3.BA Liuba GS Planung Gebäude und Tragwerk Referenznummer der Bekanntmachung: BV/04-2022-Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luebben.de
Abschnitt II: Gegenstand
3.BA Liuba GS Planung Gebäude und Tragwerk
Erweiterung 2. Grundschule (Liuba- Grundschule) der Stadt Lübben. Schaffung von Klassenräumen und Lehrbereichen. Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Rahmen einer Objektplanung gem. §34 HOAI in den Leistungsphasen 3-9 sowie Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1-6.
Liuba Grundschule Wettiner Str. 1 15907 Lübben
Der bestehende Schulbau soll nach bereits erfolgten Anbauten zum Hof eine Erweiterung zur Wettiner Straße erhalten. Ziel ist es, die jeweiligen Lernbereiche so zu erweitern, dass eine Dreizügigkeit der Schule erreicht wird. Außerdem soll mit dem Anbau der Hauptzugang der Schule neu gestaltet werden und der Außenbereich um einen zweiten Schulhof nach Westen erweitert werden. Im Bestand werden vereinzelt Räume aufgrund geänderter Erschließung und fehlender Nebenräume umgebaut bzw. neu geschaffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der 2. (Liuba-)Grundschule Lübben: Objekt- und Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://arcus-pb.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMUR8JD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter VI.4.1) genannte Stelle. Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg (siehe VI.4.1)) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs.2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs.1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]