Leitung von Gemeinschaftsunterkünften sowie Durchführung von Migrationssozialarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: DI-ZVSt-CK-EU-15/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.havelland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitung von Gemeinschaftsunterkünften sowie Durchführung von Migrationssozialarbeit
Das Amt für Ausländerangelegenheiten beabsichtigt Verträge über die Leitung von Gemeinschaftsunterkünften inkl. Migrationssozialarbeit sowie Verträge für die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit und Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst abzuschließen.
Eine Teilung der Gesamtleistung in Lose ist vorgesehen. Die Aufteilung in Fachlose erfolgt entsprechend des Auftragsgegenstandes. Zudem werden für einen Teil der Leistung noch einmal Teillose entsprechend der Standorte der Gemeinschaftsunterkünfte gebildet.
Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Alte Waldstraße, Premnitz
Gemeinschaftsunterkunft Premnitz Alte Waldstraße 26 14727 Premnitz
Los 1-5: Leitung GU inkl. Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
> Los 1: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Alte Waldstraße, Premnitz
> Los 2: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Grünauer Weg, Rathenow
> Los 3: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Birkenweg, Rathenow
> Los 4: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Waldemardamm, Nauen
> Los 5: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - An der Lake, Falkensee
> Los 6: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
> Los 7: Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Grünauer Weg, Rathenow
Gemeinschaftsunterkunft Rathenow I Grünauer Weg 133 14712 Rathenow
Los 1-5: Leitung GU inkl. Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
> Los 1: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Alte Waldstraße, Premnitz
> Los 2: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Grünauer Weg, Rathenow
> Los 3: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Birkenweg, Rathenow
> Los 4: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Waldemardamm, Nauen
> Los 5: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - An der Lake, Falkensee
> Los 6: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
> Los 7: Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Birkenweg, Rathenow
Gemeinschaftsunterkunft Rathenow II Birkenweg 1-3 14712 Rathenow
Los 1-5: Leitung GU inkl. Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
> Los 1: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Alte Waldstraße, Premnitz
> Los 2: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Grünauer Weg, Rathenow
> Los 3: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Birkenweg, Rathenow
> Los 4: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Waldemardamm, Nauen
> Los 5: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - An der Lake, Falkensee
> Los 6: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
> Los 7: Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Waldemardamm, Nauen
Gemeinschaftsunterkunft Nauen Waldemardamm 22 14641 Nauen
Los 1-5: Leitung GU inkl. Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
> Los 1: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Alte Waldstraße, Premnitz
> Los 2: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Grünauer Weg, Rathenow
> Los 3: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Birkenweg, Rathenow
> Los 4: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Waldemardamm, Nauen
> Los 5: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - An der Lake, Falkensee
> Los 6: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
> Los 7: Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - An der Lake, Falkensee
Gemeinschaftsunterkunft Falkensee An der Lake 1 14612 Falkensee
Los 1-5: Leitung GU inkl. Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
> Los 1: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Alte Waldstraße, Premnitz
> Los 2: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Grünauer Weg, Rathenow
> Los 3: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Birkenweg, Rathenow
> Los 4: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Waldemardamm, Nauen
> Los 5: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - An der Lake, Falkensee
> Los 6: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
> Los 7: Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen
14712 Rathenow Die Leistungserbringung bezieht sich auf das gesamte Kreisgebiet (Landkreis Havelland)
Los 1-5: Leitung GU inkl. Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
> Los 1: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Alte Waldstraße, Premnitz
> Los 2: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Grünauer Weg, Rathenow
> Los 3: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Birkenweg, Rathenow
> Los 4: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Waldemardamm, Nauen
> Los 5: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - An der Lake, Falkensee
> Los 6: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
> Los 7: Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst
14712 Rathenow, 14641 Nauen, 14612 Falkensee
Los 1-5: Leitung GU inkl. Migrationssozialarbeit
Gemäß § 1 und § 2 des LAufnG (Landesaufnahmegesetz) sind die Aufnahme, die vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG), hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen worden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gem. § 4 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i.d.R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gem. § 9 Abs. 5 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 4 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gem. § 12 Abs. 1 LAufnG verpflichtet, die nach diesem Gesetz aufgenommenen Personen bei der Bewältigung der insbesondere aus ihrer Aufnahme- und Aufenthaltssituation begründeten besonderen Lebenslagen, angepasst an die jeweiliger Wohn- und Unterbringungssituation, durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Zur Aufgabenwahrnehmung ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten.
