Erstellung eines Brandschutzkonzeptes Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000020004

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinsberg
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16831
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Andere
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Andere Tätigkeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000020004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71356400 Technische Planungsleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erstellung eines genehmigungsfähigen, modular aufgebauten Brandschutzkonzeptes für den Gesamtstandort KKR (EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH, Betriebsteil Rheinsberg) einschließlich Planungsleistungen und Aktualisierung benötigter Brandschutzdokumente, wie Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne und Feuerwehrpläne gemäß den Ausschreibungsunterlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Hauptort der Ausführung:

EWN GmbH, Betriebsteil Rheinsberg, Am Nehmitzsee 1, 16831 Rheinsberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Einführung

1.1. Dokumente

(1) Betriebshandbuch Teil 1,

(2) Gesamtbetriebsvorschrift,

(3) Brandschutzprüfbericht Prüf-N r. 400/4100/13, Prüfbericht-N r. 02, vom 14.06.2016,

(4) Brandschutzprüfbericht Prüf-Nr. 400/04102/13 vom 04.03.2014,

(5) Feuerwehrpläne,

(6) Flucht- und Rettungspläne,

(7) Lageplan für die „Konzeption der Flächennutzung im KKR".

Die Dokumente können nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung vor Ort eingesehen werden.

2. Aufgabenstellung

Für den Standort EWN GmbH, BT Rheinsberg sind folgende Brandschutzdokumente zu aktualisieren bzw. neu zu erstellen wie:

- Brandschutzkonzepte für jedes Gebäude,

- Brandschutzkonzept für das Gesamtgelände,

- Flucht- und Rettungswegpläne für alle Gebäude,

- Brandschutzpläne,

- Feuerwehrpläne für alle Gebäude

- Maßnahmenkatalog Brandschutz für die einzelnen Gebäude

Bei der Erstellung der notwendigen Brandschutzdokumente ist neben den gültigen bautechnischen Vorschriften auch die KTA 2101 (in Anlehnung) zu beachten.

Der Aufbau des Brandschutzkonzeptes für den Gesamtstandort soll modular erfolgen, ein Muster/Beispiel wird dem Planer zur Verfügung gestellt.

Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:

- Neuerstellung von Brandschutzkonzepten für Gebäude/unterirdischer Bauwerke unter teilweiser erforderlicher Berücksichtigung der Dokumente (3) und (4),

Aktualisierung der vorhandenen Feuerwehrpläne (5),

Aktualisierung der vorhandenen Rettungswegpläne (6),

Erstellung eines Maßnahmenkatalogs Brandschutz für jedes Gebäude (Auflistung der baulichen und anlagentechnischen Umbaumaßnahmen).

3. Planungsleistungen

Die Planungsleistungen dürfen nur von zugelassenen Fachplanern Brandschutz angeboten

Für die einzelnen Objekte sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) die vorhandenen Dokumente (1) und (2) unter Berücksichtigung der Dokumente (3) und (4) fortzuschreiben, d.h. die dort aufgeführten Bauwerke/Objekte sind dem aktuellen Kenntnisstand anzupassen. Für Gebäude/Objekte, für die keine Brandschutzunterlagen vorliegen, sind diese im notwendigen Umfang neu zu erstellen.

Weiterhin sind die gegebenenfalls notwendigen baulichen und/oder brandschutztechnischen Änderungen an/in diesen Gebäuden/Objekten zu beschreiben und zu begründen.

Im Ergebnis muss ein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept für jedes Gebäude und das Gelände mit den entsprechenden Flucht- und Rettungswegplänen und Feuerwehrplänen übergeben werden. Darüber hinaus muss für jedes Gebäude ein Maßnahmenkatalog Brandschutz aufgestellt werden, aus dem hervorgeht, welche baulichen und anlagentechnischen Umbaumaßnahmen durch die neuen Brandschutzkonzepte erforderlich werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 60 %
Qualitätskriterium - Name: Bewertung der Qualifikation des verantwortlichen Bearbeiters. Dieses Bewertungskriterium wird durch die Vergabestelle auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen ausgefüllt. Keine Angabe (0) verantwortlicher Bearbeiter kann eine Qualifikation als Fachplaner Brandschutz nachweisen (1) verantwortlicher Bearbeiter kann eine Qualifikation als Sachverständiger Brandschutz nachweisen (3) verantwortlicher Bearbeiter kann eine Qualifikation als Prüfingenieur Brandschutz nachweisen (5) / Gewichtung: 50 %
Qualitätskriterium - Name: Bewertung der Referenzen des verantwortlichen Bearbeiters als Projektleiter für erdgeschossige Industriebauten. Dieses Bewertungskriterium wird durch die Vergabestelle auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen ausgefüllt. Keine Angabe (0) Die Referenzen des verantwortlichen Bearbeiters umfassen erdgeschossige Industriebauten (1) Die Referenzen des verantwortlichen Bearbeiters umfassen Industriebauten mit mehreren Ebenen (3) Die Referenzen des verantwortlichen Bearbeiters umfassen auch Kraftwerke (5) / Gewichtung: 50 %
Kostenkriterium - Name: Kosten / Gewichtung: 40 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 060-156495
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2022

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