Bauteil D – Neubau Turnhalle und Schulerweiterung, Marienschule Saarbrücken - Generalplanungsleistung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-trier.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauteil D – Neubau Turnhalle und Schulerweiterung, Marienschule Saarbrücken - Generalplanungsleistung
Der zwischen den Jahren 1953 und 1957 erbaute Schulgebäudekomplex kann der gestiegenen Nachfrage an Nachmittagsbetreuung (inkl. Essen) aufgrund der fehlenden Raumkapazitäten nicht mehr gerecht werden. Die Größe und Lage der Räumlichkeiten, als auch die technische Ausstattung entspricht nicht den gestiegenen Anforderungen. Auch davon betroffen sind die zu kleine Sporthalle, der Kraft- und Gymnastikraum. Dies stellt die Schule regelmäßig aufs Neue vor organisatorische Herausforderungen, was den gleichzeitigen Sportbetrieb mehrerer Klassen betrifft. Die alte Sporthalle, ein Teil des Frontriegels zur Hohenzollernstraße als auch die Kapelle im Hinterhof der Schule sollen dem geplanten Ersatzneubau weichen, welcher die o.g. Anforderungen erfüllt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll der wirtschaftlichste und geeignetste Bieter mit der Generalplanung beauftragt werden.
Marienschule; Hohenzollernstraße 59 a, 66117 Saarbrücken
Generalplanung maßgeblich bestehend aus
Objektplanung § 34 HOAI (Lph 1 [Teilleistungen] und Lph 2-9 [vollumfänglich]),
Tragwerksplanung § 51 HOAI (Lph 1- 6) und
Technische Ausrüstung § 55 HOAI (Lph 1 [Teilleistungen] und Lph 2-9 [vollumfänglich]).
Weitere Planungs-/Beratungsleistungen aus dem Bereich Freianlagen § 39 HOAI sowie Beratungsleistungen aus den Bereichen Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik sowie Bodenmechanik in Anlehnung an Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI sowie Brandschutz gem. AHO-Heft Nr. 17.
Es ist eine Überprüfung und Überarbeitung der bereits erfolgten konzeptionellen Planungsleistung durchzuführen.
Die folgenden aufgelisteten Kosten (netto) entsprechen der Kostenschätzung und sind den Kostengruppen (gem. DIN 276) zugeordnet.
Ersatzneubau mit Sporthalle
KG 300 - 3.990.000 €
KG 400 (Lineare Aufteilung KG 400 auf TA-Gewerke):
KG 410 - 166.000 €
KG 420 - 166.000 €
KG 430 - 166.000 €
KG 440 - 166.000 €
KG 450 - 166.000 €
KG 460 - 166.000 €
KG 470 - 166.000 €
KG 500 - 260.000 €
Für die Eignungsprüfung (Beurteilung der grundsätzlichen Eignung) als auch bei Anzahl geeigneter Bewerber > 5, die zur Abgabe eines Angebots (inklusive Konzeptpapier für den Umgang der Aufgabe der Generalplanung) aufgefordert werden, werden die Teilnahmebeiträge über ein Punktesystem bewertet.
Hierbei wird für die Auswahl der Bewerber die im Teilnahmeantrag hinterlegten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und technische Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Zur Bewertungs-/Bepunktungsmethodik bitte in der Bekanntmachung die Abschnitte III.1.2.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit beachten!
Im Rahmen der Eignungsprüfung können über die in im Teilnahmeantrag auszufüllenden Eigenerklärungen in Summe 100 Punkte erzielt werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch (>5), behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
ALLE WERTE NETTO!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z.B. Handelsregisterauszug) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und der Nachunternehmer); Nachweis der Berufszulassung als Architekt, bei einer juristischen Person von einer bei dieser im Angestelltenverhältnis stehenden Person, bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Der Auftraggeber stellt Formblätter für den Teilnahmeantrag online zur Verfügung (vgl. Ziffer VI.3), die als Eigenerklärung einzureichen sind, um eine
Vergleichbarkeit der Bewerber zu gewährleisten. Vorzulegen ist der Umsatz (§ 45 VgV) bezüglich der Planungsleistungen im Hochbau aus den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren für alle Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
I. Wertungskriterium Eignung, Unternehmensumsatz (max. 20 von 100 Punkten):
Es sind maximal 20 Punkte zu erreichen. Die Punkte werden nach Umsatzhöhe verteilt. Gewertet wird der Umsatz (netto) im Mittel aus den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Punkte (P. = Punkte) werden folgendermaßen verteilt:
0,8 bis 1,3 Mio. EUR = 5 P.; > 1,3 bis 1,8 Mio. EUR = 10 P.; > 1,8 bis 2,3 Mio. EUR = 15 P.; > 2,3 Mio. EUR = 20 P.