Die Aufgabenwahrnehmung gem. § 12 Abs. 1 LAufnG kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden. Der Landkreis Havelland überträgt die Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben an den Auftragnehmer.
> Los 1: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Alte Waldstraße, Premnitz
> Los 2: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Grünauer Weg, Rathenow
> Los 3: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Birkenweg, Rathenow
> Los 4: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - Waldemardamm, Nauen
> Los 5: Leitung inkl. Migrationssozialarbeit - An der Lake, Falkensee
> Los 6: Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral untergebrachte Personen
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG ist ein bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches, fachliches Angebot kontinuierlich zu gewährleisten. Diese Aufgabe kann auf geeignete Dritte, in der Regel nichtstaatliche Träger der Sozialen Arbeit, übertragen werden.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit für dezentral in (Übergangs-) Wohnungen untergebrachte Personen, für die nach § 4 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung besteht, an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
> Los 7: Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst
Dem Landkreis Havelland ist die Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vom Land Brandenburg als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Es besteht die Verpflichtung, die nach § 4 LAufnG aufgenommenen Personen bei der Bewältigung ihrer besonderen Lebenslagen durch soziale Beratung und Betreuung (Migrationssozialarbeit) zu unterstützen. Gemäß § 12 LAufnG i. V. m. § 13 LAufnGDV Anlage 4 Nr. 2.2 soll die Migrationssozialarbeit auch als Fachberatungsdienst erfolgen.
Der Landkreis Havelland beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst an einen nichtstaatlichen Träger der Sozialen Arbeit zu vergeben.
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen. Eine Kündigung während der Grundlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Hinweise gelten sowohl für die persönliche Lage als auch für die wirtschaftliche/finanzielle und technische/berufliche Leistungsfähigkeit.
Hinweis zur Präqualifizierung:
Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z. B. Eintragung ins Berufs /Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg anerkannt. Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV-Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben.
Auftragsbezogene Forderungen (z. B. Referenzen), sind von der Präqualifizierung nicht genauso - wie verlangt - erfasst und entsprechend ergänzend einzureichen.
Hinweis auf § 47 VgV - Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungslei-he nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür ist der entsprechende Abschnitt im Formular "Eigenerklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe" auszufüllen.
Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend
sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung der Eignung sind mindestens erforderlich:
Mit dem Angebot einzureichen:
- Unternehmensangaben: Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Bestätigung der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff GWB
> Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
- Ggf. Erklärung, ob als Bietergemeinschaft angeboten wird (sofern zutreffend)
> Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung"
> Ggf. Gewerbezentralregisterauszug (sofern vorhanden - nicht älter als 3 Monate)
vor Auftragsbeginn einzureichen:
- erweiterte Führungszeugnisse des eingesetzten Personals
> Nachweis (Dritterklärung)
Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung der Eignung sind mindestens erforderlich:
Mit dem Angebot einzureichen:
- Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung über eine bestehende bzw. Erklärung des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
Los 1-5
- 5 Mio. EUR Personenschäden
- 1 Mio. EUR Sachschäden
- 100 Tsd. EUR Vermögensschäden
- 2-fach Maximierung
Los 6+7
- 3 Mio. EUR Personenschäden
- 500 Tsd. EUR Sachschäden
- 50 Tsd. EUR Vermögensschäden
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Umsatzzahlen
Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV "
- ggf. Erklärung, ob Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden (sofern zutreffend); siehe Hinweise zur Eignungsleihe
> Formblatt "Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe"
auf Anforderung einzureichen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist)
> Nachweis (Dritterklärung)
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs Monate)
> Nachweis (Dritterklärung)
vor Auftragsbeginn einzureichen:
- Nachweis des Versicherungsschutzes (Betriebshaftpflichtversicherung)
> Nachweis (Dritterklärung)
Betriebshaftpflichtversicherung
> Los 1-5
- 5 Mio. EUR Personenschäden
- 1 Mio. EUR Sachschäden
- 100 Tsd. EUR Vermögensschäden
- 2-fach Maximierung
> Los 6+7
- 3 Mio. EUR Personenschäden
- 500 Tsd. EUR Sachschäden
- 50 Tsd. EUR Vermögensschäden
Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung der Eignung sind mindestens erforderlich:
Mit dem Angebot einzureichen:
- Beschäftigtenzahlen
Angabe der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2021, 2020, 2019) unter separater Benennung von Führungskräften (Heimleitung) und Mitarbeitern (Servicepersonal)
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV "
- Referenz nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV - Der Bieter benennt mind. zwei Referenzen der letzten drei Jahre, bei denen eine vergleichbare Leistung Bestandteil war.
