Planungsleistungen - Sanierung Kita Am Schloßpark Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0389/2021-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen - Sanierung Kita Am Schloßpark
Die Kita Am Schloßpark soll im Zeitraum vom August 2022 bis August 2023 saniert werden.
Das überalterte Kitagebäude am Schlosspark in der Kanalstraße 20A, wurde bereits in drei Bauabschnitten teilsaniert.
Die Stadt Oranienburg plant den 4. Bauabschnitt und damit die Fertigstellung der Sanierung des Gebäudes. Es erfolgt eine Kernsanierung, jedoch werden keine baugenehmigungspflichtigen Arbeiten ausgeführt. Die Sanierung mit den nachfolgend aufgeführten Punkten soll im August 2022 nach Auszug der Kita begonnen und nach einem Jahr (August 2023) fertiggestellt werden.
Geplante Baumaßnahmen (August 2022/2023)
- Sanierung und Modernisierung der kompletten Elektrik mit Schaltern, Leuchten, Lampen usw.
- Sanierung und Modernisierung der kompletten Sanitäranlage mit WC-Objekten, Waschbecken, Neuverfliesung Bäder usw.
- Sanierung und Modernisierung der kompletten Heizungsanlage
- Erneuerung der Innentüren inkl. Verbreiterung auf barrierefreies Maß (Außer Treppenhaustüren)
- Erneuerung der Bodenbeläge mit teilweise Estricherneuerung
- Montage von Akustikdecken in Gruppenräumen
- Maler- und Tapezierarbeiten
Objektplanung + Beratungsleistungen
Kita Am Schloßpark Kanalstraße 20 A 16515 Oranienburg
In der hier vorliegenden Ausschreibung (Los 1) sollen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 der HOAI an einen Planer für folgende Leistungsbilder vergeben werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume,
- Besondere Leistungen für Brandschutz und Bauphysik
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI inkl. der diesen Leistungsphasen zuzuordnenden besonderen Leistungen in den vorgenannten Leistungsbildern beauftragt.
Die Leistungsphasen bis 8 können entsprechend dem weiterem Planungsprozesses nach den im Einzelnen im Vertrag geregelten Bedingungen stufenweise beauftragt werden.
Die Option zur Beauftragung der weiteren Leistungsphasen behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Zur Übernahme weiterer Leistungsphasen werden die Bieter verpflichtet. Sollte der Auftraggeber keine weitere Beauftragung vornehmen können oder wollen, besteht kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Beauftragung von Leistungen über die Leistungsphase 2 hinaus.
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HLS
Kita Am Schloßpark Kanalstraße 20 A 16515 Oranienburg
Sanitäranlage (Anlagengruppe 1)
Die gesamte Sanitärinstallation in der Kita Am Schlosspark ist zu erneuern. Das betrifft die Trinkwasser- und Abwasserleitungen sowie die Sanitärobjekte in den 12 WC-Kernen. Die Waschtische erhalten Kalt- und Warmwasseranschlüsse unter Berücksichtigung des sicherzustellenden Verbrühschutzes. Die zentrale Warmwasseraufbereitung (Warmwasserspeicher) wurde bereits im Zusammenhang mit der Erneuerung der Fernwärmeübergabestation im Jahr 2011 erneuert. Hier ist in der Leistungsphase 2 im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung zu prüfen, ob die vorhandene zentrale Warmwasserbereitung beibehalten werden kann.
Im Kellerbereich sind die Gartenwasserleitungen bereits erneuert worden, diese ist an die neue Trinkwasserverteilung anzuschließen.
Die notwendigen Sanitäranschlüsse für die Ausgabeküche werden vom Küchenplaner vorgegeben und sind in der Planung zu berücksichtigen. Die Schmutzwasserleitungen der Ausgabeküche sind als Fettleitung vorzusehen und im Außenanlagenbereich ist ein Fettabscheider mit einer nachgeschalteten Hebeanlage (Rückstauebene) vorzusehen.
Die Schmutzwasserleitung auf dem Grundstück bis zum Übergabeschacht wird komplett erneuert.
Heizung (Anlagengruppe 2)
Die Heizungsanlage mit Heizkreisverteiler, Verteilungsleitungen und Heizflächen werden komplett erneuert. In der Leistungsphase 2 ist im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung zu prüfen, ob die neue Fernwärmeübergabestation unter der Maßgabe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beibehalten werden kann.
