Bezeichnung des Auftrags Bauteil D – Neubau Turnhalle und Schulerweiterung, Marienschule Saarbrücken - Generalplanungsleistung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-trier.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bezeichnung des Auftrags Bauteil D – Neubau Turnhalle und Schulerweiterung, Marienschule Saarbrücken - Generalplanungsleistung
Der zwischen den Jahren 1953 und 1957 erbaute Schulgebäudekomplex kann der gestiegenen Nachfrage an Nachmittagsbetreuung (inkl. Essen) aufgrund der fehlenden Raumkapazitäten nicht mehr gerecht werden. Die Größe und Lage der Räumlichkeiten, als auch die technische Ausstattung entspricht nicht den gestiegenen Anforderungen. Auch davon betroffen sind die zu kleine Sporthalle, der Kraft- und Gymnastikraum. Dies stellt die Schule regelmäßig aufs Neue vor organisatorische Herausforderungen, was den gleichzeitigen Sportbetrieb mehrerer Klassen betrifft. Die alte Sporthalle, ein Teil des Frontriegels zur Hohenzollernstraße als auch die Kapelle im Hinterhof der Schule sollen dem geplanten Ersatzneubau weichen, welcher die o.g. Anforderungen erfüllt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll der wirtschaftlichste und geeignetste Bieter mit der Generalplanung beauftragt werden.
Marienschule; Hohenzollernstraße 59a, 66117 Saarbrücken
Generalplanung maßgeblich bestehend aus
Objektplanung § 34 HOAI (Lph 1 [Teilleistungen] und Lph 2-9 [vollumfänglich]),
Tragwerksplanung § 51 HOAI (Lph 1- 6) und
Technische Ausrüstung § 55 HOAI (Lph 1 [Teilleistungen] und Lph 2-9 [vollumfänglich]).
Weitere Planungs-/Beratungsleistungen aus dem Bereich Freianlagen § 39 HOAI sowie Beratungsleistungen aus den Bereichen Thermische Bauphysik,
Schallschutz und Raumakustik sowie Bodenmechanik in Anlehnung an Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI sowie Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17.
Es ist eine Überprüfung und Überarbeitung der bereits erfolgten konzeptionellen Planungsleistung durchzuführen.
Die folgenden aufgelisteten Kosten (netto) entsprechen der Kostenschätzung und sind den Kostengruppen (gem. DIN 276) zugeordnet.
Ersatzneubau mit Sporthalle
KG 300 - 3.990.000 €
KG 400 (Lineare Aufteilung KG 400 auf TA-Gewerke):
KG 410 - 166.000 €
KG 420 - 166.000 €
KG 430 - 166.000 €
KG 440 - 166.000 €
KG 450 - 166.000 €
KG 460 - 166.000 €
KG 470 - 166.000 €
KG 500 - 260.000 €
ALLE WERTE NETTO!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er
untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/