Vergabe der Planungsleistungen für die Erstellung eines Flächennutzungsplans Referenznummer der Bekanntmachung: PL_01-2022-10_FNP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Joachimsthal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16247
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombert.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Planungsleistungen für die Erstellung eines Flächennutzungsplans
Das Amt Joachimsthal (nachfolgend: Auftraggeber) mit den amtsangehörigen Gemeinden Ziethen, Friedrichswalde, Althüttendorf und der Stadt Joachimsthal beabsichtigt, einen gemeinsamen Flächennutzungsplan zu erstellen. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Planungsleistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplanung gem. § 18 HOAI führt das Amt das hiesige Vergabeverfahren durch.
Hinweis: Neben den hier gegenständlichen Leistungen der Flächennutzungsplanung werden im Rahmen des 20%-Kontingents gem. § 3 Abs. 9 VgV die Leistungen der landschaftsplanerischen Zuarbeit (Los 2) und des verkehrlichen Fachbeitrags (Los 3) separat im Rahmen von nationalen Ausschreibungen vergeben.
Joachimstahl Joachimsplatz 1-3 16247 Joachimsthal
Das Amt Joachimsthal (Schorfheide) mit den amtsangehörigen Gemeinden Ziethen, Friedrichswalde, Althüttendorf und der Stadt Joachimsthal liegt mit seiner Fläche von ca. 21 ha im Herzen des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin und ist ca. 70 km von Berlin entfernt. Für die Bewältigung der Herausforderungen des zunehmenden Siedlungsdrucks, der Folgen des Klimawandels in der Region, der demografischen Entwicklung mit Daseinsvorsorge im ländlichen Bereich, der Veränderungen der Arbeitswelt, der Digitalisierung und der Mobilitätswende wird sich das Amt Joachimsthal (Schorfheide) in den nächsten Jahren zunehmend mit strategischer Planung befassen. Eine der Aufgaben in diesem Bereich ist die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) für die amtsgehörigen Gemeinden.
Grundlage für den Flächennutzungsplan werden die integrierten Gemeindekonzepte mit Leitbild, die derzeit unter breiter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und weiteren Anliegenträgern erarbeitet werden. Aus diesen gemeinde- und gemeindeübergreifenden Konzepten und dem erarbeiteten Leitbild leiten sich Schwerpunkte und Ziele ab, die u.a. im FNP umgesetzt werden sollen.
Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gemäß § 18 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Zusätzlich werden die in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 1-6 genannten besonderen Leistungen beauftragt.
1. Durchschnittlicher Nettojahresumsatz - 25 %
3 Punkte erhält der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Nettojahresumsatz. Die Mitbewerber erhalten proportional weniger Punkte.
2. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Ingenieur/in - 25 %
3 Punkte erhält der Bewerber mit dem höchsten Wert. Die Mitbewerber erhalten proportional weniger Punkte.
3. Referenzen - 50 %
Die eingereichten vergleichbaren Referenzen werden bewertet. Dabei wird insbesondere positiv berücksichtigt,
- wenn die Referenzprojekte hohe Qualität auf-weisen (Honorarzone, Baufläche, etc.),
- wenn die Referenzprojekte im speziellen gemeinsame Flächennutzungspläne betreffen.
- wenn mehr als die drei als Mindestanforde-rung vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
Werden bei einer vergleichbaren Referenz des Bewerbers die genannten Aspekte in besonderem Maße erfüllt, erhält er 3 Punkte. Werden die Aspekte erfüllt, erhält er 2 Punkte. Werden die Aspekte teilweise erfüllt, erhält er 1 Punkt. Werden die Aspekte nicht erfüllt, erhält er 0 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation: Der Bewerber muss gemäß § 75 Abs. 1 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV über die entsprechende Berufsqualifikation verfügen (Mindestanforderung). Dabei muss der Bewerber über die Berufsbezeichnung der Ingenieurin oder des Ingenieurs verfügen. Die Berufsqualifikation ist durch eine Kammerbescheinigung nachzuweisen.
Registereintragung: Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz: Der Bewerber muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 angeben.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Es muss eine Deckungssumme (Mindestanforderung) für Personenschäden von mindestens EUR 3.000.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 300.000,00 (brutto) jeweils pro Versicherungsfall vorliegen. Dabei muss die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das dreifache dieser Versicherungssummen betragen.
Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz: Es wird ein Mindestjahresumsatz von 400.000,00 (netto) verlangt (Mindestanforderung). Im Falle von Bietergemeinschaften muss der addierte Jahresumsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft diese Mindestsumme erreichen.
Unternehmensbezogene Referenzen: Der Bewerber muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind jeweils drei geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2010 und dem 31.12.2021 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar, wenn der Auftragnehmer Leistungen des Leistungsbildes Flächennutzungsplanung im Rahmen der Aufstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans nach § 204 BauGB in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 als Hauptauftragnehmer erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone I zugerechnet gewesen sein und mindestens 15 ha Baufläche (§ 1 BauNVO) umfasst haben.
Der Bewerber muss über mindestens drei geeignete Referenzen verfügen.
Architekten und Ingenieure nach § 75 VgV
Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum Mindestarbeitsentgelt sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL0R8NL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248