Der Unternehmensumsatz für die ausgeschriebenen vergleichbaren Leistungen muss in den letzten vergangenen drei Geschäftsjahren im Mittel (durchschnittliche Gesamtumsatz) mindestens 0,8 Mio. EUR (netto) pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften erfolgt eine Berücksichtigung der Mindestanforderungen durch Summierung, weshalb die gekennzeichneten Unterlagen von jedem Mitglied einzureichen sind. Eine Summierung ist nur zwischen den Hauptleistungsträgern (Objektplanung; Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) möglich.
Weiter ist eine Eigenerklärung dahingehend abzugeben, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (gem. § 45 Abs. 1 VgV) in Höhe 2,5 Mio. € jeweils für Personen und sonstige Schäden vorgelegt wird.
II. Wertungskriterium Eignung, Personal (max. 20 von 100 Punkte):
Aus den vergangenen drei Geschäftsjahren ist die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (Dipl.-Ing. / Master Architekten / oder gleichwertig), sonstige
Projektmitarbeiter (Techniker /Bauzeichner) und Sekretariat / Assistenz anzugeben. Es sind maximal 20 Punkte zu erreichen. Die Punkte werden nach Personalstärke verteilt. Bewertet wird immer die Anzahl der Beschäftigten im Mittel (kaufmännisch gerundet)
über die letzten drei vergangenen Geschäftsjahre. Die Punkte (P.) werden folgendermaßen verteilt:
Festangestellte Mitarbeiter (Dipl.-Ing. / Master Architekten/ oder gleichwertig):
1 bis 7 = 3 P.; > 7 bis <= 15 = 7 P.; > 15 bis <= 23 = 10 P.; > 23 = 13 P.
Sonstige Projektmitarbeiter (Techniker /Bauzeichner):
1 bis 3 = 1 P.; 4 bis 8 = 3 P.; > 8 = 5 P.
Sekretariat / Assistenz
1 = 0,5 P.; 2 = 1 P.; 3 = 1,5 P.; >= 4 = 2 P.
Geschäftsführer und Prokuristen zählen zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter!
III. Wertungskriterium Eignung, Referenzen (max. 60 von 100 Punkten):
Gewertet werden maximal sechs Referenzen. Die Referenzleistungen (Lph 2 bis 8) dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als sechs eingereichten Referenzen werden nur die sechs markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall, die entscheidenden sechs Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten sechs Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrags gesichtet werden, in die Wertung mit einbezogen.
Folgende Kriterien und Punkteverteilung werden pro Referenz angesetzt:
- Die anrechenbaren Kosten (KG 300 + 400 [DIN 276]) werden von 1 bis 2,5 Mio. € mit 0,5 P., von 2,5 bis 4 Mio. € mit 1 P. und ab 4 Mio. € mit 1,5 P. bewertet.
- Jeweils 1 Punkt wird pro erbrachte Objektplanungsleistung (Lph 2–8), Technische Ausrüstung (Lph 2–8) und Tragwerksplanung (Lph 1–6) vergeben (in Summe maximal 3 Punkte). Wurden die Leistungsphasen 2 bis 8 bzw. 1 bis 6 nicht erbracht, so gibt es für das jeweilige Planungsgewerk keinen Punkt.
- Jede wertbare eingereichte Referenz, die im Rahmen eines Schulbaus stattfand, erhält 1,5 Punkte.
- Jede wertbare eingereichte Referenz, die im Rahmen eines Sporthallenbaus erbracht wurde, erhält 1 Punkt.
- Jede wertbare eingereichte Referenz, die im Rahmen einer Förderung erbracht wurde, erhält 1 Punkt.
- Es werden pro Referenz 2 Bonuspunkte vergeben, wenn die Referenz die Kriterien „Schulbau“, „Schulbau mit Sporthalle“ und „Förderung“ vereint, da somit die größte Vergleichbarkeit zum Projekt gegeben ist.
- In Summe können pro eingereichte Referenz 10 Punkte erreicht werden.
Zum Wertungskriterium Personal:
In den letzten vergangenen drei Geschäftsjahren müssen im Mittel mindestens 7 Mitarbeiter (Dipl.-Ing. / Master Architekt) festangestellt gewesen sein.
Zum Wertungskriterium Referenzen:
Es sind mindestens drei wertbare Referenzen einzureichen.
Die Referenzleistungen (Objektplanung und Technische Ausrüstung Lph 2 bis 8 und TWP Lph 1 bis 6) dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.
Je Referenz muss es sich um einen Neubau oder Umbau handeln. Sanierungsmaßnahmen werden in der Bewertung nicht berücksichtigt.
- Referenzen gelten erst ab anrechenbare Kosten (KG 300 + 400 [DIN 276]) von mindestens 1,0 Mio. EUR als wertbar.
- Es ist mindestens eine Referenz mit Objektplanungsleistungen (Lph 2–8 / min. HZ 2) im Schulbau einzureichen.
