Fachplanungsleistungen Neubau "Digitales Medienhaus" im Bereich Nutzerbegleitung / Büro- und Organisationsplanung - 1. Nachtrag Referenznummer der Bekanntmachung: VE 21.01.199
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Neubau "Digitales Medienhaus" im Bereich Nutzerbegleitung / Büro- und Organisationsplanung - 1. Nachtrag
Überarbeitung der bisherigen Planunterlagen
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin
Im Zusammenhang mit der Organisationsplanung ergeben sich aufgrund einer erfolgten Optimierungsphase im Bezug auf die bauliche Planung des Neubaus notwendige Überarbeitungen der bisher erstellten Planunterlagen, die nicht mit dem Hauptauftrag abgegolten sind. Zudem ergibt sich nach neuesten Erkenntnissen ein höherer Abstimmungsbedarf mit den Personalvertretungen zum Flächenrahmen und dem sich daraus ableitenden Belegungs- und Möblierungsplan.
Zusätzlich fließen in diese zusätzlichen Leistungen auch die Erfahrungen aus der Pandemie und die Erkenntnissen der heute bezeichneten "Modernen Arbeitswelten" mit ein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Der Auftragnehmer ist nach Abschluss eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Fachplanungsleistungen Neubau "Digitales Medienhaus" im Bereich Nutzerbegleitung
/ Büro- und Organisationsplanung beauftragt worden.
Der Nachtrag, welcher Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist, wird vergaberechtlich in Anwendung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB beauftragt, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
Die zu erbringenden zusätzlichen Leistungen sind eng mit den Leistungen aus dem Hauptauftrag verbunden, sind zum Teil Wiederholungsleistungen und lassen sich wirtschaftlich nicht von einem "Dritten" darstellen. Der geschätzte Auftragswert bewegt sich in einem mittleren fünfstelligen Vergütungsvolumen. Grundlage der Abrechnung ist die im VgV-Verfahren angebotene Vergütungsstruktur für zusätzliche Leistungen. § 132 Abs. 5 GWB sieht die vorliegende erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau "Digitales Medienhaus" im Bereich Nutzerbegleitung / Büro- und Organisationsplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJRPRW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab-lauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]