Winterdienst auf öffentlichen Wegen des Bereichs Grünflächen und der Friedhöfe (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-88-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst auf öffentlichen Wegen des Bereichs Grünflächen und der Friedhöfe (2 Lose)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes auf den im Leistungsverzeichnis aufgelisteten öffentlichen Wegen und Gehwegen des Bereiches Grünflächen (LOS 1) sowie des Bereiches Friedhöfe (LOS 2) der Stadt Potsdam im Zeitraum vom 15.11.2022 bis 15.03.2023.
Für das Los 1 sind es 27.330 m2 und für Los 2 sind es 9.192 m2 Fläche, auf welcher der Winterdienst erbracht werden soll. Die neben der Strassenreinigungssatzung Potsdam zu berücksichtigenden Besonderheiten für die einzelnen Lose sind den Vorbemerkungen zu entnehmen.
Der Leistungszeitraum (Beauftragungsperiode) reicht in der Regel vom 15.11. des aktuellen Jahres bis zum 15.03. des
Folgejahres. Sollte witterungsbedingt vor dem 15.11 eines Kalenderjahres oder nach dem 15.03 des darauffolgenden Kalenderjahres Winterdienst erforderlich sein hat der Auftragnehmer Winterdienst nach den angebotenen Einzelpreisen zu leisten.
Als Streugut ist ein auftaumittelfreies Granulat in der Körnung 2/5 mm zu verwenden. Der AN hat die benötigten Mengen vorzuhalten. Der Einsatz von Salz oder anderen auftauenden Mitteln ist nur in klimatischen Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen) gestattet.
Nach dem 15.03. ist das noch vorhandene Streugut auf den Wegeflächen endgültig und ausnahmslos zu beseitigen und fachgerecht zu entsorgen
Winterdienst im Bereich Grünflächen
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Der Winterdienst hat unter Beachtung der detaillierten Ortsangaben im LV zu erfolgen.
Die WD-Karten werden bei Zuschlagserteilung übermittelt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Wegen und Gehwegen des Bereiches Grünflächen (LOS 1) der Stadt Potsdam in den im LV genannten Stadtteilen im Zeitraum vom 15.11.2022 bis 15.03.2023. Der Leistungszeitraum (Beauftragungsperiode) reicht in der Regel vom 15.11. des aktuellen Jahres bis zum 15.03. des Folgejahres.
Die zu beräumende Fläche beträgt für Los 1 insgesamt: 27.330 m2
Mit der Leistung ist erstmalig am 15.11.2022 zu beginnen. Der Vertrag verlängert sich nach dem 15.03.2023 automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 15.08. desselben Kalenderjahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Diese Option besteht max. 3 Mal. Eine Verlängerung über den 15.03.2026 hinaus wird ausgeschlossen.
Sollte witterungsbedingt vor dem 15.11 eines Kalenderjahres oder nach dem 15.03 des darauffolgenden Kalenderjahres Winterdienst erforderlich sein hat der Auftragnehmer Winterdienst nach den angebotenen Einzelpreisen zu leisten.
Winterdienst Friedhöfe
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Der Winterdienst hat unter Beachtung der detaillierten Ortsangaben im LV zu erfolgen.
Die WD-Karten werden bei Zuschlagserteilung übermittelt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Wegen und Gehwegen auf den im Leistungsverzeichnis genannten Friedhöfen (LOS 2) der Stadt Potsdam im Zeitraum vom 15.11.2022 bis 15.03.2023. Der Leistungszeitraum (Beauftragungsperiode) reicht in der Regel vom 15.11. des aktuellen Jahres bis zum 15.03. des Folgejahres.
Die zu bearbeitende Fläche beträgt 9192 m2.
Mit der Leistung ist erstmalig am 15.11.2022 zu beginnen. Der Vertrag verlängert sich nach dem 15.03.2023 automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 15.08. desselben Kalenderjahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Diese Option besteht max. 3 Mal. Eine Verlängerung über den 15.03.2026 hinaus wird ausgeschlossen.
Sollte witterungsbedingt vor dem 15.11 eines Kalenderjahres oder nach dem 15.03 des darauffolgenden Kalenderjahres Winterdienst erforderlich sein hat der Auftragnehmer Winterdienst nach den angebotenen Einzelpreisen zu leisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
[Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10).
(1) ggf. Angabe von Teilen das Auftrags, die das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt EU 4.3); freiwillige Angabe: wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formblatt EU 4.3 und EU 4.4)
(2) Referenzen Unternehmen (Formblatt 4.6) für Los 1 bzw. Los 2: Vergleichbar sind 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die jeweils insgesamt eine Fläche ähnlicher Größenordnung aufweisen (Los 1: 27330 m²; Los 2: 9192 m²), deren zu betreuenden Einzelstrecken nicht zusammenhängend sind.
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
- für Bieter und Bietergemeinschaften
- ggf. für Nachunternehmer
(2) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU)
(3) es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU);
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
(4) Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (FB 4.12 Erklärung restriktive Maßnahmen)
(5) Einreichung eines Winterdienst-Konzepts unter Berücksichtigung der in der Bewertungsmatrix enthaltenen Unterkriterien Organisation Winterdienst (allgemein), Maschinenorganisation sowie Personalorganisation.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR7PR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit