Arbeitsmedizinische Betreuung / Betriebsärztlicher Dienst
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung / Betriebsärztlicher Dienst
Arbeitsmedizinische Betreuung / Betriebsärztlicher Dienst für das Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ und das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. PIK.
Die arbeitsmedizinische Betreuung beinhaltet sowohl die Grundbetreuung als auch die betriebsspezifische medizinische Betreuung für derzeit etwa 1.251 Mitarbeiter (Stand: 06/2021) inkl. 317 Gastwissenschaftler des Deutschen GeoForschungsZentrum Potsdam sowie etwa 400 Beschäftigte für das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (Stand: 08/2021).
Potsdam
Durchführung des betriebsärztlichen Dienst mit einer wöchentlichen Anwesenheit von mind.8 Stunden. Beide AG nutzen gemeinsam die Anwesenheitszeiten an der zur Verfügung gestellten Räumlichkeit.
Der Auftraggeber behält sich die Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitsmedizinische Betreuung / Betriebsärztlicher Dienst
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]