Lehrküche- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/28/6510
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuruppin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Lehrküche- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Lernküche bestehend aus:
Arbeitsplatten
Oberschränken
Unterschränken
Spülenunterschränken
Einbauspülen
Einbauherden
Elektr. Kochfeldern
Gewerbegeschirrspüler
Gewerbekühlschrank
Wilhelm-Gentz-Schule Gerhart-Hauptmann-Straße 38 16816 Neuruppin
Lernküche bestehend aus:
Arbeitsplatten
Oberschränken
Unterschränken
Spülenunterschränken
Einbauspülen
Einbauherden
Elektr. Kochfeldern
Gewerbegeschirrspüler
Gewerbekühlschrank
Antragsnummer: 85038803 (NESUR Infrastruktur)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lehrküche- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Ort: Enger
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
Lieferung und Montage der Lehrküche
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5R8KC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Soweit der Bieter/ das interessierte Unternehmen Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem interessierten Unternehmen/ Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang dieser "Nichtabhilfe-Mitteilung" eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)