- Es ist mindestens eine Referenz mit Objektplanungsleistungen (Lph 2–8 / min. HZ 2) im Sporthallenbau einzureichen.
- Es ist mindestens eine Referenz mit der Tragwerksplanung (Lph 1–6/ mind. HZ 2) Schulbau (oder Tagung-/Bildungszentrum oder vergleichbar) nachzuweisen.
- Es ist mindestens eine Referenz mit der Tragwerksplanung (Lph 1–6/ mind. HZ 2) Sporthallenbau nachzuweisen.
- Es ist mindestens eine Referenz mit der Planung der Technischen Ausrüstung (Lph 2–8/ mind. HZ 2) Schulbau (oder Tagung-/Bildungszentrum oder vergleichbar) nachzuweisen.
- Es ist mindestens eine Referenz mit der Planung der Technischen Ausrüstung (Lph 2–8/ mind. HZ 2) Sporthallenbau nachzuweisen.
Pro Referenz muss mindestens einer der eben genannten Planungsleistungen (gem. §§ 34, 51 oder 55 HOAI) oder die Generalplanung vertraglicher Bestandteil gewesen sein (inkl. der aufgezählten Leistungsphasen und Honorarzone).
Es muss mindestens durch eine Referenz die Generalplanungsleistung (mit Objektplanung, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung) im Schulbau (oder Tagung-/Bildungszentrum oder vergleichbar) oder nachgewiesen werden.
Die Erfüllung der aufgeführten Mindestanforderungen kann in beliebiger Kombination der Referenzprojekte erfolgen.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und/oder juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften derer, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen. Zwingende Vorgabe für die Teilnahme ist eine gültige Bauvorlageberechtigung im Bundesland Saarbrücken. Für ausländische Bewerber ist die Anerkennung gem. Artikel 46 ff. der Richtlinie 2005/36 EG
(Berufsanerkennungsrichtlinie) zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Erstellung der bis zu der in Ziffer IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist einzureichenden Bewerbung (Teilnahmeantrag) sind folgende Maßgaben unbedingt zu beachten:
- Sofern Nachunternehmer vorgesehen werden, sind diese namentlich und in Bezug auf die hierfür vorgesehene Leistung zu benennen (vgl. Formblatt Nachunternehmer in den Bewerbungsformularen). Die Vorlage weiterer Nachweise (z.B. in Bezug auf Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers) ist im Rahmen des Teilnahmeantrags noch nicht erforderlich; die Vergabestelle behält sich jedoch vor, solche weiteren Nachweise im Verlauf des weiteren Verfahrens anzufordern. Sollte sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bewerber nicht oder nicht mehr geeignet ist, behält sich die Vergabestelle auch einen nachträglichen Ausschluss vor.
- Ein Nachunternehmerwechsel (Neubenennung, Wegfall oder Auswechslung eines Nachunternehmers) nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die der Vergabestelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen sind. Die Vergabestelle behält sich vor, einen solchen Nachunternehmerwechsel in begründeten Fällen zu genehmigen; einen Anspruch hierauf haben die Bewerber bzw. Bieter jedoch nicht.
- Die unter Ziffer III. aufgeführten Eignungsnachweise sind prinzipiell nur durch den Hauptbieter bzw. die Bietergemeinschaftsmitglieder zu erbringen. Hinsichtlich der Nachunternehmer reicht es aus, wenn die Nachweise zur technischen und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) von dem Nachunternehmer für den von ihm verantworteten Leistungsbereich vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, in jeder Phase des Verfahrens sämtliche Eignungsmerkmale auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken und diesbezügliche Nachweise anzufordern.
- Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Leistungsanteile von Bietergemeinschaftsmitgliedern - sofern es sich um die Hauptleistungsträger (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) handelt - mit berücksichtigt; es findet insoweit also eine kumulative Betrachtung statt.
- Es werden im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) maximal vier Referenzen als Nachweis gewertet. Die Reihenfolge ist beim Einreichen der Referenzen anzugeben. Auch bei mehr als vier eingereichten Referenzen werden nur die vier markierten Referenzen bewertet. Gem. dem Fall die entscheidenden vier Referenzen wurden nicht markiert, werden die ersten vier Referenzen, die bei der Öffnung des Teilnahmeantrages gesichtet werden in die Wertung mit einbezogen.
- Sofern Erklärungen und Nachweise in der Bewerbung oder dem späteren Angebot fehlen, behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen haben die Bewerber oder Bieter nicht.
- Etwaige Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen und -bedingungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die eVergabeplattform aumass.de zu stellen.
- Für die Bewerbung sind die auftraggeberseits vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen, die nicht auf den vorgesehenen Formblättern eingereicht worden sind, vom Verfahren auszuschließen.
Die Formularblätter stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung (s. I.3) Kommunikation).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er
untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §
134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch
den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht
verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der
Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
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Ort: Mainz
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