DESY: Lieferung einer Haltestruktur für Photomultiplier IceCube Referenznummer der Bekanntmachung: 0010735408
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
DESY: Lieferung einer Haltestruktur für Photomultiplier IceCube
DESY zählt zu den weltweit führenden Beschleunigerzentren. Mit den DESY-Großgeräten erkunden Forscher den Mikrokosmos in seiner ganzen Vielfalt. Der Standort in Zeuthen (bei Berlin in Brandenburg) ist neben Hamburg der zweite Standort von DESY. Seit 2011 wird dort mit dem Forschungsschwerpunkt Astroteilchenphysik geforscht.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung einer Haltestruktur für Photomultiplier, welche im Rahmen der Grundlagenforschung (Astroteilchenphysik) als Teil eines optischen Moduls im Eis der Antarktis eingelassen werden. Da eine Reparatur im Falle einer Havarie ausgeschlossen ist, ist eine gleichbleibende Qualität zwischen den einzelnen Bauteilen besonders wichtig.
WWU Münster Wilhelm-Klemm-Straße 9 48149 Münster
Die Lieferung umfasst jeweils zwei Bauteile (Top + Bottom), welche einen Bausatz bilden und sich geringfügig voneinander unterscheiden. Das Volumen des Bauteils beläuft sich auf ca. 300x300x200 mm.
Es sind zu Beginn der Produktion 4 Musterbauteile (2 Stück "Top" und 2 Stück "Bottom") zu liefern, welche nach Abnahme durch DESY als Referenz für die weitere Lieferung dienen.
Anschließend werden zunächst 20 Sätze (20 Stück "Top" und 20 Stück "Bottom") bestellt. Danach findet ein Review statt und es ist erfolgt eine optionale Fertigungsfreigabe über weitere 418 Sätze (418 Stück "Top" und 418 Stück "Bottom"), sofern die Qualität der gelieferten Produkte den Erwartungen entspricht. Geringfügige Konstruktionsänderungen (Bauraum bleibt unangetastet; Masseänderung in der Größenordnung +/-10%) sind nach der Lieferung der ersten 22 Sätze möglich.
Es muss eine kontinuierliche Lieferung von 18 Stück (9 Sätzen) pro Woche über einen Zeitraum von einem Jahr gemäß des folgenden Lieferplanes gewährleistet sein. Es handelt sich hierbei um eine Mindestlieferung pro Woche. Die Liefermenge darf erhöht werden und führt zu einer frühzeitigen Auftragsfertigstellung. Der folgende Lieferplan dient zur Orientierung und ist abhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.
Als Material ist PA12 zu verwenden. Das fertige Produkt soll eine graue bis anthrazit-schwarze Färbung haben, ohne dass es einer zusätzlichen Lackierung bedarf. Farbunterschiede innerhalb des Bauteils sind zulässig.
Als Druckverfahren ist das HP-eigene Verfahren "Multi-Jet-Fusion" (MJF) zu verwenden.
Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Grafenau
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Die Kostenschätzung ging zum Zeitpunkt der Ausschreibung vom Erreichen des maßgeblichen Schwellenwerts in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRP9U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.