Vergabe Hauswartleistungen 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finsterwalde
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wgf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Hauswartleistungen 2022
Die Wohnungsgesellschaft der Stadt Finsterwalde mbH (WGF) schreibt Hauswartleistungen inklusive Winterdienstleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung in 2 Losen aus.
Wohnungen und Gewerbeeinheiten
Stadt Finsterwalde
Hauswartleistungen inklusive Winterdienstleistungen für 1.354 Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten
Wohnungen und Gewerbeeinheiten
Stadt Finsterwalde
Hauswartleistungen inklusive Winterdienstleistungen für 988 Wohnungen und 17 Gewerbeeinheiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist (bei ausländischen Bietern unter Beifügung einer beglaubigten Übersetzung).
Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen;
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB;
Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bieter zuständigen Finanzamtes, Ausstellungsdatum nicht älter als 12 Monate (aus dieser soll hervorgehen, dass der Bieter keine Steuerschulden hat und seinen Steuererklärungspflichten nachgekommen ist) bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Heimatlandes bei ausländischen Bietern (unter Beifügung einer beglaubigten Übersetzung);
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburger Vergabegesetz;
Eigenerklärung über die Einhaltung der Regelungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz;
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, jeweils bei zweifacher Maximierung oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie von [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden ohne Maximierung.
Liste der Referenzen über Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dabei sind lediglich die in den letzten drei Kalenderjahren (ab 2019) erbrachten Leistungen anzugeben, getrennt nach Leistung, Leistungsgebiet, Leistungszeitraum, unter Angabe der Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer;
Angaben zum vorgesehenen Personal: Benennung der zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter, deren Qualifikation
- Das einzusetzende Personal soll mindestens über die Führerscheinklasse B verfügen. Sollten andere Fahrzeuge, Baumaschinen oder technische Arbeitsmittel (wie z.B. Gabelstapler, Radlader, Motorkettensäge etc.) eingesetzt werden, ist zu gewährleisten, dass das dafür eingesetzte Personal die entsprechende Befähigung und Erlaubnis dazu besitzt. Nach Aufforderung sind dem Auftraggeber die Qualifizierungen vorzuzeigen:
Der Vorarbeiter und die Hausmeister müssen in Handwerksberufen ausgebildet sein, wie z.B. Elektriker, Klempner, Tischler, Fensterbauer, Gärtner bzw. eine vergleichbare Ausbildung. Der Nachweis der Abschlüsse ist dem Auftraggeber vorzulegen. Eingesetzte Ergänzungskräfte müssen diesen Anforderungen nicht entsprechen. Nach Aufforderung sind dem Auftraggeber die Qualifizierungen vorzuzeigen.
Der Vorarbeiter und die Hausmeister haben einen Lehrgang "Ersthelfer" und "Technische Grundlagen für Hausmeister" oder "Hausbetreuer/ der Hausmeister im Einsatz" oder vergleichbar nachzuweisen. Nach Aufforderung sind dem Auftraggeber die Qualifizierungen vorzuzeigen.
Der Vorarbeiter und die Hausmeister haben eine Zertifizierung für die Wartung der Spielplätze bzw. Spielgeräte durch anerkannte Prüfstellen (z.B. TÜV) nachzuweisen. Dieses Zertifikat "Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz" ist unter Benennung des bei der Auftragsausführung eingesetzten Personals mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Der Vorarbeiter und die Hausmeister haben einen Lehrgang "Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121" nachzuweisen. Dieser Nachweis ist unter Benennung des bei der Auftragsausführung eingesetzten Personals mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Der Vorarbeiter und die Hausmeister haben einen Lehrgang "Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1" nachzuweisen. Dieser Nachweis ist unter Benennung des bei der Auftragsausführung eingesetzten Personals mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Sämtliche Nachweise müssen personengebunden auf die eingesetzten Vorarbeiter/Hausmeister ausgestellt sein. Entsprechende Zertifikate dürfen nur durch ein dafür akkreditiertes Unternehmen ausgestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Öffnung der Angebote nehmen nur Vertreter des Auftraggebers teil. Bieter und deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YZYR85F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 3 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (dies gilt z. B. für Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.