Folgende Angaben sind zu machen: durchgeführte Dienstleistung, Durchführungszeitraum, Bezeichnung des Auftraggebers (zuständiger Bereich, Kontaktdaten, ggf. Name), Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Mindestanforderungen:
Los 1-5
- Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit Belegung von Familien und Einzelpersonen mit mind. 80 Betten (kurze Beschreibung)
oder
- Projekte mit Leitungserfahrung als Träger (Beschreibung des Projektes, Ablauf Kommunikation mit Behörden und Lehrern, Personalführung (Umfang))
- Referenz muss abgeschlossen sein oder bei laufendem Vertrag mind. 1 Jahr bestehen
Los 6+7
- Referenz muss abgeschlossen sein oder bei laufendem Vertrag mind. 1 Jahr bestehen
Hinweis: Für Angebote, die die Lose 1-5 betreffen, sind insgesamt mind. 2 Referenzen einzureichen. Diese sind für alle Lose (1-5) gültig. Dasselbe gilt für die Lose 6 und 7 - insgesamt mind. 2 Referenzen. Es müssen also nicht für jedes Los 2 Referenzen abgegeben werden.
> Formblatt "Eigenerklärung zu Referenzen"
- ggf. Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und ob ggf. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden (sofern zutreffend)
> Formblatt "Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe"
Auf Anforderung einzureichen:
- ggf. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur Unterauftragnehmerein-satz/Eignungsleihe (sofern zutreffend)
> Formblatt "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe"
- ggf. Eignungsnachweise des Nachunternehmers (sofern zutreffend)
> Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
> Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
Referenzen
> Los 1-5
- Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit Belegung von Familien und Einzelpersonen mit mind. 80 Betten (kurze Beschreibung)
oder
- Projekte mit Leitungserfahrung als Träger (Beschreibung des Projektes, Ablauf Kommunikation mit Behörden und Lehrern, Personalführung (Umfang))
- Referenz muss abgeschlossen sein oder bei laufendem Vertrag mind. 1 Jahr bestehen
> Los 6+7
- Referenz muss abgeschlossen sein oder bei laufendem Vertrag mind. 1 Jahr bestehen
Hinweis: Die Anzahl der Referenzen bezieht sich jeweils auf die Lose 1 bis 5 und die Lose 6 und 7.
mit dem Angebot einzureichen:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG - Bieter
erst nach Aufforderung durch die Vergabestelle einzureichen:
- ggf. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG - Unterauftragnehmer (sofern zutreffend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2023 erbracht werden. Der Vertrag wird mit einer Grundvertragslaufzeit von einem Jahr bis zum 31. Dezember 2023 geschlossen.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag jeweils für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Bitte die Teilnahmebedingungen sowie die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen beachten!
Bekanntmachungs-ID: CXSYYYDY63R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]2