Bekanntmachung vergebener Aufträge: Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe der Schadstoffsanierungs- und Abbruchleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VE 20.07.189 Nachtrag 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Aufträge: Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe der Schadstoffsanierungs- und Abbruchleistungen
Durchführung und Bewertung von Bestandsuntersuchungen
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin
Der Nachtrag an das Büro DMT umfasst zusätzlich erforderlichen Leistungen, die zur Durchführung und Bewertung von Bestandsuntersuchungen erforderlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs vergeben wird
Der Auftragnehmer ist nach Abschluss eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Fachplanungsleistungen für das Projekt Neubau Digitales Medienhaus im Bereich Altlasten, Schadstoffbewertung und Sanierung beauftragt worden. Der Nachtrag, welcher Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist, wird vergaberechtlich in Anwendung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB beauftragt, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre, da der Auftragnehmer auf bereits entnommene Proben zurückgreifen kann. Entsprechend können zwar keine kompletten Positionen entfallen, jedoch wäre bei einem anderen Auftragnehmer von einer deutlich höher Bewertung dieser Positionen auszugehen. Der geschätzte Auftragswert bewegt sich in einem niedrigen fünfstelligen Vergütungsvolumen. Grundlage der Abrechnung ist die im VgV-Verfahren angebotene Vergütungsstruktur für zusätzliche Leistungen. § 132 Abs. 5 GWB sieht die vorliegende erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung und Bewertung von Bestandsuntersuchungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJRPYG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhal-tenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragge-ber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]