Die Regelung der Heizkreise und die Ansteuerung der Übergabestation erfolgt über eine neue DDC-Station, die über BACNet auf die übergeordnete GLT der Stadt Oranienburg aufgeschaltet werden kann.
Lüftungsanlagen (Anlagengruppe 3)
Für die Ausgabeküche ist eine Lüftungsanlage nach der Richtlinie VDI 2052 zu planen. Die Vorgaben zu den zu berücksichtigenden elektrischen Anschlusswerten erfolgen durch den Küchenplaner in Abstimmung mit dem AG.
Innenliegende Räume sind nach DIN 18017 zu entlüften.
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Elektro
Kita Am Schloßpark Kanalstraße 20 A 16515 Oranienburg
Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4)
Die gesamte Elektroinstallation in der Kita Am Schlosspark ist zu erneuern.
Das betrifft folgende Anlagenbestandteile:
- Rückbau der kompletten Elektroinstallation, einschließlich Entsorgung
- Aufbau einer Baustromversorgung, ggf. unter temporärer Nutzung vorhandener Leuchten
- Erneuerung Zählerhauptverteilung
- Erneuerung Unterverteilungen
- Erneuerung der Verlegesysteme im gesamten Gebäude (Kanäle, Trassen)
- Komplette Durchbrucherstellung, einschließlich notwendiger Brandschutzmaßnahmen
- Komplette bauliche Vorarbeiten wie Fräs- und Stemmarbeiten
- Komplette Neuinstallation der Steigeleitungen, einschließlich Haustechnikanschlüsse
- Erneuerung/Einbindung der vorhandenen Zuleitung für die Aufzugsanlage
- Komplette Neuinstallation aller Gruppenbereiche
- Komplette Neuinstallation aller Kernbereiche
- Komplette Neuinstallation des Küchenbereiches
- Komplette Neuinstallation des Verwaltungsbereiches (Kitaleitung/Personal)
- Installation einer Behinderten-WC-Notrufeinrichtung
- Anschlüsse für Geräteschuppen und Gartengeräte im Außenbereich
- Erneuerung Beleuchtungskörper Innen ohne Licht-Steuerung (nur Schaltung)
- Erneuerung/Ergänzung Beleuchtungskörper am Gebäude (nur notwendige Ausleuchtung)
- Sicherheitsbeleuchtung in den Flucht- und Rettungswegen mittels dezentraler Technik
- Erneuerung Potentialausgleich
- Erneuerung/errichtung der Blitzschutzanlage
- Ertüchtigung/Erneuerung der Erdungsanlagen
Schwachstromanlagen (Anlagengruppe 5)
Die gesamte Schwachstrominstallation in der Kita Am Schlosspark ist zu erneuern.
Das betrifft folgende Anlagenbestandteile:
- Rückbau der kompletten Schwachstrominstallation, einschließlich Entsorgung
- Erneuerung der kompletten Hausalarmanlage auf Basis der Bestandsgenehmigung
Hinweis zur Hausalarmanlage im Bestand:
- Auslösung mittels Handtaster (keine automatische Auslösung)
- Signalisierung flächendeckend über Sirenen
- Überwachung Unterbringung Zentrale mittels Rauchmelder
- Meldung Alarm/Störung an den Wachschutz über EMA
- Einbau einer Einbruchmeldeanlage als reine Fallenüberwachung, mit Überwachung
der Hauptzugänge auf Verschluss, Aufschaltung auf den Wachschutz
- Einbau einer passiven Datennetzinfrastruktur für WLAN und DECT auf den Etagen und für Datenanschlüsse in den Verwaltungsbereichen (ohne aktive Technik für Daten/Telefon)
- Einbau einer Wechsel-Sprechanlage zur Kitaleitung mit Telefonschnittstelle
- Einbau einer Fluchttürsteuerung mit Kurzzeitfreigabe am Hauptzugang
- Einbau einer FSD-Lösung für das gewaltfreie Betreten durch die Feuerwehr
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung + Beratungsleistungen
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA AG 1, 2, 3 - HLS
Ort: Birkenwerder
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA AG 4, 5 - Elektro
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1R7K2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.