Verkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-004-VP-01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regiobus-pm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen
Gegenstand des Auftrags sind Personenbeförderungsleistungen mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG im Raum Potsdam und Potsdam-Mittelmark im Zeitraum vom 11.12.2022 bis zum 31.05.2026. Der ausgewählte Auftragnehmer stellt das Fahrpersonal sowie die Busse zur Erbringung der Verkehrsleistung. Der Auftraggeber ist und bleibt Konzessionsinhaber der Linien gemäß § 42 PBefG.
Potsdam
Potsdam
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Potsdam und Umgebung, zum größeren Teil auf der Linie 611. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Beelitz
Beelitz
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Beelitz und der weiteren Umgebung (Brandenburg a.d.H., Werder (Havel), Potsdam, Michendorf) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Werder
Werder
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Werder und der weiteren Umgebung (Brandenburg a.d.H., Werder (Havel), Potsdam, Michendorf, Groß Kreutz) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf 1
Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf und Umgebung (Berlin Süd, ggf. Ludwigsfelde) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf 2
Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf und Umgebung (Berlin Süd, ggf. Ludwigsfelde) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Brück 1
Brück
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Brück / Borkheide und der weiteren Umgebung (Golzow, Bad Belzig, Treuenbrietzen) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Brück 2
Brück
Erbringung von Personenverkehrsleistungen als Subunternehmer mit Kraftomnibussen im Raum Brück / Treuenbrietzen und der weiteren Umgebung (Golzow, Bad Belzig, Borkheide) auf diversen Linien. Auf der zu vergebenen Leistung sind 3 Kraftomnibusse einzusetzen. Die Leistung ist an allen Wochentagen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
a) Erklärung über Haftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) je Schadenereignis und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) je Schadenereignis. Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschen Recht abzuschließen (Anlage A12). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern.
a) Erklärung über Haftpflichtversicherung
Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.
a) Genehmigungsurkunde nach §§ 42 oder 49 PBefG
Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss über eine gültige Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG oder über eine Genehmigungsurkunde für den Verkehr mit Mietomnibussen gemäß § 49 PBefG verfügen, die mittels einer nicht beglaubigten Kopie dem Teilnahmeantrag beizulegen ist. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen. (Mindeststandard)
b) Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl
Erklärung über die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen (Anlage A05).
c) Erklärung zu den einzusetzenden Fahrzeugen
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat Angeben zum Alter der Kraftomnibusse seines / ihres bestehenden Kraftomnibus-Fuhrparks zu tätigen. Die für die Erbringung der Leistung eingesetzten Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 12 Jahre sein. (Anlage A05).
d) Referenzen
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. über die Erbringung von Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG unter Berücksichtigung der nachfolgenden Mindeststandards nachzuweisen. (Anlage A08)
Mindeststandards für jede einzelne Referenz
- Die Referenzleistung betrifft Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG
- Leistungsbeginn nach dem 01.01.2016
- Einsatz von Solo- oder Gelenkbussen
Werden die Mindeststandards für jede einzelne vorgelegte Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz berücksichtigt. Teilnahmeanträge, die unter der Berücksichtigung der vorgenannten Mindeststandards keine vergleichbare Referenz vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Folgende Angaben sind jeweils zu den Referenzen zu machen:
- Referenzbezeichnung
- Angabe des Unternehmens, dass die Leistungen erbracht hat
- Auftraggeber der referenzierten Leistung
- Ansprechpartner beim Auftraggeber der referenzierten Leistung mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Allgemeine Beschreibung der Referenzleistung
- Leistungszeitraum - Dauer der Leistungserbringung (Beginn / Ende im Format MM/JJJJ)
- Angabe über die Gesamtnutzwagenkilometer der Referenzleistung
a) Genehmigungsurkunde nach §§ 42 oder 49 PBefG
Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie der Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß 42 PBefG oder für den Verkehr mit Mietomnibussen gemäß § 49 PBefG ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.
c) Erklärung zu den einzusetzenden Fahrzeugen
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn keines der für die Erbringung der Leistung eingesetzten Kraftomnibusse älter als 12 Jahre ist. (Mindeststandard)
d) Referenzen
Mindeststandards für jede einzelne Referenz
- Die Referenzleistung betrifft Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG
- Leistungsbeginn nach dem 01.01.2016
- Einsatz von Solo- oder Gelenkbussen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind des Weiteren folgende Dokumente vorzulegen:
- Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A06).
- Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zur außerordentlichen Kündigungen in den vergangenen drei Jahren und Entzug von PBefG-Genehmigungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Anlage A06)
- Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zur persönlichen Zuverlässigkeit gemäß § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV (Anlage A06)
- Vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Anlage A04 und im Falle einer Bewerbergemeinschaft ergänzend Anlage A07).
- Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Anlage A07).
Für den Fall, dass ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft sich zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen verwenden möchte, ist anzugeben, welche diese sind und es ist nachzuweisen, dass diese Mittel zur Erfüllung tatsächlich dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen (Anlage A09 in Verbindung mit A10).
Zusätzliche allgemeine Angaben / Informationen zum Verfahren:
-Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach dem Teilnahmewettbewerb durch die Auftraggeberin aufgefordert wird, ein Angebot einzureichen, ist bei der Erstellung des Angebots/ der Angebote der Tarifvertrag Nahverkehr Brandenburg (TV-N BRB) vom 27. Juni 2001 in der aktuellen Fassung durch den Bieter/ die Bietergemeinschaft zu berücksichtigen und anzuwenden (§ 4 Abs. 1 Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG))
-Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung (vgl. Ziffer II. 1.6 der Bekanntmachung). Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal drei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Unter Bieter sind Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen.
Die folgenden Zeilen sind der Eintrag zur CleanVehicleStatistik.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd##cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ2RQQ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.