Netzerrichtung, Signalbelieferung und Service eines FTTH-Netzes im Entwicklungsgebiet "Krampnitz" nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) durch.
Mit der Ausschreibung soll die Glasfasernetzerrichtung, deren Betrieb, Service und Wartung unter Nutzung einer vom ETP bereitgestellten Leerrohranlage gegen Pacht für 10 Jahre (01.07.2024 bis 30.06.2034) vergeben werden. Vertragsbeginn ist mit Zuschlagserteilung voraussichtlich zum 01.03.2023.
Entwicklungsbereich Krampnitz 14476 Potsdam
Der Entwicklungsträger Potsdam entwickelt im Bereich Krampnitz bei Potsdam auf dem ehemaligen Kasernengelände ein modernes Wohnquartier, das über den Zeithorizont von 14 Jahren von 2024 bis 2038 sukzessive entsteht und insgesamt ca. 5.000 Wohneinheiten sowie ca. 2.500 Geschäftseinheiten umfasst. Diese Wohn- und Geschäftseinheiten sollen auf Grundstücken entstehen, die vom AG an Investoren und Wohnungsunternehmen veräußert werden und in deren Eigentum übergehen.
Die Vergabe bezieht sich auf die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) auf zunächst 10 Jahre inklusive Bau einer Glasfaserinfrastruktur bis in die Wohn- und Geschäftseinheiten, FTTH, sowie deren Service und Wartung. Zum Zeitpunkt der Vergabe werden die bis 2034 entstehenden Volumen auf ca. 1.800 Wohneinheiten und ca. 2.170 Geschäftseinheiten prognostiziert. Das Aufwuchsszenario nach Jahresscheiben ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dabei ist das Aufwachsen des Gebietes mit in den Ausbau so einzuplanen, dass zum jeweiligen Fertigstellungszeitraum eine Versorgung gewährleistet werden kann.
Dafür wird vom Entwicklungsträger eine zwingend zu nutzende Leerrohrinfrastruktur zur Pacht zur Verfügung gestellt. Die Eigentumsverhältnisse der zu erschließenden Wohn- und Geschäftseinheiten stehen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Errichtung von Campusnetzen (Netzebene 4a) FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten (Pay-TV, Internet, Telefonie) unter Netznutzung, Service und Wartung der Netzebene 4a sowie der Netzebene 4 sowie der Pacht dieser Netze. Die Errichtung der Netzebene 4 in den neu entstehenden Gebäuden können auf Wunsch des Gebäudeeigentümers ebenfalls durch den Netzbetreiber erfolgen.
Die FTTH-Campusnetze (Netzebene 4a) zu den Immobilienobjekten sind durch den Bieter bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu errichten und entsprechend den Vorgaben der ETP vom Bieter, ausgehend vom zentralen Konzentrationspunkt (PoP) bis zu den Glasfaserabschlusspunkten in den Gebäuden, zwingend als Glasfasernetz zu konfigurieren. Der PoP wird vom Netzbetreiber in vom ETP bereitgestellten Räumlichkeiten errichtet oder auf einem vom ETP zur Verfügung gestellten Grundstück am östlichen Rand des Gebietes errichtet. Auf den Zuführungs- und Hausverteilnetzen sind die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich durch den Bieter zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer soll verpflichtet werden, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zu den ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten Netzen der NE 4a und NE 4b im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Das Open-Access-Konzept wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auf Basis der Ergebnisse der Bietergespräche final entwickelt.
Einmalige Verlängerung des Pachtzeitraums um 5 Jahre bis zum 30.06.2039.
Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über NGA-Breitbandnetze angeschlossene Mieteinheiten bzw. Endkunden (Stand jeweils am Ende des Geschäftsjahres) - Gewichtung 50%
Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit TV-Diensten versorgten Mieteinheiten bzw. Endkunden (Stand jeweils am Ende des Geschäftsjahres) - Gewichtung 50%
Einmalige Verlängerung des Pachtzeitraums um 5 Jahre bis zum 30.06.2039.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zu Firma, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Projektleiter/Ansprechpartner, Kontaktdaten, Geschäftsfelder und evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung
2. Erklärung bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern in Textform ausgefüllte Erklärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmachtausgestattet ist,
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
3. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
4. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister
5. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
6. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen
7. Eigenerklärung bzgl. der Sanktionen gegen Russland
8. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
9. Geforderte Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Kopie
2. Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
3. Eigenerklärung über die Umsätze des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen einschließlich Einnahmen aus Zurverfügungstellung der Netze an Dritte sowie Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber Endkunden und/oder Wohnungsbaugesellschaften). Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen können die Umsätze in voller Höhe für den Erwerber angegeben werden.
4. Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie ggf. sonstige Schäden.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
zu 3.) Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 4,5 Mio. EUR aus Leistungen im Bereich Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber Endkunden und/oder Wohnungsbaugesellschaften. Bei Bietergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze der verschiedenen Bewerber, nachgewiesen werden.
1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten drei Jahre im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit
2. Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über NGA-Breitbandnetze angeschlossenen Anzahl an WE/Endkunden (Stand jeweils am Ende des Geschäftsjahrs).
Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln abzugeben.
3. Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit TV-Diensten versorgten Endkunden bzw. WE (Stand jeweils am Ende des Geschäftsjahrs).
Die Angaben sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln abzugeben. Sofern sich der Bewerber für einzelne Leistungserbringungen der Dienste eines Subunternehmers bedient, können die Anzahl der vom Subunternehmer jeweils angeschlossenen WE/Endkunden bzw. mit TV-Diensten versorgten Endkunden herangezogen werden.
4. Darstellung des voraussichtlichen Projektteams (einschließlich Organigramm und Kurzdarstellung des voraussichtlich einzusetzenden Personals mit beruflicher Qualifikation (z. B. Studienabschluss, Ausbildung, Zusatzqualifikation etc.) und kurzer Aufgabenbeschreibung der Mitarbeiter
5. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation
6. Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann
7. Nachweis über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß §§ 125 TKG oder Nachweis, dass der Bewerber die Voraussetzungen zur Erlangung einer entsprechenden Bescheinigung erfüllt bzw. erfüllen kann
zu 2. und 3.) Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens [5.000] innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre über NGA-Breitbandnetze gleichzeitig angeschlossene WE/Endkunden sowie mindestens [5.000] innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre mit TV-Diensten gleichzeitig versorgte Endkunden/WE (bitte für beide Angaben jeweils getrennt höchste Anzahl angeben, die während der letzten drei Geschäftsjahre innerhalb eines Monats erreicht wurde. Die relevanten Monate können für beide Angaben voneinander abweichen). Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Mindestbedingung erfüllt.
1. Abgabe einer Erklärung über die Zahlung eines Mindestlohnes / Verpflichtungserklärung gemäß Brandenburgischen Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen - KonzVgV. Da die Konzessionsbekanntmachung (nach dem Muster gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011) über die von der Vergabestelle genutzte Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Brandenburg) technisch nicht abgebildet werden kann, wurde stattdessen die Auftragsbekanntmachung nach dem Muster gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 ausgewählt. Die wesentlichen Inhalte sind vergleichbar. Die Bekanntmachung erfolgt nach Richtlinie 2014/23/EU.
2. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Subunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Subunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 und 3 bis 6 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und - nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist - die in den Ziffern III.1.2.) Nrn. 1 bis 4 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 7 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus.
4. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden sollen.
5. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
6. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote.
7. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Verwendung internationaler Fachbegriffe ist im Ausnahmefall zulässig.
8. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet.
9. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet.
10. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
11. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
12. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Auf Fragen, die nach dem 1. Juli 2022 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
13. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
14. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXT8YYHYYE9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen sowie das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen sowie des Oberlandesgerichtes Dresden folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland