Bezeichnung des Auftrags Bauteil D – Neubau Turnhalle und Schulerweiterung, Marienschule Saarbrücken - Generalplanungsleistung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-trier.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kirchliche Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Religion, Bildung und Schule

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bezeichnung des Auftrags Bauteil D – Neubau Turnhalle und Schulerweiterung, Marienschule Saarbrücken - Generalplanungsleistung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der zwischen den Jahren 1953 und 1957 erbaute Schulgebäudekomplex kann der gestiegenen Nachfrage an Nachmittagsbetreuung (inkl. Essen) aufgrund der fehlenden Raumkapazitäten nicht mehr gerecht werden. Die Größe und Lage der Räumlichkeiten, als auch die technische Ausstattung entspricht nicht den gestiegenen Anforderungen. Auch davon betroffen sind die zu kleine Sporthalle, der Kraft- und Gymnastikraum. Dies stellt die Schule regelmäßig aufs Neue vor organisatorische Herausforderungen, was den gleichzeitigen Sportbetrieb mehrerer Klassen betrifft. Die alte Sporthalle, ein Teil des Frontriegels zur Hohenzollernstraße als auch die Kapelle im Hinterhof der Schule sollen dem geplanten Ersatzneubau weichen, welcher die o.g. Anforderungen erfüllt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll der wirtschaftlichste und geeignetste Bieter mit der Generalplanung beauftragt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:

Marienschule; Hohenzollernstraße 59a, 66117 Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Generalplanung maßgeblich bestehend aus

Objektplanung § 34 HOAI (Lph 1 [Teilleistungen] und Lph 2-9 [vollumfänglich]),

Tragwerksplanung § 51 HOAI (Lph 1- 6) und

Technische Ausrüstung § 55 HOAI (Lph 1 [Teilleistungen] und Lph 2-9 [vollumfänglich]).

Weitere Planungs-/Beratungsleistungen aus dem Bereich Freianlagen § 39 HOAI sowie Beratungsleistungen aus den Bereichen Thermische Bauphysik,

Schallschutz und Raumakustik sowie Bodenmechanik in Anlehnung an Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI sowie Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17.

Es ist eine Überprüfung und Überarbeitung der bereits erfolgten konzeptionellen Planungsleistung durchzuführen.

Die folgenden aufgelisteten Kosten (netto) entsprechen der Kostenschätzung und sind den Kostengruppen (gem. DIN 276) zugeordnet.

Ersatzneubau mit Sporthalle

KG 300 - 3.990.000 €

KG 400 (Lineare Aufteilung KG 400 auf TA-Gewerke):

KG 410 - 166.000 €

KG 420 - 166.000 €

KG 430 - 166.000 €

KG 440 - 166.000 €

KG 450 - 166.000 €

KG 460 - 166.000 €

KG 470 - 166.000 €

KG 500 - 260.000 €

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation eingesetztes Personal (Projektteam) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Bietergespräch / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Gesamthonorar (Preis) / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

ALLE WERTE NETTO!

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 051-133202
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens

bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er

untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/05/2022

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