Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells Referenznummer der Bekanntmachung: WBV - 2022 - WBM - 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt (Dosse)
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16845
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y0BRUVR/documents
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells
Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells zur Bereitstellung fachlicher Grundlagen für eine zukünftige Bewirtschaftung des wasserwirtschaftlichen Systems von Dosse und Jäglitz.
Wasser- und Bodenverband "Dosse-Jäglitz" Gewerbegebiet Nord 27 16845 Neustadt (Dosse)
Auszug Leistungsbeschreibung:
Mit der Studie zum Wasserbilanzmodell Dosse/Jäglitz sollen fachliche Grundlagen für eine zukünftige Abflusssteuerung im Gewässersystem erarbeitet werden.
Wesentlicher Bestandteil des Auftrages ist zunächst die Ermittlung der Wasserverfügbarkeit im Gebiet und damit der Möglichkeiten der Wasserbereitstellung und -verteilung für die Einzugsgebiete Dosse und Jäglitz - unter Berücksichtigung des Dossespeichers, der Stauhaltungen, aller Ab - und Einleitungen, Verteilungsknoten und Überleitungen.
Dazu ist das bereits erfolgreich landesweit angewandte Einzugsgebietsmodell ArcEGMO an die regionalen Bedingungen und den Maßstab der Einzugsgebiete anzupassen.
In dem Modell sollen alle maßgeblichen Prozesse des Gebietswasserhaushaltes und des Abflussregimes simuliert sowie die anthropogenen Bewirtschaftungseinflüsse erfasst werden. Das landesweite hydrologische Einzugsgebietsmodell ArcEGMO soll regionalisiert und für den Betrachtungsraum hinsichtlich der erforderlichen Modellparameter untersetzt werden. Hierfür ist mit der Abgabe eines Angebots ein Vorschlag einzureichen, wie das Gebiet mit vertretbarem Aufwand erfasst und abgebildet werden kann, um mit Modellberechnungen valide/zufriedenstellende Ergebnisse im Hinblick auf die u.g. Zielsetzungen zu erhalten.
Die Erstellung und Anwendung des Modells erfolgt mit folgender Zielsetzung:
- Aufzeigen von Defiziten und Ableitung des Anpassungsbedarfs im Hinblick auf die Wassermengenbewirtschaftung/ Einflussgrößen auf den Wasserhaushalt (Landnutzung, Verdunstung),
- Vorschläge zur Staubewirtschaftung in den berichtspflichtigen Fließgewässern (s. Abb. 1a) sowie der Mengenstromsteuerung von Ableitungen und Überleitungen im Hinblick auf die unterschiedlichen Anforderungen (Wasserbereitstellung für Natur und Landwirtschaft, Wasserrückhalt für die Niedrigwasservorsorge und Wasserab- und überleitung zum Schutz vor Überschwemmungen bei Starkregen),
- Varianten zur Anpassung der Bewirtschaftung des Dossespeichers,
- Weiterentwicklung des Modells und Definieren von Anforderungen an ein operatives Bewirtschaftungsmodell/ ein Echtzeit - Prognose - Modell.
In einer ersten Phase soll der IST-Zustand des wasserwirtschaftlichen Systems der zu untersuchenden Einzugsgebiete simuliert und bezogen auf verschiedene hydrologische Situationen / Ereignisse analysiert und bewertet werden. Dabei sind insbesondere kritische Zustände zu ermitteln und zu dokumentieren.
Anhand der gewonnenen Ergebnisse sollen für eine zweite Phase Empfehlungen zu Untersuchungen der Wirksamkeit von Handlungsoptionen/ Maßnahmen sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Modells gegeben werden (insbesondere auch zu einem Echtzeit-Prognose -und Steuerungsmodell, das ein Werkzeug des Flussgebietsmanagements sein kann).
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
Die Möglichkeit zur Verlängerung des Auftrags richtet sich nach § 132 GWB.
Vorhaben: Erstellung eines hydrologischen Einzugsgebietsmodells zur Bereitstellung fachlicher Grundlagen für eine zukünftige Bewirtschaftung des wasserwirtschaftlichen Systems von Dosse und Jäglitz. Programm: Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Aktenzeichen: 2060 2000 0012 / 80256652
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (§ 44 VgV).
Bieter müssen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Allgemein gilt:
Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt.
Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich:
Der o.g. Nachweis ist von allen Teilen einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Folgende Erklärungen oder Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU):
1. Erklärung über den Gesamtumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
3. Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV).
Allgemein gilt:
Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt.
Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich:
Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Zudem müssen sich Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend erklären und einen bevollmächtigten Vertreter benennen (siehe Formular 4.2 EU).
Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich:
Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU).
zu 1.)
Als Mindestjahresumsatz wird das Zweifache des geschätzten Auftragswertes gefordert (§ 45 Abs. 2 VgV). Aufgrund des geschätzten Auftragswertes ist eine Abweichung vom Mindestjahresumsatz bis zu 5 Prozent zugelassen.
zu 2.)
Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
- mind. 500 T EUR für Personen- und 500 T EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert).
Das Versicherungsunternehmen muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein. Die Deckung muss über den gesamten Leistungszeitraum uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Zudem ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt.
Folgende Erklärungen oder Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen (siehe Formular 3.4 EU):
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 5).
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) (siehe auch Formular 4.3 EU).
4. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
Allgemein gilt:
Der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) kann durch Eigenerklärung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE, § 50 i.V.m. § 48 Abs. 3 VgV) erbracht werden. Ebenfalls zugelassen ist eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters. Bei Verwendung einer Eigenerklärung ist, sofern vorhanden, dass den Vergabeunterlagen beigefügte entsprechende Formular zu verwenden (siehe Anlagen zum Formular 3.1 EU und 3.4 EU). Erfolgt der Nachweis über eine Eigenerklärung oder EEE ist auf Verlangen der VST die Eigenerklärung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Stelle/Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters zu bestätigen. Die Eintragung in ein amtliches Präqualifizierungsverzeichnis wie z.B. dem Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der IHK (AVPQ) wird unter Angabe der Mitgliedsnummer (§ 48 Abs. 8 VgV) gleichfalls anerkannt.
Bei Bietergemeinschaften (§ 43 VgV) gilt zusätzlich:
Die o.g. Erklärungen oder Nachweise sind von nur einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bei Eignungsleihe (§ 47 VgV) gilt zusätzlich:
Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Erklärungen oder Nachweise vom Eignungsgeber vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung nach § 47 Abs. 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen (siehe Formular 4.3 EU und 4.4 EU).
Zu 1.)
Der Bieter muss mind. 3 geeignete/ vergleichbare Referenz über Dienstleistungsaufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen unter Angabe der unter 1. geforderten Merkmale nachweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzprojekte, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
zu 2.)
Folgende Berufsqualifikationen werden gefordert:
- Studium Hydrologie oder im Studiengang enthalten, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
- Erfahrung in der Anwendung des hydrologischen Einzugsgebietsmodells ArcEGMO sind wünschenswert.
zu 4.)
Folgende Berufsqualifikationen für den Projektleiter werden gefordert:
- Studium Hydrologie oder im Studiengang
enthalten, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Projektleitung.
- Erfahrung in der Anwendung des hydrologischen Einzugsgebietsmodells ArcEGMO.
Des Weiteren sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU),
- bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU),
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU),
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) und
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Zimmer 1.8
§ 55 Abs. 2 VgV:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0BRUVR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de